Unter Sensoren versteht man Bedienelemente, die zur Steue-rung von elektrischen Geräten wie z.B. haushaltsüblichen Ge-räten, Umfeldkontrollgeräten oder Kommunikationshilfen ein-gesetzt werden können.
Prinzipiell sind drei Gruppen von Sensoren zu unterscheiden:
1. Einfach-Sensoren:
- sie haben nur eine Funktion wie z.B ein Taster.
2. Zweifach-Sensoren:
- sie haben zwei Funktionen wie z.B ein "Ein-" und "Aus-"
Schalter.
3. Mehrfachsensoren:
- sie haben i.d.R. fünf Funktionen und können z.B. einen
Joystick nachbilden.
Abwandlungen mit anderer Funktionszahl - die meistens spe-ziell auf eine Person zugeschnitten werden - sind möglich.
Die Sensoren stellen die Schnittstelle vom Menschen zum elektrisch bedienbaren Gerät dar. Daher muß der Sensor indi-viduell an die Fähigkeiten des Behinderten angepaßt werden.
Der zu verwendende Sensor muß vom Anwender zuverlässig be-dient werden können. Die Bedienung sollte keine übertriebe-nen Anstrengungen, Veränderungen des Muskeltonus oder schmerzhafte Belastungen der Gelenke oder anderer Körper-teile zur Folge haben.
Dies erfordert eine sorgfältige Auswahl der zu verwendenden Sensoren unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:
- Welche Geräte müssen in welchem Umfang gesteuert werden?
- Mit welchem Körperteil wird der Sensor bedient?
- Welche Kräfte wirken auf den Sensor ein?
- Wie kann eine sichere Bedienung gewährleistet werden
(Größe, Empfindlichkeit, Schaltweg, Rückmeldung etc.)?
- Wie kann der Sensor positioniert werden (keine Sichtbe-
hinderung, keine Behinderung von anderen Aktivitäten
etc.)?
Werden alle Punkte beachtet, kann es erforderlich sein, daß der Versicherte mit mehreren verschiedenen Sensoren versorgt
werden muß. Die Auswahl des Sensors sollte daher immer in Verbindung mit einem Facharzt unter Einschaltung des MDK er-folgen. Vor der endgültigen Verordnung ist nach Möglichkeit eine mind. 4-wöchige Erprobungsphase durchzuführen.
Sensoren im Sinne dieser Produktart dienen Menschen mit kom-plettem Ausfall der motorischen Funktionen. Der Sensor wird in Mundnähe angebracht, spricht der Behinderte ein Wort aus,
reagiert der Sensor und gibt einen Schaltimpuls.
Umgebungsgeräusche oder Unterhaltungen werden herausgefil-tert und beeinträchtigen die Funktion des Sensors nicht.
Code:
02.99.04.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Krankheiten oder Behinderungen mit weitgehendem Ausfall der Armfunktion, insbesondere Kraftminderung der Greif- und Tastfunktion z.B. bei
- hoher Querschnittlähmung, komplette Tetraplegie (Läsions-
höhe C0-C3) oder vergleichbaren Krankheits-/Schädigungs-
bildern
- neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen mit
ähnlichen Funktionsverlusten
Unter Sensoren versteht man Bedienelemente, die zur Steue-rung von elektrischen Geräten wie z.B. haushaltsüblichen Ge-räten, Umfeldkontrollgeräten oder Kommunikationshilfen ein-gesetzt werden können.
Die Sensoren stellen die Schnittstelle vom Menschen zum elektrisch bedienbaren Gerät dar. Daher muß der Sensor indi-viduell an die Fähigkeiten des Behinderten angepaßt werden.
Der zu verwendende Sensor muß vom Anwender zuverlässig be-dient werden können. Die Bedienung sollte keine übertriebe-nen Anstrengungen, Veränderungen des Muskeltonus oder schmerzhafte Belastungen der Gelenke oder anderer Körper-teile zur Folge haben.
Dies erfordert eine sorgfältige Auswahl der zu verwendenden Sensoren unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:
- Welche Geräte müssen in welchem Umfang gesteuert werden?
- Mit welchem Körperteil wird der Sensor bedient?
- Welche Kräfte wirken auf den Sensor ein?
- Wie kann eine sichere Bedienung gewährleistet werden
(Größe, Empfindlichkeit, Schaltweg, Rückmeldung etc.)?
- Wie kann der Sensor positioniert werden (keine Sichtbe-
hinderung, keine Behinderung von anderen Aktivitäten
etc.)?
Werden alle Punkte beachtet, kann es erforderlich sein, daß der Versicherte mit mehreren verschiedenen Sensoren versorgt
werden muß. Die Auswahl des Sensors sollte daher immer in Verbindung mit einem Facharzt unter Einschaltung des MDK er-folgen. Vor der endgültigen Verordnung ist nach Möglichkeit eine mind. 4-wöchige Erprobungsphase durchzuführen.
Sprachgesteuerte Sensoren bestehen aus zwei Geräteeinheiten,
der Spracherfassung (Mikrofon) und dem Steuergerät (Sprach-erkennung, Umsetzung in Steuerimpulse).
Die Geräte verfügen über einen umfangreichen Wortschatz und können gesprochene Befehle eindeutig erkennen und in Steuer-impulse umsetzen. Sie eignen sich insbesondere zur Bedienung
von PC-gestützten Kommunikationshilfen.
Die Spracherkennung ist lernfähig und kann an die Aussprache
des Anwenders angepaßt werden, so daß eine Fehlbedienung z.B. während einer Unterhaltung ausgeschlossen werden kann.
Code:
02.99.04.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Krankheiten oder Behinderungen mit vollständigem Ausfall der
Armfunktion und der Kopfbeweglichkeit z.B. bei
- hoher Querschnittlähmung, kompletter Tetraplegie (Läsions-
höhe C0 - C4) oder vergleichbaren Krankheits-/Schädigungs-
bildern
Kontraindikationen:
- grobe Sprachstörungen verschiedener Ursache