DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten
Bei sauerstoffpflichtigen Patienten können Sprudlerbefeuchter eingesetzt werden, um die Atemluft anzufeuchten. Sie haben somit die Aufgabe, das Sauerstoffgas anzufeuchten, um Austrocknungserscheinungen bei der Therapie vorzubeugen. Dazu ist es notwendig, dem Atemgas eine gewisse Flüssigkeitsmenge zuzuführen.

Sprudlerbefeuchter bestehen aus einem Wasservorratsbehälter mit dazugehörigen Anschlüssen für Nasensonden und Verlängerungsschläuche. Das trockene Gas wird in den mit abgekochtem Wasser gefüllten Behälter eingeleitet. Durch den kontinuierlichen Flow sprudelt der Sauerstoff durch das Wasser und nimmt dabei Feuchtigkeit auf. Die Produkte werden stets patientennah eingesetzt, um eine Kondenswasserbildung in den Verlängerungsschläuchen zu verhindern.

Produkte im Sinne dieser Produktart können an Sauerstoffgeräten mit kontinuierlichem Flow betrieben werden. Sie werden mit abgekochtem Wasser befüllt. Steriles Wasser ist bei Beachtung der hygienischen Vorgaben im häuslichen Bereich i.d.R. nicht erforderlich. Die Produkte müssen täglich gereinigt und getrocknet werden.

Die Geräte sind nicht für den Wiedereinsatz geeignet.
Code: 14.24.17.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Zuvor erfolgte Versorgung mit einem Sauerstoffgerät, als Ersatzversorgung bei Verlust oder Beschädigung.
Bei beatmeten Patienten können beheizte Atemgasbefeuchter eingesetzt werden, um die Atemluft anzufeuchten und zu erwärmen. Anfeuchter für Beatmungsgeräte haben somit die Aufgabe Austrocknungserscheinungen bei der Beatmung vorzubeugen. Dazu ist es notwendig, dem Atemgas eine gewisse Flüssigkeitsmenge zuzuführen.

Warmluftanfeuchter bestehen aus einem Wasservorratsbehälter mit dazugehörigem Schlauchsystem und einer regulierbaren Heizeinrichtung. Sie werden in das Beatmungsschlauchsystem integriert, so dass die kalte, nicht angefeuchtete Luft aus dem Respirator entweder durch das warme Wasser oder darüber hinweg strömt und so konditioniert wird. Der zum Patienten führende Schlauch wird dabei ggf. beheizt, damit die Feuchtigkeit nicht an den Schlauchwänden kondensiert. Die Reinigung der Atemluft erfolgt hierbei über die Filtersysteme des Beatmungsgerätes. Es ist zu beachten, dass nur Befeuchter genutzt werden sollen, die durch den Hersteller des Beatmungsgerätes zertifiziert worden sind.

Produkte im Sinne dieser Produktart können zusätzlich an Beatmungsgeräten betrieben werden. Sie werden mit abgekochtem Wasser befüllt. Steriles Wasser ist bei Beachtung der hygienischen Vorgaben im häuslichen Bereich i.d.R. nicht erforderlich. Die Produkte müssen täglich gereinigt und getrocknet werden.

Die Geräte sind für den Wiedereinsatz geeignet.
Code: 14.24.17.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Zuvor erfolgte Versorgung mit einem Beatmungsgerät ohne Atemluftbefeuchter.

Eine Atemgasklimatisierung ist bei allen invasiv beatmeten, intubierten oder tracheotomierten Patienten erforderlich, da durch die Ausschaltung des oberen Respirationstraktes die Funktionsfähigkeit des Ziliarepithels und damit die mukoziliare Clearance eingeschränkt ist bzw. umgangen wird. Bei nichtinvasiv beatmeten Patienten ist nicht in allen Fällen eine Klimatisierung notwendig, wegen der höheren Drücke aber häufiger als z.B. bei der CPAP-Therapie in der Schlafmedizin (sh. dort beschriebene Indikationsbereiche).

Die Verordnung von Luftbefeuchtern erfordert zwingend eine detaillierte fachärztliche Begründung.
Beheizte Atemgasbefeuchter können eingesetzt werden, um die Atemluft anzufeuchten und zu erwärmen. Anfeuchter für Therapiegeräte zur Behandlung der schlafbezogenen Atemstörungen haben somit die Aufgabe Austrocknungserscheinungen bei der Druckunterstützung vorzubeugen. Dazu ist es notwendig, dem Atemgas eine gewisse Flüssigkeitsmenge zuzuführen.

Warmluftanfeuchter bestehen aus einem Wasservorratsbehälter mit dazugehörigem Schlauchsystem und einer regulierbaren Heizeinrichtung. Sie werden in das Beatmungsschlauchsystem integriert, so dass die kalte, nicht angefeuchtete Luft aus dem Therapiegerät entweder durch das warme Wasser oder darüber hinweg strömt und so konditioniert wird. Der zum Patienten führende Schlauch wird dabei ggf. beheizt, damit die Feuchtigkeit nicht an den Schlauchwänden kondensiert. Die Reinigung der Atemluft erfolgt hierbei über die Filtersysteme des Therapiegerätes. Es ist zu beachten, dass nur Befeuchter genutzt werden sollen, die durch den Hersteller des Druckunterstützungsgerätes zertifiziert worden sind.

Produkte im Sinne dieser Produktart können zusätzlich an Druckunterstützungssystemen betrieben werden. Sie werden mit abgekochtem Wasser befüllt. Steriles Wasser ist bei Beachtung der hygienischen Vorgaben im häuslichen Bereich i.d.R. nicht erforderlich. Die Produkte müssen täglich gereinigt und getrocknet werden.

Die Geräte sind für den Wiedereinsatz geeignet.
Code: 14.24.17.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Zuvor erfolgte Versorgung mit einem Therapiegerät zur Behandlung der schlafbezogenen Atemstörungen ohne Atemluftbefeuchter.

Anfeuchter für CPAP-Geräte kommen immer dann zum Einsatz, wenn Komplikationen bei der Therapie auftreten, wie z.B.

- Behinderung der Nasenatmung
- chronische Schleimhautirritationen, wie z.B. Entzündung
von Larynx oder Pharynx
- starker Fließschnupfen
- bronchiale Beschwerden

Der Patient muss zuvor eine abgestufte Diagnostik und Therapie durchlaufen haben. Diese beinhaltet:

- HNO-ärztliche und allergologische Untersuchung
- Untersuchung des nächtlichen Therapieverlaufs (gehäufte
Lecks, Schlafen mit offenem Mund)
- symptomatische Maßnahmen (abschwellende Nasentropfen,
Nasenspülungen bis zur Atemgasanfeuchtung)

Nicht immer sind die Beschwerden allein auf die Behandlung zurückzuführen. Ein Zusammenhang mit Begleitkrankheiten (z.B. Allergien, Zustand nach Nasenoperationen bzw. nach Tonsillektromie) und Risikofaktoren (Rauchen, Alkohol) ist ebenso abzuklären, wie Einflüsse durch berufliche Tätigkeit oder der Wohnsituation bzw. Veränderungen in diesen Bereichen. Auch Medikamente oder psychovegetative Störungen können an der Entstehung einer Rhinitis beteiligt sein.

Sofern sich die Beschwerden durch die Lokalbehandlung nicht hinreichend bessern lassen und eine HNO-ärztliche Diagnostik keine Anhaltspunkte für eine operativ zu beseitigende Nasenatmungsbehinderung ergibt, kann ein Befeuchter verordnet werden.

Die Verordnung von Luftbefeuchtern erfordert zwingend eine detaillierte fachärztliche Begründung.
Beheizte Atemgasbefeuchter können eingesetzt werden, um die Atemluft anzufeuchten und zu erwärmen. Anfeuchter für respiratorische Systeme haben somit die Aufgabe Austrocknungserscheinungen bei der Druckunterstützung oder Beatmung vorzubeugen. Dazu ist es notwendig, dem Atemgas eine gewisse Flüssigkeitsmenge zuzuführen.

Warmluftanfeuchter bestehen aus einem Wasservorratsbehälter mit dazugehörigem Schlauchsystem und einer regulierbaren Heizeinrichtung. Sie werden in das Beatmungsschlauchsystem integriert, so dass die kalte, nicht angefeuchtete Luft aus dem Therapiegerät entweder durch das warme Wasser oder darüber hinweg strömt und so konditioniert wird. Der zum Patienten führende Schlauch wird dabei ggf. beheizt, damit die Feuchtigkeit nicht an den Schlauchwänden kondensiert. Die Reinigung der Atemluft erfolgt hierbei über die Filtersysteme des Therapiegerätes. Es ist zu beachten, dass nur Befeuchter genutzt werden sollen, die durch den Hersteller des Therapiegerätes zertifiziert worden sind.

Produkte im Sinne dieser Produktart können zusätzlich an Druckunterstützungs- oder Beatmungssystemen betrieben werden. Sie werden mit abgekochtem Wasser befüllt. Steriles Wasser ist bei Beachtung der hygienischen Vorgaben im häuslichen Bereich i.d.R. nicht erforderlich. Die Produkte müssen täglich gereinigt und getrocknet werden.

Die Geräte sind für den Wiedereinsatz geeignet.
Code: 14.24.17.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Zuvor erfolgte Versorgung mit einem Therapiegerät zur Behandlung der schlafbezogenen Atemstörungen oder einem Beatmungsgerät ohne Atemluftbefeuchter.

a) Einsatz bei lebenserhaltender oder intermittierender
Beatmung

Eine Atemgasklimatisierung ist bei allen invasiv beatmeten, intubierten oder tracheotomierten Patienten erforderlich, da durch die Ausschaltung des oberen Respirationstraktes die Funktionsfähigkeit des Ziliarepithels und damit die mukoziliare Clearance eingeschränkt ist bzw. umgangen wird. Bei nichtinvasiv beatmeten Patienten ist nicht in allen Fällen eine Klimatisierung notwendig, wegen der höheren Drücke aber häufiger als z.B. bei der CPAP-Therapie in der Schlafmedizin (sh. dort beschriebene Indikationsbereiche).

Die Verordnung von Luftbefeuchtern erfordert zwingend eine detaillierte fachärztliche Begründung.


b) Einsatz bei der Therapie schlafbezogener Atemstörungen

Anfeuchter für CPAP-Geräte kommen immer dann zum Einsatz, wenn Komplikationen bei der Therapie auftreten, wie z.B.

- Behinderung der Nasenatmung
- chronische Schleimhautirritationen, wie z.B. Entzündung
von Larynx oder Pharynx
- starker Fließschnupfen
- bronchiale Beschwerden

Der Patient muss zuvor eine abgestufte Diagnostik und Therapie durchlaufen haben. Diese beinhaltet:

- HNO-ärztliche und allergologische Untersuchung
- Untersuchung des nächtlichen Therapieverlaufs (gehäufte
Lecks, Schlafen mit offenem Mund)
- symptomatische Maßnahmen (abschwellende Nasentropfen,
Nasenspülungen bis zur Atemgasanfeuchtung)

Nicht immer sind die Beschwerden allein auf die Behandlung zurückzuführen. Ein Zusammenhang mit Begleitkrankheiten (z.B. Allergien, Zustand nach Nasenoperationen bzw. nach Tonsillektromie) und Risikofaktoren (Rauchen, Alkohol) ist ebenso abzuklären, wie Einflüsse durch berufliche Tätigkeit oder der Wohnsituation bzw. Veränderungen in diesen Bereichen. Auch Medikamente oder psychovegetative Störungen können an der Entstehung einer Rhinitis beteiligt sein.

Sofern sich die Beschwerden durch die Lokalbehandlung nicht hinreichend bessern lassen und eine HNO-ärztliche Diagnostik keine Anhaltspunkte für eine operativ zu beseitigende Nasenatmungsbehinderung ergibt, kann ein Befeuchter verordnet werden.

Die Verordnung von Luftbefeuchtern erfordert zwingend eine detaillierte fachärztliche Begründung.