Unter dieser Position können Lagerungshilfen nach Formab-druck in Sonderanfertigungen abgerechnet werden, für die die
Anfertigung eines Modells (z.B. Gipspositiv) unbedingt er-forderlich ist.
Solche individuell angefertigten Lagerungshilfen sind ange-
zeigt, wenn die Anpassung von konfektionierten Lagerungshil-
fen aufgrund des Krankheitsbildes und/oder den körperlichen Maßen und/oder besonderer Gelenkstellungen nicht möglich ist
und das Hilfsmittel für einen längeren Zeitraum genutzt wer-den muß.
(siehe Einzelproduktauflistung)
Thermoplastische Verformungen an konfektionierten Lagerungs-hilfen oder auch andere Anpaßarbeiten können nicht als Son-deranfertigungen oder als Zusatz abgerechnet werden. Sie ge-hören zu der verwendungsfertigen und paßgenauen Abgabe eines
Hilfsmittels durch den zugelassenen Leistungserbringer.
Code:
20.29.99.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Zur therapeutisch erforderlichen Lagerung von Körperab-schnitten über einen längeren Zeitraum, wenn aufgrund grober
Abweichungen der Körperform und/oder Funktionsstellungen eine Versorgung mit konfektionierten Lagerungshilfen nicht möglich ist.
Unter diesen Voraussetzungen sind dann Lagerungshilfen in Sonderanfertigung indiziert, z.B.:
- nach Trauma, Operation oder Erkrankung, um die erforder-
liche Ruhigstellung der Gelenke der betroffenen Extremi-
täten in Funktions- oder therapeutisch angestrebter Stel-
lung zu ermöglichen und
- zur Sicherung des Heilvorganges und zur Oedemreduktion
sowie bei:
- vollständigem oder teilweisem Ausfall der Muskulatur aus
verschiedenen Ursachen