DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten

No available description.

Code: 21.30.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/
Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Be-reich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen, müssen auch folgende Parameter belegen:

- Therapiespeicher welcher mindestens folgende Daten dauerhaft
registriert:

-- Einstellungen der Parameter am Gerät
-- Alle gemessenen Werte
-- Fehlermeldungen und Alarme

- Die Therapiedaten zu einem auftretenden Ereignis oder einer
Episode müssen automatisch gespeichert werden. Der im Gerät
vorhandene Langzeit- oder Loop-Speicher darf nur durch ein
manuelles Reset löschbar sein. Der verwendete Langzeit- oder
Loop-Speicher muss so dimensioniert sein, dass er den gesam-
ten Zeitraum vom Entstehen bis zum Abklingen einer Episode
erfasst. Darüber hinaus muss ein Zeitraum von 5 Stunden vor
und 5 Stunden nach der Episode aufgezeichnet werden.

- Ein Langzeitspeicher für aufgetretene Ereignisse muss vor-
handen sein.

- Sowohl Therapie- als auch Langzeitspeicher müssen vom behan-
delnden Arzt ausgelesen werden können.

- Mobile, netzunabhängig und netzabhängig zu betreibende Ge-
räte

- Interne Stromversorgung (Akku oder Batterie) für netzunab-
hängigen Betrieb

- Messung von Herz- und Atemtätigkeit muss möglich sein.

- Messung der Sauerstoffsättigung (Sauerstoffpartialdruck)
muss möglich sein.

- Akustische und optische Alarminformationen bei Über-/Unter-
schreitung von eingestellten Grenzwerten


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- Die Grundgeräte, nicht aber die Sensoren müssen für den Wie-
dereinsatz geeignet sein.


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Ab-
schnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchs-
anweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden
Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials für die verwendeten
Elektroden und Sensoren
-- Angabe der verwendbaren Elektroden, Sensoren und Kabeln

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- Mindestens ein kompletter Satz mehrfach verwendbarer Elek-
troden/Sensoren im Lieferumfang enthalten

- Mindestens ein kompletter Satz Elektroden-/Sensorkabel im
Lieferumfang enthalten

- Mindestens zwei Batterie-/Akkusätze im Lieferumfang enthal-
ten

- Bei akkubetriebenen Geräten ein Ladegerät im Lieferumfang
enthalten

- Netzgerät im Lieferumfang enthalten

No available description.

Code: 21.30.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen, müssen auch folgende Parameter belegen:

- Mobile, netzunabhängig und netzabhängig zu betreibende
Geräte

- Anzeige der aktuell gemessenen Werte

21.30.02.1 Zusätzliche Anforderungen an Pulsoximeter mit
Speicher

- Therapiespeicher welcher mindestens folgende Daten dauer-
haft registriert:
-- Einstellungen der Parameter am Gerät
-- Alle gemessenen Werte
-- Fehlermeldungen und Alarme

- Die Therapiedaten zu einem auftretenden Ereignis oder einer
Episode müssen automatisch gespeichert werden. Der im Gerät
vorhandene Langzeit- oder Loop-Speicher darf nur durch ein
manuelles Reset löschbar sein. Der verwendete Langzeit- oder
Loop-Speicher muss so dimensioniert sein, dass er den gesam-
ten Zeitraum vom Entstehen bis zum Abklingen einer Episode
erfasst. Darüber hinaus muss ein Zeitraum von 5 Stunden vor
und 5 Stunden nach der Episode aufgezeichnet werden.

- Ein Langzeitspeicher für aufgetretene Ereignisse muss vor-
handen sein.

- Sowohl Therapie- als auch Langzeitspeicher müssen vom be-
handelnden Arzt ausgelesen werden können.


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich desWiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- Die Grundgeräte, nicht aber die Sensoren müssen für den
Wiedereinsatz geeignet sein.


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchs-
anweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden
Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials für die verwendeten
Sensoren
-- Angabe der verwendbaren Sensoren und Kabel

Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- Mindestens ein kompletter Satz mehrfach verwendbarer Sen-
soren im Lieferumfang enthalten

- Mindestens ein kompletter Satz Sensorkabel im Lieferumfang
enthalten

- Mindestens zwei Batterie-/Akkusätze im Lieferumfang ent-
halten

- Bei akkubetriebenen Geräten ein Ladegerät im Lieferumfang
enthalten

- Netzgerät im Lieferumfang enthalten