DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten

No available description.

Code: 23.10.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstaug-
lichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indika-tion(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- indikations-/einsatzbezogene Prüfungen bei geschlossenen,
Körperteil umfassenden Konstruktionen entsprechend dem
Forschungsvorhaben AiF-Nr. 11283 "Grundsatzuntersuchung
zur physiologischen Funktion von medizinischen Bandagen und
Erstellung eines Anforderungsprofils an die dazu verwendeten
Textilien" oder durch andere, mindestens gleichwertige Prü-
fungen durch ein unabhängiges Prüfinstitut

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Stabilisierendes/formstabiles Material

- Individuelle An- und Nachpassungsmöglichkeiten

- Reinigungsmöglichkeit bei mind. 30°C

- Regulierbarer Verschluss

- Hand, Handgelenk und Ellenbogengelenk überbrückende
Ausführung

Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- die physiologische Eigenschaft der verwendeten Materialien
gemäß AiF-Prüfmethode und den darin enthaltenen Anforde-
rungsprofilen oder vergleichbare Prüfung mit folgenden
Werten:

-- Wärmeentwicklung nicht größer als 35°C
-- relative Feuchtigkeit nicht mehr als 80 % zwischen Haut
und dem körperteilumschließenden Material.


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene medizinische Bewertungen


Die Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Ruhigstellung des gesamten Armes unter Einbeziehung der
Hand und der Finger


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung

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Code: 23.10.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
nicht besetzt

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Code: 23.10.30.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-
meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen

- Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau
und Einstellungen gemäß anerkannter Leitlinien (BUFA- und
Herstellerangaben)

- Schaftsysteme aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen
(Tiefziehtechnik)

- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell

- Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte zweckmäßig zu übertragen.

- Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung

- Seitliche Gelenkschienen an den Gelenken soweit erforder-
lich, frei beweglich, sperrbar, einstellbar mit Bewegungs-
begrenzung, dynamisch (z.B. Federkraft) oder statisch re-
dressierend wirkend

- Die Orthese muss die benötigten Eigenschaften zur Fixierung
und/oder Führung des betreffenden Körperteils besitzen und
das Körperteil schmerzfrei umfassen.

- Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss
an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein.

- Funktionsgerechter Aufbau


23.10.30.0 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Armorthesen zur Funktionssicherung, Stabili-
sierung, Entlastung, Stützung oder Redression
(hand-, ellenbogengelenk- und schultergelenküber-
greifend, mit Rumpfabstützung) (SEWHO)

- Schaftsysteme an Unterarm mit Handteil, Oberarm, Schulter
und Rumpfabstützung


23.10.30.1 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Armorthesen zur Funktionssicherung, Stabili-
sierung, Entlastung, Stützung oder Redression
(hand-, ellenbogengelenk- und schultergelenküber-
greifend) (SEWHO)

- Schaftsysteme an Unterarm mit Handteil, Oberarm und Schulter


23.10.30.2 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Armorthesen zur Funktionssicherung, Stabili-
sierung, Entlastung, Stützung oder Redression
(hand-, ellenbogengelenkübergreifend) (EWHO)

- Schaftsysteme an Unterarm mit Handteil und Oberarm


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden.

- Je nach Indikation soll die Orthese funktionssichernd,
stabilisierend, entlastend, stützend oder redressierend
wirken.


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- Abgabe nur nach abschließender Anprobe und Einweisung in
die Handhabung, Funktionsweise, Pflege und Wartung;
Aushändigung der Gebrauchsanweisung

- Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG

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Code: 23.10.31.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-
meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen

- Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau
und Einstellungen gemäß anerkannter Leitlinien (BUFA- und
Herstellerangaben)

- Schaftsysteme an Unterarm, Oberarm und Schulter

- Schaftsysteme aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen
(Tiefziehtechnik)

- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell

- Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte zweckmäßig zu übertragen.

- Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung

- Seitliche Gelenkschienen an den Gelenken soweit erforder-
lich, frei beweglich, sperrbar, einstellbar im Sinne einer
Bewegungsbegrenzung, dynamisch (z.B. Federkraft) oder sta-
tisch redressierend wirkend

- Die Orthese muss die benötigten Eigenschaften zur Fixierung
und/oder Führung des betreffenden Körperteils besitzen und
das Körperteil schmerzfrei umfassen.

- Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss
an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein.

- Funktionsgerechter Aufbau


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden.

- Je nach Indikation soll die Orthese funktionssichernd,
stabilisierend, entlastend, stützend oder redressierend
wirken.


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- Abgabe nur nach abschließender Anprobe und Einweisung in
die Handhabung, Funktionsweise, Pflege und Wartung;
Aushändigung der Gebrauchsanweisung

- Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG

No available description.

Code: 23.10.32.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-
meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen

- Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau
und Einstellungen gemäß anerkannter Leitlinien (BUFA- und
Herstellerangaben)

- Unterarmschaft bis zum Ellenbogen reichend mit Handteil aus
Leder, FVW (Gießharz) oder thermoplastisch verformbaren
Kunststoffen (Tiefziehtechnik)

- Seitliche gelenklose Schienen zur Stabilisierung oder ge-
lenkübergreifende Schaftausführung, Handgelenk ruhigstellend

- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell

- Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte zweckmäßig zu übertragen.

- Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung

- Die Orthese muss die benötigten Eigenschaften zur Fixierung
und/oder Führung des betreffenden Körperteils besitzen und
das Körperteil schmerzfrei umfassen.

- Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss
an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein.

- Funktionsgerechter Aufbau


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden.

- Immobilisierung, Korrektur oder Lagerung des Unterarms
einschließlich des Handgelenks


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- Abgabe nur nach abschließender Anprobe und Einweisung in
die Handhabung, Funktionsweise, Pflege und Wartung;
Aushändigung der Gebrauchsanweisung

- Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG

No available description.

Code: 23.10.33.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-
meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen

- Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau
und Einstellungen gemäß anerkannter Leitlinien (BUFA- und
Herstellerangaben)

- Unterarmschaft bis zum Ellenbogen reichend, ggf. auch das
Ellenbogengelenk einschließend, mit Handteil aus Leder,
FVW (Gießharz) oder thermoplastisch verformbaren Kunst-
stoffen (Tiefziehtechnik)

- Seitliche gelenklose Schienen zur Stabilisierung oder ge-
lenkübergreifende Schaftausführung, Handgelenk ruhigstellend

- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell

- Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte zweckmäßig zu übertragen.

- Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung

- Die Orthese muss die benötigten Eigenschaften zur Fixierung
und/oder Führung des betreffenden Körperteils besitzen und
das Körperteil schmerzfrei umfassen.

- Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss
an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein.

- Funktionsgerechter Aufbau


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden.

- Immobilisierung, Korrektur oder Lagerung des Unterarms
einschließlich des Handgelenks

- Vermeidung von Unterarmrotationen


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- Abgabe nur nach abschließender Anprobe und Einweisung in
die Handhabung, Funktionsweise, Pflege und Wartung;
Aushändigung der Gebrauchsanweisung

- Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG

No available description.

Code: 23.10.34.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-
meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen

- Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau
und Einstellungen gemäß anerkannter Leitlinien (BUFA- und
Herstellerangaben)

- Unterarmschaft, Oberarmschaft und Schulterfassung aus
Leder, FVW (Gießharz) oder thermoplastisch verformbaren
Kunststoffen (Tiefziehtechnik)

- Seitliche gelenklose Schienen zur Stabilisierung oder
gelenkübergreifende Schaftausführung

- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell

- Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte zweckmäßig zu übertragen.

- Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung

- Die Orthese muss die benötigten Eigenschaften zur Fixierung
und/oder Führung des betreffenden Körperteils besitzen und
das Körperteil schmerzfrei umfassen.

- Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss
an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein.

- Funktionsgerechter Aufbau


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden.

- Immobilisierung, Korrektur oder Lagerung des Unterarms,
Oberarms und ggf. des Schultergelenks einschließlich des
Handgelenks


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- Abgabe nur nach abschließender Anprobe und Einweisung in
die Handhabung, Funktionsweise, Pflege und Wartung;
Aushändigung der Gebrauchsanweisung

- Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG