DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten
Standardrollstühle bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Greifreifen an den großen Rädern kann der Benutzer den Rollstuhl antreiben und lenken.

Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (Bereifungs-
abhängige Feststellbremse)ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell-
und Betriebsbremse, z.B. Trommelbremse) zur Bedienung durch
den Rollstuhlnutzer und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn eine regelmäßige Überprüfung des Reifen-
drucks nicht gewährleistet ist oder der Rollstuhl über ge-
neigte Fahrbahnen gefahren wird.

Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle
an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.

Spezielle Ausführungen für Beinamputierte mit nach hinten verlagertem Radstand stehen ebenfalls zur Verfügung, bzw. Standardmodelle sind auch nachträglich in Amputiertenroll-
stühle umrüstbar.

Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkte Gehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.
Nicht besetzt
Code: 18.50.02.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Nicht besetzt
Leichtgewichtrollstühle bestehen aus Aluminium oder anderen Leichtmetallen, teilweise auch aus hochfesten Stahllegier-
ungen, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern
vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstüt-
zen, sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Greifreifen an den großen Rädern kann der Benutzer den Rollstuhl antreiben und lenken.

Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (Bereifungs-
abhängige Feststellbremse)ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell-
und Betriebsbremse, z.B. Trommelbremse) zur Bedienung durch
den Rollstuhlnutzer und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn eine regelmäßige Überprüfung des Reifen-
drucks nicht gewährleistet ist oder der Rollstuhl über ge-
neigte Fahrbahnen gefahren wird.

Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.

Leichtgewichtrollstühle sind gegenüber herkömmlichen Roll-
stühlen ca. 3 bis 5 kg leichter. Diese Gewichtseinsparung bedeutet jedoch nicht, dass Behinderte mit geringen Greif-
kräften mit diesen Rollstuhlmodellen besser versorgt wären. Der Fahrwiderstand von Rollstühlen ist entscheidend und wird durch eine bloße Gewichtsverringerung kaum beeinflusst.
Das geringere Gewicht von Leichtgewichtrollstühlen erleich-
tert den Transport bzw. das Verstauen. Durch abnehmbare An-
triebsräder werden diese Tätigkeiten zusätzlich erleichtert.

Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.02.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkte Gehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.

Die Versorgung mit Leichtgewichtrollstühlen ist dann ange-
zeigt, wenn Behinderte ihren Rollstuhl selbst, ohne fremde Hilfe, z.B. in einem PKW, unterbringen müssen, oder wenn Begleitpersonen Behinderter nicht in der Lage sind, einen Standardrollstuhl, ggf. auch mit abnehmbaren Rädern, auf-
grund seines höheren Gewichtes zu transportieren.
Verstärkte Standardrollstühle bestehen aus einem verstärk-
ten, faltbaren Rohrrahmen, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen sowie abnehmbaren und austauschbaren Fußstützen, und einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Greifreifen an den großen Rädern kann der Benutzer den Roll-
stuhl antreiben und lenken.

Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (Bereifungs-
abhängige Feststellbremse)ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell-
und Betriebsbremse, z.B. Trommelbremse) zur Bedienung durch
den Rollstuhlnutzer und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn eine regelmäßige Überprüfung des Reifen-
drucks nicht gewährleistet ist oder der Rollstuhl über ge-
neigte Fahrbahnen gefahren wird.

Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.

Aufgrund des verstärkten Rahmens und der verstärkten Rad-achsen können auch Patienten mit einem Gewicht von mehr als 120 kg versorgt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch Benutzer mit einem geringeren Körpergewicht durch eine dynamische Beanspruchung eine ähnliche Belastung des Rollstuhles hervorrufen können.

Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.02.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkte Gehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.

Eine Versorgung mit verstärkten Rollstühlen ist dann ange-zeigt, wenn das Körpergewicht des Behinderten mehr als
120 Kilogramm beträgt und ein Standardrollstuhl hierfür nicht ausgelegt ist.
Je nach Beanspruchung des Rollstuhles kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht die Versorgung mit einem verstärkten Rollstuhl angezeigt sein.
Nicht besetzt
Code: 18.50.02.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Nicht besetzt
Rollstühle mit Greifreifenantrieb und Rückenlehnenverstel-
lung um 15 bis 30 Grad, ausgehend von einer 90 Grad Sitz-
haltung, bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen, einer durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkel-
verstellbaren Rückenlehne, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Greifreifen an den großen Rädern kann der Benutzer den Rollstuhl antreiben und lenken.

Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (Bereifungs-
abhängige Feststellbremse)ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell-
und Betriebsbremse, z.B. Trommelbremse) zur Bedienung durch
den Rollstuhlnutzer und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn eine regelmäßige Überprüfung des Reifen-
drucks nicht gewährleistet ist oder der Rollstuhl über ge-
neigte Fahrbahnen gefahren wird.

Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle
an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.

Durch die Möglichkeit der Rückenlehnenverstellung um 15 bis 30 Grad ist es Behinderten möglich, eine ihrer Behinderung nach physiologisch angemessene Sitzhaltung einzunehmen.

Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.02.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkte Gehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.

Eine Versorgung mit Rollstühlen mit Rückenlehnenverstellung
um 15 bis 30 Grad ist dann angezeigt, wenn aufgrund der Behinderung eine aufrechte Sitzhaltung nicht dauerhaft eingenommen werden kann.
Rollstühle mit Greifreifenantrieb und Rückenlehnenverstel-
lung um 15 bis 30 Grad, ausgehend von einer 90 Grad Sitz-
haltung, bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen, einer durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkel-
verstellbaren Rückenlehne, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Greifreifen an den großen Rädern kann der Benutzer den Rollstuhl antreiben und lenken.

Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (Bereifungs-
abhängige Feststellbremse)ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell-
und Betriebsbremse, z.B. Trommelbremse) zur Bedienung durch
den Rollstuhlnutzer und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn eine regelmäßige Überprüfung des Reifen-
drucks nicht gewährleistet ist oder der Rollstuhl über ge-
neigte Fahrbahnen gefahren wird.

Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle
an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.

Durch die Möglichkeit der Rückenlehnenverstellung um 15 bis 30 Grad ist es Behinderten möglich, eine ihrer Behinderung nach physiologisch angemessene Sitzhaltung einzunehmen.

Aufgrund des verstärkten Rahmens und der verstärkten Rad-
achsen können auch Patienten mit einem Gewicht von mehr als 120 kg versorgt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch Benutzer mit einem geringeren Körpergewicht durch eine dynamische Beanspruchung eine ähnliche Belastung des Rollstuhles hervorrufen können.

Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.02.6000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkte Gehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.

Eine Versorgung mit Rollstühlen mit Rückenlehnenverstellung
um 15 bis 30 Grad ist dann angezeigt, wenn aufgrund der Behinderung eine aufrechte Sitzhaltung nicht dauerhaft eingenommen werden kann.

Eine Versorgung mit verstärkten Rollstühlen ist dann an-
gezeigt, wenn das Körpergewicht des Behinderten mehr als 120 Kilogramm beträgt und ein Standardrollstuhl hierfür nicht ausgelegt ist.

Je nach Beanspruchung des Rollstuhles kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht die Versorgung mit einem verstärkten Rollstuhl angezeigt sein.
Rollstühle mit Rückenlehnenverstellung über 30 Grad, ausge-
hend von einer 90 Grad Sitzhaltung, bestehen aus einem falt-
baren Rohrrahmen mit durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkelverstellbarer Rückenlehne, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen sowie abnehmbaren und aus-
tauschbaren Fußstützen, die bis zur Waagerechten hochge-
stellt werden können und einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Greifreifen an den großen Rädern kann der Benutzer den Rollstuhl antreiben und lenken.

Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (Bereifungs-
abhängige Feststellbremse)ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell-
und Betriebsbremse, z.B. Trommelbremse) zur Bedienung durch
den Rollstuhlnutzer und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn eine regelmäßige Überprüfung des Reifen-
drucks nicht gewährleistet ist oder der Rollstuhl über ge-
neigte Fahrbahnen gefahren wird.

Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle
an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.

Durch die Rückenlehnenverstellung über 30 Grad und die Winkelverstellung der Fußstützen bis zur Waagerechten können Behinderte mit Herz-Kreislauf-Insuffizienzen oder anderen entsprechenden Behinderungen, z.B. Insuffizienz der Wirbelsäule, eine ihnen entsprechende physiologische Haltung im Rollstuhl einnehmen und über längere Zeit dort verbleiben.

Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.02.7000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkte Gehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.

Eine Versorgung mit Rollstühlen mit Rückenlehnenverstellung über 30 Grad und Fußstützen, die bis zur Waagerechten hochgestellt werden können, ist dann angezeigt, wenn eine nahezu waagerechte Lagerung intermittierend, z. B. aufgrund orthostatischer Kollapszustände erforderlich ist.
Rollstühle mit Rückenlehnenverstellung über 30 Grad, aus-
gehend von einer 90 Grad Sitzhaltung, bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen mit durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkelverstellbarer Rückenlehne, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen sowie abnehmbaren und austauschbaren Fußstützen, die bis zur Waagerechten hochgestellt werden können und einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Greifreifen an den großen Rädern kann der Benutzer den Rollstuhl antreiben und lenken.

Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (Bereifungs-
abhängige Feststellbremse)ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell-
und Betriebsbremse, z.B. Trommelbremse) zur Bedienung durch
den Rollstuhlnutzer und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn eine regelmäßige Überprüfung des Reifen-
drucks nicht gewährleistet ist oder der Rollstuhl über ge-
neigte Fahrbahnen gefahren wird.

Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle
an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.

Durch die Rückenlehnenverstellung über 30 Grad und die Winkelverstellung der Fußstützen bis zur Waagerechten können Behinderte mit Herz-Kreislauf-Insuffizienzen oder anderen entsprechenden Behinderungen, z.B. Insuffizienz der Wirbelsäule, eine ihnen entsprechende physiologische Haltung im Rollstuhl einnehmen und über längere Zeit dort verbleiben.

Aufgrund des verstärkten Rahmens und der verstärkten Rad-achsen können auch Patienten mit einem Gewicht von mehr als 120 kg versorgt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch Benutzer mit einem geringeren Körpergewicht durch eine dynamische Beanspruchung eine ähnliche Belastung des Rollstuhles hervorrufen können.

Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 18.50.02.8000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkte Gehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.

Eine Versorgung mit Rollstühlen mit Rückenlehnenverstellung über 30 Grad und Fußstützen, die bis zur Waagerechten hoch-
gestellt werden können, ist dann angezeigt, wenn eine nahezu waagerechte Lagerung intermittierend, z. B. aufgrund orthostatischer Kollapszustände erforderlich ist.
Eine Versorgung mit verstärkten Rollstühlen ist dann angezeigt, wenn das Körpergewicht des Behinderten mehr als 120 Kilogramm beträgt und ein Standardrollstuhl hierfür nicht ausgelegt ist.

Je nach Beanspruchung des Rollstuhles kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht die Versorgung mit einem verstärkten Rollstuhl angezeigt sein.