Personenstandwaagen dienen Versicherten zur Bestimmung des Körpergewichtes. Dies ist bei der Durchführung einer Heim-dialyse erforderlich.
Die geeichten und auf 100 g genauen Waagen arbeiten entweder
mechanisch oder elektromechanisch und haben eine Tragkraft von mindestens 150 kg.
Um genaue und reproduzierbare Messwerte mit einer Personen-standwaage zu erhalten, muss der Versicherte frei und ohne Hilfe auf der Waage stehen können.
Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz geeignet.
Code:
21.99.01.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Personenstandwaagen können zur Überwachung bei einer Heim-dialyse indiziert sein, sofern diese nicht bereits im Rahmen
der Sicherstellung der Dialyse zur Verfügung gestellt wer-den.
Die Verordnung eines Messgerätes mit Sprachausgabe erfordert
eine fundierte ärztliche Begründung.
Personensitzwaagen dienen Versicherten zur Bestimmung des Körpergewichtes. Dies ist bei der Durchführung einer Heim-dialyse erforderlich.
Die geeichten und auf 100 g genauen Waagen arbeiten entweder
mechanisch oder elektromechanisch und haben eine Tragkraft von mindestens 150 kg (Patientengewicht, ohne Stuhl etc.). Ein Tara-Ausgleich ist am Gerät möglich.
Code:
21.99.01.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Personenstandwaagen können zur Überwachung bei einer Heim-dialyse indiziert sein, sofern diese nicht bereits im Rahmen
der Sicherstellung der Dialyse zur Verfügung gestellt wer-den.
Die Verordnung eines Messgerätes mit Sprachausgabe erfordert
eine fundierte ärztliche Begründung.