Code:
13.20.05.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
AenderungsDatum
Keine Angabe
AufnahmeDatum
Keine Angabe
Hersteller
nicht besetzt
Merkmale
Keine Angabe
Code:
13.20.05.1001
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
AenderungsDatum
Keine Angabe
AufnahmeDatum
Keine Angabe
Hersteller
nicht besetzt
Merkmale
Keine Angabe
Code:
13.20.05.1002
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
AenderungsDatum
Keine Angabe
AufnahmeDatum
Keine Angabe
Hersteller
nicht besetzt
Merkmale
Keine Angabe
Code:
13.20.05.1003
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
AenderungsDatum
2016-08-30
AufnahmeDatum
2014-05-28
Hersteller
Sophono Inc.
Merkmale
Das Knochenleitungshörgerät Alpha 2 S (= Stirnband) besteht aus einem Gehäuse, das, magnetisch an der Basisplatte des Stirnbandes fixiert, sich der Kopfform anpasst und in besonderen Fällen individuell modifiziert werden kann. Die Signalübertragung erfolgt vom Vibrator über die Basisplatte auf die verankerten Magnete. Durch die magnetische Ankopplung ist das Gerät jeder Zeit abnehmbar.
Bauform: Knochenleitungshörgerät
Bauart-Nr.: DHI 2761
Gerät baugleich mit: Otomag Alpha 1
Anzahl der Kanäle: 8-kanalig
Verstärkung: 20 dB bei 1,6 kHz
Signalverarbeitung: digital
Mikrofone: 2 Kugelmikrofone
Mikrofonsystem: dual mit Richtcharakteristik
Ausgangsschalldruckbegrenzung: ja (MPO)
Einstellbare Parameter: alle digital programmierbar
Verstärkungsregelung: automatisch, manuell
AGC-Regelsysteme: AGC I, Anzahl 8
AGC O, Anzahl 1
Klangblenden: ja/Verstärkung in 8 Kanälen
individuell einstellbar
Schaltung mehrerer
Programme möglich: ja/4
Hochfrequenzbereich
transponierende Software: -
Störschall unterdrückende
Softwareauslegung: ja
Batterietyp: ZL 13
Telefonspule: nein
Audioeingang: nein
Fernbedienung optional: nein
Sonstige Ausstattungen: Rückkopplungsunterdrückung,
Störschallunterdrückung, Sprach-
management
Das Hörgerät wird an zwei zur Grundausstattung gehörenden magnetischen Teilimplantaten, die hinter den Ohrmuscheln auf der Schädeldecke aufgebracht werden, angebracht und kann jederzeit abgenommen werden. Zur Grundausstattung gehören die magnetischen Teilimplantate. (Diese sind nicht als Hilfsmittel abrechenbar.)
HINWEIS: Nur das Knochenleitungshörgerät ist ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 und kann als Hilfsmittel abgerechnet werden. Alle weiteren bei der Implantation anfallenden Kosten, z.B. für den Werkzeugsatz und andere Materialien, fallen in den Rahmen der Vergütungsverhandlungen für den stationären Bereich.
Das Hörgerät selber ist mit einem Lautstärkerregeler, einem Tonwahlschalter, einer Anschlussbuchse, einem Mikrofon, einer Magnetplatte zum Implantat hin sowie einem Klangregler
ausgestattet.