DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten

No available description.

Code: 18.65.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angegeben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-
Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch
für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung
grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im
Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG
als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicher-
heit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

Anforderungen an Treppenfahrzeuge:

- Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung

- Netzunabhängiger Betrieb

- Akkukontrollanzeige

- Reinigungsmöglichkeit mit haushaltsüblichen Mitteln

Zusätzliche Anforderungen an Treppenfahrzeuge die mit einem Rollstuhl kombiniert werden:

- Werkzeugloser Kopplungsvorgang

- Keine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des verwen-
deten Rollstuhles

Zusätzliche Anforderungen an Treppenfahrzeuge die mit einem Sitz ausgestattet sind:

- Gepolstertes Material an Sitz, Rückenlehne und Armauflage

- Fußstützen an Unterschenkellänge einstellbar

- Schiebestange oder Schiebegriffe an der Rückseite

- Schiebemöglichkeit in der Ebene

Zusätzliche Anforderungen an Elektrorollstühle mit Treppen-steigefunktion:

- Selbständige Nutzung durch den Rollstuhlfahrer auf der
Treppe wie in der Ebene

Anforderungen an die Sitzeinheit:

- Gepolsterte Armauflagen

- Seitenteile/Armlehnen für seitlichen Transfer abnehmbar
oder wegklappbar

- Fester, gepolsterter Sitz oder verrutschsicheres Sitzkissen

- Gepolsterte Rückenlehne

Anforderungen an die Fußstützen:

- Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, Fußplatte(n)
hoch-/wegklappbar

- Bei Ausführungen mit verstellbarer Rückenlehne über 30 Grad
zur Vertikalen: Optionale Ausstattungsmöglichkeit mit bis
zur Waagerechten hochstellbaren Fußstützen

Anforderungen an das Fahrwerk, den Antrieb und die Rollstuhl-steuerung:

- Schiebemöglichkeit

- Wartungsfreie Akkus

- Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit auf 6 km/h

- Durch den Nutzer begrenzbare Endgeschwindigkeit, vom Fahr-
signalgeber unabhängig

- Feststell- und Betriebsbremse gemäß STVZO bei Treppenfahr-
zeugen für den Einsatz im Außenbereich

- Beleuchtung gemäß STVZO bei Treppenfahrzeugen für den Ein-
satz im Außenbereich


III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenab-
schnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils
gültigen Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

Anforderungen an von einer Begleitperson bediente Treppenfahr-
zeuge:

- ISO 7176-23 TZ 13 (Static, impact, fatigue strengths and
durability)

Anforderungen an vom Nutzer selbständig bediente Treppenfahr-zeuge:

- ISO 7176-24 TZ 4.6 (Static, impact and fatigue strength)

Zusätzliche Anforderungen an Elektrorollstühle mit Treppen-steigefunktion:

- EN 12184 TZ 8.3 (Statische Festigkeit, Stoß- und Dauer-
festigkeit)

- EN 12184 TZ 8.4.1 b)

- EN 12184 TZ 8.10.1 (Anforderung an die Dauerfestigkeit)

und

- Herstellererklärungen

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Korrosionsgeschützte Ausführung


III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz geeignet sein.

- Desinfektionsmöglichkeit mit haushaltsüblichen Mitteln

Zusätzliche Anforderungen an Treppenfahrzeuge, die mit einem Rollstuhl kombiniert werden:

- Vollständige Rückrüstbarkeit des verwendeten Rollstuhles

Zusätzliche Anforderungen an Elektrorollstühle mit Treppen-steigfunktion:

- Wahlweise Montage des Bediengerätes auf der linken oder
rechten Rollstuhlseite, nachträglich änderbar

- Belastbarkeit mind. 100 kg


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung

- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- Akkuladegerät im Lieferumfang enthalten