Elektrorollstühle für Kinder bestehen aus einem Rahmen, zwei
größeren Antriebsrädern, zwei kleinen, meist freilaufenden Schwenkrädern, abnehmbaren und austauschbaren Fußstützen und Armlehnen sowie einer gepolsterten Sitzeinheit, die in der Regel auch gegen eine Sitzschale ausgetauscht werden kann, der Antriebseinheit, bestehend aus den Motoren, An-
triebsbatterien und der Steuerelektronik. Die Steuereinheit kann seitlich oder mittig, z.B. in einer Tischfläche inte-
griert, angeordnet sein.
Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle
an nahezu alle Behinderungsarten anpassbar.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.50.05.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkte Gehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.
Eine Versorgung von Kindern mit einem Elektrorollstuhl ist dann angezeigt, wenn die Benutzung handgetriebener Rollstühle aufgrund der Behinderung nicht mehr möglich ist, die sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen Antriebes aber noch möglich ist.
Elektrorollstühle mit multifunktioneller Sitzeinheit für Kinder bestehen aus einem Rahmen, zwei größeren Antriebs-
rädern, zwei kleinen, meist freilaufenden Schwenkrädern, abnehmbaren und austauschbaren Fußstützen und Armlehnen sowie einer gepolsterten Sitzeinheit, der Antriebseinheit,
bestehend aus den Motoren, Antriebsbatterien und der Steuerelektronik. Die Steuereinheit kann seitlich oder mittig, z.B. in einer Tischfläche integriert, angeordnet sein.
Die Sitzeinheit kann mit diversen Sonderfunktionen ausgestattet sein.
Stehfunktion:
Das Kind kann mechanisch oder motorisch in eine stehende Position gebracht werden, teilweise ist ein Fahren in stehender Position möglich.
Hubsitz:
Das Kind kann eigenständig die Sitzhöhe verändern.
Bodengleich absenkbarer Sitz:
Das Kind kann eigenständig die Sitzeinheit bis auf den Boden absenken und z.B. am Spielgeschehen teilnehmen oder auch die Sitzeinheit evtl. krabbelnd verlassen oder wieder aufsuchen.
Kombinationen aus diesen Sonderfunktionen sind möglich.
Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle
an nahezu alle Behinderungsarten anpassbar.
Die Notwendigkeit der Sonderfunktionen ist im jeweiligen Einzelfall zu überprüfen.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.50.05.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkte Gehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.
Eine Versorgung von Kindern mit einem Elektrorollstuhl ist dann angezeigt, wenn die Benutzung handgetriebener Roll-
stühle aufgrund der Behinderung nicht mehr möglich ist, die sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen Antriebes aber noch möglich ist. Das Erfordernis der Ausstattung mit einem Steh-, Hub- oder bodengleich absenkbarem Sitz muss gegeben sein. Dies ist im Einzelfall unter Bezugnahme auf den erzielten therapeutischen Nutzen und die notwendige Erweiterung des Aktionsradius zu überprüfen.