DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten

No available description.

Code: 23.15.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstaug-
lichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indika-tion(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- indikations-/einsatzbezogene Prüfungen bei geschlossenen,
Körperteil umfassenden Konstruktionen entsprechend dem
Forschungsvorhaben AiF-Nr. 11283 "Grundsatzuntersuchung
zur physiologischen Funktion von medizinischen Bandagen und
Erstellung eines Anforderungsprofils an die dazu verwendeten
Textilien" oder durch andere, mindestens gleichwertige Prü-
fungen durch ein unabhängiges Prüfinstitut

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Stabilisierendes oder selbsttragendes Material

- Individuelle An- und Nachpassungsmöglichkeiten

- Reinigungsmöglichkeit bei mind. 30°C

- Regulierbarer Verschluss

- Schalen oder Rahmenartige Gestaltung

- Optional mit Reklinationssystem

Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- die physiologische Eigenschaft der verwendeten Materialien
gemäß AiF-Prüfmethode und den darin enthaltenen Anforde-
rungsprofilen oder vergleichbare Prüfung mit folgenden
Werten:

-- Wärmeentwicklung nicht größer als 35°C
-- relative Feuchtigkeit nicht mehr als 80 % zwischen Haut
und dem körperteilumschließenden Material.


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene medizinische Bewertungen

Die Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Ruhigstellung der BWS und LWS

- Verhinderung unzuträglicher BWS und LWS-Bewegungen


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung

No available description.

Code: 23.15.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstaug-
lichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indika-tion(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- indikations-/einsatzbezogene Prüfungen bei geschlossenen,
Körperteil umfassenden Konstruktionen entsprechend dem
Forschungsvorhaben AiF-Nr. 11283 "Grundsatzuntersuchung
zur physiologischen Funktion von medizinischen Bandagen und
Erstellung eines Anforderungsprofils an die dazu verwendeten
Textilien" oder durch andere, mindestens gleichwertige Prü-
fungen durch ein unabhängiges Prüfinstitut

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Individuelle An- und Nachpassungsmöglichkeiten

- Reinigungsmöglichkeit bei mind. 30°C

- Regulierbarer Verschluss


23.15.02.0 Zusätzliche Anforderungen an Immobilisierungs-
orthesen mit Mobilisierungsfunktion LWS/BWS

- Stabilisierendes oder selbsttragendes Material

- Zug- und Druckelemente


23.15.02.1 Zusätzliche Anforderungen an Orthesen zur Entlas-
tung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal-
ebene mit Mobilisierungsfunktion

- Stabilisierendes oder selbsttragendes Material

- Zug- und/oder Druckelemente


23.15.02.2 Zusätzliche Anforderungen an Orthesen zur Entlas-
tung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal-
und Frontalebene mit Mobilisierungsfunktion

- Stabilisierende, selbsttragende Materialien/Elemente

- Zug- und/oder Druckelemente

Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- die physiologische Eigenschaft der verwendeten Materialien
gemäß AiF-Prüfmethode und den darin enthaltenen Anforde-
rungsprofilen oder vergleichbare Prüfung mit folgenden
Werten:

-- Wärmeentwicklung nicht größer als 35°C
-- relative Feuchtigkeit nicht mehr als 80 % zwischen Haut
und dem körperteilumschließenden Material.


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene medizinische Bewertungen

Die Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Funktionelle Mobilisierung durch Abrüstmöglichkeit zu
einem dem Krankheits- bzw. Therapieverlauf angepassten
Versorgungssystem


23.15.02.0 Zusätzliche Anforderungen an Immobilisierungs-
orthesen mit Mobilisierungsfunktion LWS/BWS

- Ruhigstellung der LWS/BWS

- Verhinderung unzuträglicher LWS/BWS-Bewegungen

- Abrüstmöglichkeit zur Stabilisierungsorthese und/oder
Entlastungsorthese


23.15.02.1 Zusätzliche Anforderungen an Orthesen zur Entlas-
tung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal-
ebene mit Mobilisierungsfunktion

- Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS

- Intraabdominale Druckerhöhung

- Bewegungseinschränkung in Sagittalebene

- Funktionelle Mobilisierung durch Abrüstmöglichkeit zur
Stabilisierungs- oder Entlastungsorthese


23.15.02.2 Zusätzliche Anforderungen an Orthesen zur Entlas-
tung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal-
oder Frontalebene mit Mobilisierungsfunktion

- Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS

- Intraabdominale Druckerhöhung

- Bewegungseinschränkung in Sagittal- und Frontalebene

- Funktionelle Mobilisierung durch Abrüstmöglichkeit zur
Stabilisierungs- oder Entlastungsorthese


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung

No available description.

Code: 23.15.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstaug-
lichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indika-tion(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- indikations-/einsatzbezogene Prüfungen bei geschlossenen,
Körperteil umfassenden Konstruktionen entsprechend dem
Forschungsvorhaben AiF-Nr. 11283 "Grundsatzuntersuchung
zur physiologischen Funktion von medizinischen Bandagen und
Erstellung eines Anforderungsprofils an die dazu verwendeten
Textilien" oder durch andere, mindestens gleichwertige Prü-
fungen durch ein unabhängiges Prüfinstitut

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Stabilisierende oder selbsttragende Elemente

- Zug- und Druckelemente

- Individuelle An- und Nachpassungsmöglichkeiten

- Reinigungsmöglichkeit bei mind. 30°C

- Regulierbarer Verschluss


23.15.03.1 Zusätzliche Anforderungen an Stabilisierungsorthe-
sen LWS/BWS mit zusätzlicher Abdominalsuspension

- Zusätzliche abdominalsuspensierende Elemente, z.B. durch
Innenbinde

Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- die physiologische Eigenschaft der verwendeten Materialien
gemäß AiF-Prüfmethode und den darin enthaltenen Anforde-
rungsprofilen oder vergleichbare Prüfung mit folgenden
Werten:

-- Wärmeentwicklung nicht größer als 35°C
-- relative Feuchtigkeit nicht mehr als 80 % zwischen Haut
und dem körperteilumschließenden Material.


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene medizinische Bewertungen

Die Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:


23.15.03.0 Anforderungen an Stabilisierungsorthesen LWS/BWS

- Stabilisierung der LWS/BWS durch Unterstützung der Bauch-
und Rückenmuskulatur

- Endgradige Bewegungseinschränkung


23.15.03.1 Anforderungen an Stabilisierungsorthesen LWS/BWS
mit zusätzlicher Abdominalsuspension

- Stabilisierung der LWS/BWS durch Unterstützung der Bauch-
und Rückenmuskulatur

- Endgradige Bewegungseinschränkung

- Zusätzliche Abdominalsuspension


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung

No available description.

Code: 23.15.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstaug-
lichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indika-tion(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- indikations-/einsatzbezogene Prüfungen bei geschlossenen,
Körperteil umfassenden Konstruktionen entsprechend dem
Forschungsvorhaben AiF-Nr. 11283 "Grundsatzuntersuchung
zur physiologischen Funktion von medizinischen Bandagen und
Erstellung eines Anforderungsprofils an die dazu verwendeten
Textilien" oder durch andere, mindestens gleichwertige Prü-
fungen durch ein unabhängiges Prüfinstitut

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Individuelle An- und Nachpassungsmöglichkeiten

- Reinigungsmöglichkeit bei mind. 30°C

- Regulierbarer Verschluss


23.15.04.0 Zusätzliche Anforderungen an Orthesen zur Entlas-
tung der LWS/BWS (Bewegungseinschränkung in
Sagittalebene)

- Stabilisierendes oder selbsttragendes Material

- 3-Punkt-Entlastungssystem

- Zug- und Druckelemente


23.15.04.1 Zusätzliche Anforderungen an Orthesen zur Entlas-
tung der LWS/BWS (Bewegungseinschränkung in
Sagittal- und Frontalebene)

- Stabilisierendes oder selbsttragendes Material

- Zug- und Druckelemente

- Rahmenbauweise


23.15.04.2 Zusätzliche Anforderungen an Orthesen zur Entlas-
tung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal-
ebene

- Stabilisierende, selbsttragende Materialien/Elemente

- Zug- und/oder Druckelemente


23.15.04.3 Zusätzliche Anforderungen an Orthesen zur Entlas-
tung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal-
und Frontalebene

- Stabilisierende, selbsttragende Materialien/Elemente

- Zug- und/oder Druckelemente


23.15.04.4 Zusätzliche Anforderungen an Orthesen zur aktiven
Entlastung und Korrektur der LWS/BWS in Sagittal-
ebene

- Stabilisierende und selbsttragende Elemente

- Zug- und/oder Druckelemente

Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- die physiologische Eigenschaft der verwendeten Materialien
gemäß AiF-Prüfmethode und den darin enthaltenen Anforde-
rungsprofilen oder vergleichbare Prüfung mit folgenden
Werten:

-- Wärmeentwicklung nicht größer als 35°C
-- relative Feuchtigkeit nicht mehr als 80 % zwischen Haut
und dem körperteilumschließenden Material.


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene medizinische Bewertungen

Die Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

23.15.04.0 Anforderungen an Orthesen zur Entlastung der LWS/
BWS (Bewegungseinschränkung in Sagittalebene)

- Teilentlastung durch Korrektur der LWS/BWS

- Bewegungseinschränkung in Sagittalebene


23.15.04.1 Anforderungen an Orthesen zur Entlastung der LWS/
BWS (Bewegungseinschränkung in Sagittal- und
Frontalebene)

- Teilentlastung durch Korrektur der LWS/BWS

- Bewegungseinschränkung in Sagittal- und Frontalebene


23.15.04.2 Anforderungen an Orthesen zur Entlastung und/oder
Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene

- Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS

- Intraabdominale Druckerhöhung

- Bewegungseinschränkung in Sagittalebene


23.15.04.3 Anforderungen an Orthesen zur Entlastung und/oder
Korrektur der LWS/BWS in Sagittal- und Frontalebene

- Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS

- Intraabdominale Druckerhöhung

- Bewegungseinschränkung in Sagittal- und Frontalebene


23.15.04.4 Anforderungen an Orthesen zur aktiven Entlastung
und Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene

- Aktive Entlastung durch Korrektur der LWS/BWS durch
Biofeedback

- Bewegungseinschränkung in Sagittalebene

- Stärkung der Rückenmuskulatur

- Zunahme der Körpergröße

- Zunahme der Vitalkapazität


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung

No available description.

Code: 23.15.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
nicht besetzt

No available description.

Code: 23.15.30.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-
meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen

- Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau
und Einstellungen gemäß anerkannter Leitlinien (BUFA- und
Herstellerangaben)

- Orthesen aus Leder, FVW (Gießharz) oder thermoplastisch
verformbaren Kunststoffen (Tiefziehtechnik)

- Ggf. korrigierende Schienen oder Elemente

- Orthesen reichend ca. von Mitte Gesäß bis BWS/HWS

- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell

- Sichere Fixierung der Orthese am Körper

- Die Orthese muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte zweckmäßig zu übertragen.

- Geeignete Befestigungssysteme zur Fixierung

- Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss
an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein.

- Funktionsgerechter Aufbau


23.15.30.0 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Kreuzstützmieder

- Stoffkonstruktion aus doppeltem z.B. Drell

- Feste Rückenstreben bzw. Rahmen

- Je ein oberer und ein unterer Hilfsgurt (Kreuzgurte) mit
vorderer Schnallenbefestigung

- Kreuzbeinpelotte ca. 15 cm breit in Leibbindenhöhe


23.15.30.1 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Flexionskorsette

- Schalen-Kunststoff-Konstruktion zur Aufrichtung der Lordose
mit Abdominalpelotte und Gurtzügen


23.15.30.2 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Überbrückungsmieder

- Anfertigung aus doppeltem Drell, rumpfübergreifend von ca.
Mitte Gesäß bis unter Schulterblätter reichend

- Verstellbarer Verschluss vorne

- Stabilisierungsrahmen aus Metall ca. 3 - 4 cm breit, den
Rumpf 2/3 umfassend in Form von zwei querlaufenden Spangen
und mindestens vier vertikalen Streben im hinteren und seit-
lichen Bereich

- Alternativ kann der Rahmen auch aus gleichfesten Kunststof-
fen oder als Kunststoffschale geabeitet sein.

- Rückenpelotte


23.15.30.3 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Hyperextensionsorthesen

- Orthese aus Kunststoff mit einer Metallrahmenkonstruktion

- Abstützung vorne am Sternum und Schambeinbereich, hinten am
Steißbein und thorakolumbalen Breich

- Beckenkorb mit Beckenkammfassung (auch als Schale gearbei-
tet)


23.15.30.5 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Rahmenstützkorsette

- Anfertigung Textil-/Metallkonstruktion oder thermoplastisch
verformbaren Kunststoffen, ggf. mit Verstärkungen in Form
von Pelotten oder Bügeln aus Metall, rumpfübergreifend von
ca. Mitte Gesäß bis unter Schulterblätter reichend

- Verstellbarer Verschluss vorne

- Rückenverstärkung


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden.

- Fixation der Wirbelsäule in möglichst korrigierter Haltung

- Bewegungseinschränkung bzw. Teilfixierung der Wirbelsäule
im Becken-, Lendenwirbelsäulen- und unteren Thorakalbereich

- Bessere Mobilität durch Schmerzreduktion

- Entlastung der betroffenen Wirbelbereiche


23.15.30.0 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Kreuzstützmieder

- Entlodorsierung der LWS


23.15.30.1 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Flexionskorsette

- Verhinderung der Extension

- Einschränkung bzw. Korrigierung der Flexion

- Einschränkung der Seitenneigung


23.15.30.2 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Überbrückungsmieder

- Einschränkung der Flexion

- Einschränkung der Extension

- Einschränkung der Seitenneigung

- Einschränkung der Rotation mit Thorakalbügeln


23.15.30.3 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Hyperextensionsorthesen

- Halten in Extension

- Vehinderung der Flexion

- Verhinderung der Seitneigung

- Verhinderung der Rotation


23.15.30.5 Zusätzliche Anforderungen an individuell angefer-
tigte Rahmenstützkorsette

- Fixation in korrigierter Stellung durch zirkuläre Rumpffas-
sung

- Inklinationsverhinderung, Ausrichtung der BWS-Kyphose durch
Thorakalbügel oder Sternalpelotte

- Einschränkung der Seitneigung durch Achselanlage, Trochan-
ter- und Beckenkamm-Fassung

- Aufrichtung des Beckens


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- Abgabe nur nach abschließender Anprobe und Einweisung in
die Handhabung, Funktionsweise, Pflege und Wartung;
Aushändigung der Gebrauchsanweisung

- Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG

No available description.

Code: 23.15.31.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes

- Herstellung der Orthese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-
meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen

- Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau
und Einstellungen gemäß anerkannter Leitlinien (BUFA- und
Herstellerangaben)

- Orthese aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen
(Tiefziehtechnik)

- Ggf. korrigierende Schienen oder Elemente

- Orthese reichend ca. von Mitte Gesäß bis BWS/HWS

- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell

- Sichere Fixierung der Orthese am Körper

- Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte zweckmäßig zu übertragen.

- Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung

- Die Orthese muss die benötigten Eigenschaften zur Fixierung
und/oder Führung des betreffenden Körperteils besitzen und
das Körperteil schmerzfrei umfassen.

- Die technische Ausführung hinsichtlich der Stabilität muss
an die körperlichen Gegebenheiten angepasst sein.

- Funktionsgerechter Aufbau


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften und nach individuellen klinischen Befunden.

- Die Orthese muss die Wiedererlangung und Erhaltung der
Geh- und Stehfähigkeit ermöglichen.

- Wachstumslenkung der deformierten Wirbelsäule in die
physiologische Form und Haltung


23.15.31.0 Zusätzliche Anforderungen an Reklinationsorthesen
(TLSO)

- Aufrichtung der Hyperkyphose

- Korrigierende Wirkung in der Sagittalebene

- Dreipunkte-Korrekrurprinzip

- Korrektur der Beckenstellung

- Sternumabstützung

- Korrektur in der Sagittalebene

- Entlastung der konkaven, Belasten der konvexen Wirbelkörper-
anteile

- Unterstützung der Muskulatur

- Pelottenanordnung nach Art und Lokalisation der Kyphose


23.15.31.1 Zusätzliche Anforderungen an Skolioseorthesen
(TLSO) (CTLSO)

- Korrigierende Wirkung in der Sagittalebene, Frontalebene
und Horizontalebene durch Derotation

- Entlastung der konkaven, Belastung der konvexen Wirbelkör-
peranteile


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- Abgabe nur nach abschließender Anprobe und Einweisung in
die Handhabung, Funktionsweise, Pflege und Wartung;
Aushändigung der Gebrauchsanweisung

- Kennzeichnung der Orthese gemäß MPG