DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten
Zeitgesteuerte CPAP-Spezialgeräte mit zwei Druckniveaus (Bilevel-CPAP-ST) bestehen aus einem elektrischen Grundgerät mit Kompressor/Gebläse, mit dem der Druck bei (am Ende) der Einatmung (inspiratorischer Druck IPAP) und der Druck bei (am Ende) der Ausatmung (exspiratorischer Druck EPAP) auf zwei unterschiedliche, positive Druckniveaus eingestellt werden kann (atemzuggesteuertes 2-Pegel-CPAP-Verfahren) sowie Zubehör in Form von z.B. Atemschläuchen, über die der Patient an das Grundgerät angeschlossen wird. Die einstellbaren, positiven Drucke wirken im Sinne einer "pneumatischen Schienung" der im Schlaf erschlafften Schlund- und Rachenmuskulatur, wodurch die Häufigkeit und Dauer von nächtlichen Apnoephasen reduziert wird. Dabei wird das Grundgerät über die Spontanatmung des Patienten gesteuert/geregelt, indem der Atemflow die Umschaltung triggert. Unterbleiben aufgrund einer zentralen Schlafapnoe, d.h. wegen eines fehlenden Atemantriebes, die Einatembemühungen übernimmt das Geräte die Atemtätigkeit, ähnlich wie bei einem Beatmungsgerät (zeitgesteuert, T-Steuerung).

Da die CPAP-Geräte die ganze Nacht über in Betrieb sind und in der Nähe des Patientenbettes stehen, müssen sie entsprechend geräuscharm sein.

Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz geeignet.
Code: 14.24.24.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Schlafbezogene Atmungsstörungen mit partieller oder kompletter Obstruktion der oberen Atemwege (obstruktive Schlafapnoe) und/oder zentraler Schlafapnoe.

Eine häusliche CPAP-Behandlung setzt voraus, dass der Patient ein abgestuftes System der Diagnostik und Therapie durchlaufen hat (siehe Richtlinien zur Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (BUB-Richtlinien) in Anlage A "Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" vom 15. Juni 2004/21. September 2004, Abschnitt 3., "Polygraphie und Polysomnographie im Rahmen der Differentialdiagnostik und Therapie der schlafbezogenen Atmungsstörungen."
Zeitgesteuerte CPAP-Spezialgeräte mit zwei Druckniveaus (Bilevel-CPAP-ST) bestehen aus einem elektrischen Grundgerät mit Kompressor/Gebläse, mit dem der Druck bei (am Ende) der Einatmung (inspiratorischer Druck IPAP) und der Druck bei (am Ende) der Ausatmung (exspiratorischer Druck EPAP) auf zwei unterschiedliche, positive Druckniveaus eingestellt werden kann (atemzuggesteuertes 2-Pegel-CPAP-Verfahren) sowie Zubehör in Form von z.B. Atemschläuchen, über die der Patient an das Grundgerät angeschlossen wird. Die einstellbaren, positiven Drucke wirken im Sinne einer "pneumatischen Schienung" der im Schlaf erschlafften Schlund- und Rachenmuskulatur, wodurch die Häufigkeit und Dauer von nächtlichen Apnoephasen reduziert wird. Dabei wird das Grundgerät über die Spontanatmung des Patienten gesteuert/geregelt, indem der Atemflow die Umschaltung triggert. Unterbleiben aufgrund einer zentralen Schlafapnoe, d.h. wegen eines fehlenden Atemantriebes, die Einatembemühungen übernimmt das Geräte die Atemtätigkeit, ähnlich wie bei einem Beatmungsgerät (zeitgesteuert, T-Steuerung).

Da die CPAP-Geräte die ganze Nacht über in Betrieb sind und in der Nähe des Patientenbettes stehen, müssen sie entsprechend geräuscharm sein.

Die Geräte verfügen über einen integrierten Kalt- und Warmluftbefeuchter zur Anfeuchtung der Atemluft.

Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz geeignet.
Code: 14.24.24.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Schlafbezogene Atmungsstörungen mit partieller oder kompletter Obstruktion der oberen Atemwege (obstruktive Schlafapnoe) und/oder zentraler Schlafapnoe.

Eine häusliche CPAP-Behandlung setzt voraus, dass der Patient ein abgestuftes System der Diagnostik und Therapie durchlaufen hat (siehe Richtlinien zur Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (BUB-Richtlinien) in Anlage A" Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" Vom 15. Juni 2004/ 21. September 2004 Abschnitt 3. Polygraphie und Polysomnographie im Rahmen der Differentialdiagnostik und Therapie der schlafbezogenen Atmungsstörungen."

Die Verordnung von CPAP-Geräten mit integriertem Luftbefeuchter erfordert zwingend eine detaillierte fachärztliche Begründung.

CPAP-Geräte mit integriertem Luftbefeuchter kommen immer dann zum Einsatz, wenn Komplikationen bei der Therapie auftreten, wie z.B.

- Behinderung der Nasenatmung
- chronische Schleimhautirritationen, wie z.B. Entzündung
von Larynx oder Pharynx
- starker Fließschnupfen
- bronchiale Beschwerden

Der Patient muss zuvor eine abgestufte Diagnostik und Therapie durchlaufen haben. Diese beinhaltet:

- HNO-ärztliche und allergologische Untersuchung
- Untersuchung des nächtlichen Therapieverlaufs (gehäufte
Lecks, Schlafen mit offenem Mund)
- symptomatische Maßnahmen (abschwellende Nasentropfen,
Nasenspülungen bis zur Atemgasanfeuchtung)

Nicht immer sind die Beschwerden allein auf die Behandlung zurückzuführen. Ein Zusammenhang mit Begleitkrankheiten (z.B. Allergien, Zustand nach Nasenoperationen bzw. nach Tonsillektromie) und Risikofaktoren (Rauchen, Alkohol) ist ebenso abzuklären, wie Einflüsse durch berufliche Tätigkeit oder der Wohnsituation bzw. Veränderungen in diesen Bereichen. Auch Medikamente oder psychovegetative Störungen können an der Entstehung einer Rhinitis beteiligt sein.

Sofern sich die Beschwerden durch die Lokalbehandlung nicht hinreichend bessern lassen und eine HNO-ärztliche Diagnostik keine Anhaltspunkte für eine operativ zu beseitigende Nasenatmungsbehinderung ergibt, kann ein Befeuchter verordnet werden.