DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten
Wiederverwendbare, saugende Bettschutzeinlagen sind Saugkissen, die mit speziell saugenden Fasern gefüllt sind. Die Unterseite ist aus einem flüssigkeitsundurchlässigen Material, die Oberseite bildet eine Vliesschicht.
Code: 19.40.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Weitgehend immobile bettlägerige Versicherte, mit hohem Risiko eines Dekubitus, vorgeschädigter Haut, sezernierenden Wunden oder bestehender Inkontinenz wenn durch:

-normale Bettwäsche
-Unterziehwäsche
-Inkontinenzhilfsmittel

kein ausreichender Haut-/Gewebeschutz gewährleistet ist.

Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V 19 A


Wiederverwendbare, saugende Bettschutzeinlagen sind Saugkissen, die mit speziell saugenden Fasern gefüllt sind. Die Unterseite ist aus einem flüssigkeitsundurchlässigen Material, die Oberseite bildet eine Vliesschicht.
Code: 19.40.05.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Weitgehend immobile bettlägerige Versicherte, mit hohem Risiko eines Dekubitus, vorgeschädigter Haut, sezernierenden Wunden oder bestehender Inkontinenz wenn durch:

-normale Bettwäsche
-Unterziehwäsche
-Inkontinenzhilfsmittel

kein ausreichender Haut-/Gewebeschutz gewährleistet ist.

Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V 19 A


Wiederverwendbare, saugende Bettschutzeinlagen sind Saugkissen, die mit speziell saugenden Fasern gefüllt sind. Die Unterseite ist aus einem flüssigkeitsundurchlässigen Material, die Oberseite bildet eine Vliesschicht.
Code: 19.40.05.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Weitgehend immobile bettlägerige Versicherte, mit hohem Risiko eines Dekubitus, vorgeschädigter Haut, sezernierenden Wunden oder bestehender Inkontinenz wenn durch:

-normale Bettwäsche
-Unterziehwäsche
-Inkontinenzhilfsmittel

kein ausreichender Haut-/Gewebeschutz gewährleistet ist.

Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V 19 A


Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch sind
Saugkissen, die mit Zellstoff, Zellulosefasern oder Zelluloseflocken gefüllt sind. Die Unterseite ist aus einem flüssigkeitsundurchlässigem Material, die Oberseite bildet eine Vliesschicht.
Code: 19.40.05.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Weitgehend immobile bettlägerige Versicherte, mit hohem Risiko eines Dekubitus, vorgeschädigter Haut, sezernierenden Wunden oder bestehender Inkontinenz wenn durch:

-normale Bettwäsche
-Unterziehwäsche
-Inkontinenzhilfsmittel

kein ausreichender Haut-/Gewebeschutz gewährleistet ist.

Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A

Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch sind Saugkissen, die mit Zellstoff, Zellulosefasern oder Zelluloseflocken gefüllt sind. Die Unterseite ist aus einem flüssigkeitsundurchlässigem Material, die Oberseite bildet eine Vliesschicht.
Code: 19.40.05.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Weitgehend immobile bettlägerige Versicherte, mit hohem Risiko eines Dekubitus, vorgeschädigter Haut, sezernierenden Wunden oder bestehender Inkontinenz wenn durch: -normale Bettwäsche -Unterziehwäsche -Inkontinenzhilfsmittel kein ausreichender Haut-/Gewebeschutz gewährleistet ist. Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A
Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch sind
Saugkissen, die mit Zellstoff, Zellulosefasern oder Zelluloseflocken gefüllt sind. Die Unterseite ist aus einem flüssigkeitsundurchlässigem Material, die Oberseite bildet eine Vliesschicht.

Code: 19.40.05.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Weitgehend immobile bettlägerige Versicherte, mit hohem Risiko eines Dekubitus, vorgeschädigter Haut, sezernierenden Wunden oder bestehender Inkontinenz wenn durch:

-normale Bettwäsche
-Unterziehwäsche
-Inkontinenzhilfsmittel

kein ausreichender Haut-/Gewebeschutz gewährleistet ist.

Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A