DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten

No available description.

Code: 24.04.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften in Abhängigkeit vom Mobilitätsgrad und von
den individuellen klinischen Befunden.
- Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte beim Sitzen, Stehen, Fortbewegen zweckmäßig zu
übertragen.
- Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung
- Geeignete Systeme zur Stumpfbettung
- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell
- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-
meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen
- Ggf. dynamische Anprobe mittels Probeschaft

24.04.01.0 Zusätzliche Anforderungen an Knieexartikuations-
schaftsysteme, geschlossen, aus FVW:

- Anfertigung aus Faserverbundwerkstoff
- Zweiphasenguss
- Ggf. geeignete Schaftadapter

24.04.01.1 Zusätzliche Anforderungen an Knieexatrikulations-
schaftsysteme, geschlossen, aus Leder (gewalkt):

- Gefütterter Walklederschaft mit Verschlüssen, geschliffen
und mit Schellack, außen lackiert, innen gepolstert
- Seitliche Schienenverstäkung
- Verstärkungsband


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften in Abhängigkeit vom Mobilitätsgrad und von
den individuellen klinischen Befunden.
- Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte beim Sitzen, Stehen, Fortbewegen zweckmäßig zu
übertragen.
- Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung
- Geeignete Systeme zur Stumpfbettung
- Nur in Verbindung mit flexiblem Innenschaft oder Weich-
wandinnenschaft
- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell
- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-
meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen
- Ggf. dynamische Anprobe mittels Probeschaft
- Anfertigung aus Faserverbundwerkstoff
- Ggf. geeignete Schaftadapter
- Der Rahmen des Prothesenschaftes muss so gestaltet sein,
dass die Muskulatur im Schaft ausreichend Bewegungsfrei-
räume hat.


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften in Abhängigkeit vom Mobilitätsgrad und von
den individuellen klinischen Befunden.
- Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte beim Sitzen, Stehen, Fortbewegen zweckmäßig zu
übertragen.
- Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung
- Geeignete Systeme zur Stumpfbettung
- Nur in Verbindung mit geschlossenem Schaftsystem
- Passformausgleich innerhalb des Schaftes bei Bewegungen
- Elastisches Material, hohe Rückstellfähigkeit
- Ausgleich von Druckspitzen bei Bewegungen
- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell
- Ggf. dynamische Anprobe im Prothesenschaft


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften in Abhängigkeit vom Mobilitätsgrad und von
den individuellen klinischen Befunden.
- Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte beim Sitzen, Stehen, Fortbewegen zweckmäßig zu
übertragen.
- Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung
- Geeignete Systeme zur Stumpfbettung
- Nur in Verbindung mit Rahmenschaft oder geschlossenen
Schäften mit Kammersystemen zur Volumenanpassung
- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell
- Ggf. dynamische Anprobe mittels Probeschaft
- Tiefgezogen aus geeignetem Plattenmaterial
- Wandstärke abgestimmt auf Flexibilität und Haltbarkeit
- Sichere Verbindung mit dem Rahmenschaft
- Tiefgezogen aus geeignetem Plattenmaterial
- Wandstärke abgestimmt auf Flexibilität und Haltbarkeit
- Sichere Verbindung mit dem Rahmenschaft
- Dynamische Anpassung des Material an die Formveränderungen
der Muskulatur bei der Kontraktion
- Gute Hygieneeigenschaften im Genitalbereich
- Formstabile flexible Schaftrandgestaltung


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.06.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Anpassbarkeit des Systems an Volumenschwankungen
- Passformausgleich innerhalb des Schaftsystems durch vom
Patienten individuell regelbare Luftkammern
- Elastisches Material
- Maximal zwei Luftkammern
- Nur in Verbindung mit geschlossenem Schaftsystem und
Weichwandinnenschaft oder flexiblem Innenschaft


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.07.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-
eigenschaften in Abhängigkeit vom Mobilitätsgrad und von
den individuellen klinischen Befunden.
- Das Schaftsystem muss form- und kraftschlüssig sein, um die
Kräfte beim Sitzen, Stehen, Fortbewegen zweckmäßig zu
übertragen.
- Geeignete Befestigungssysteme zur Schaftfixierung
- Geeignete Systeme zur Stumpfbettung
- Ggf. in Verbindung mit Weichwandinnenschaft, Liner, flexi-
blem Innenschaft
- Formung des Stumpfes
- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell
- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-
meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen
- Dynamische Anprobe
- Ggf. geeignete Schaftadapter


24.04.07.0 Zusätzliche Anforderungen an Interimsschäfte für
Knieexartikulationsschäfte:

- Materialauswahl unter Berücksichtigung der Nachpassbarkeit
- Dynamische Anpassung an die Veränderungen des Stumpfes in
der Interimsphase (Zeitraum mind. 6 Monate)
- Der Interimsschaft soll mit den Baupassteilen der Definitiv-
prothesenversorgung verwendet werden.
- Ggf. eingegossenen Kniegelenkschienen mit Kugellager zur
Fixierung der Oberschenkelhülse
- Ggf. geeignete Schaftadapter
- In der Regel kondylenübergreifend
- Ggf. dynamische Anprobe mittels Probeschaft bei Interims-
schaft


24.04.07.1 Zusätzliche Anforderungen an Diagnoseschäfte:

- Ermöglichung der Sichtkontrolle zur Anpassung des Schaft-
systems an Volumen, Druckverteilung, knöcherne Strukturen
etc.
- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und
dreidimensionalem Modell
- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-
meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen
- Dynamische Anprobe
- Ggf. geeignete Schaftadapter
- Verwendung nur zu Anprobezwecken
- Ggf. Verstärkung für erweiterte Testphase außerhalb der
Werkstatt


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.08.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.09.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

I. Funktionstauglichkeit

Zu beachten ist:

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


II. Sicherheit

Zu beachten ist:

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes.

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der Richtlinie
93/42 EWG


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Zu beachten ist:

- Die Zusätze müssen die funktionalen Eigenschaften des
verwendeten Schaftsystems unterstützen.
- Die Zusätze müssen druckverteilend wirken.


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Zu beachten ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise


VI. Sonstige Anforderungen

Zu beachten ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.10.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.20.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indi-kation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Manueller, einrastbarer, permanent wirkender Verriege-
lungsmechanismus der gelenkigen Verbindung zwischen Ge-
lenkunterteil und Gelenkoberteil
- Automatische Standphasenverriegelung (Sperre)
- Manuelle, rastbare Entriegelungsmöglichkeit der Gelenk-
sperre
- Mehrachsige, gelenkige Verbindung zwischen Gelenkunterteil
und Gelenkoberteil mit polyzentrischer Gelenkdrehpunktver-
lagerung
- Spezieller, für Knieexartikulationsschäfte konstruierter
Schaftaufnahmeadapter (z.B. Eingussanker)
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen des
medizinischen Nutzens

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Mechanische Standphasensicherung durch permanente Knie-
sperre in der maximalen Streckfunktion des Gelenkes
- Automatische, permanente Sperre des Kniegelenks in der
Kniestreckung
- Entriegelungsmöglichkeit der Gelenksperre
- Ermöglichung einer im zulässigen Beugebereich selbstgewähl-
ten Kniebeugestellung
- Bei gesperrtem Gelenk keine Schwungphasenknieflexion
- Polyzentrische, einstellbare Achslage
- Konstruktiv nach oben verlagerter Drehpunkt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.21.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-
deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indi-kation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Vorrichtung zur Unterstützung der Kniestreckung des ent-
sperrten Kniegelenkes (Vorbringer)
- Mehrachsige, gelenkige Verbindung zwischen Gelenkunterteil
und Gelenkoberteil mit polyzentrischer Gelenkdrehpunktver-
lagerung
- Polyzentrische, geometrische Momentandrehpunktverlagerung
nach hinten/oben in der Strecklage der Standphase und geo-
metrischer Gelenkverkürzung in der Schwungphase.
- Einstellbarkeit des Momentandrehpunktes durch Verstellung
der Achsgeometrie.
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
135° auf einen Beugewinkel von mindestens 45°
- Spezieller, für Knieexartikulationsschäfte konstruierter
Schaftaufnahmeadapter (z.B. Eingussanker)
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System

24.04.21.0 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
exartikulationsgelenke mit mechanischer Streck-
unterstützung:

- Kniestreckung durch mechanische Streckunterstützung (Vor-
bringer)
- Bedingte (nicht-unabhängige) Gehgeschwindigkeitseinstel-
lung der Knieflexion-/extension, z.B. durch Achsreibung
(Friktion)

24.04.21.1 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
exartikulationsgelenke mit Gehgeschwindig-
keitsanpassung:

- Individuelle Gehgeschwindigkeitsanpassung der Knieflexion-/
extension durch pneumatische oder hydraulische
Schwungphasensteuerung
- Voneinander unabhängige Einstellbarkeit des Flexions-/
Extensionsbewegungs-Widerstandes

24.04.21.2 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
exartikulationsgelenke mit Gehgeschwindigkeitsan-
passung und Bouncy:

- Selbsttätige, standphasengerechte Deaktivierung der geome-
trischen Standphasenflexionssicherung durch Vorfuß-Zehen-
belastung der Prothese
- Limitierte Standphasenflexion durch "elastische Beuge-
sicherung", voneinander unabhängige Einstellbarkeit des
Flexions-/Extensionsbewegungswiderstandes
- Einstellbarkeit des Anschlages und Einstellbarkeit der
Deaktivierung der geometrischen Standphasenflexionssiche-
rung sowie der Gelenkverriegelung (elastische Beugesiche-
rung)
- Einstellbarkeit der Anschläge und des Dämpfungsverhaltens
der elastischen Beugesicherung
- Individuelle, selbsttätige Gehgeschwindigkeitsanpassung
der Knieflexion-/extension durch pneumatische oder
hydraulische Schwungphasensteuerung

24.04.21.3 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
exartikulationsgelenke mit Gehgeschwindigkeitsein-
stellung:

- Kniestreckung durch mechanische Streckunterstützung (Vor-
bringer)
- Manuelle Gehgeschwindigkeitseinstellung der Knieflexion-
und/oder -extension durch pneumatische oder hydraulische
Schwungphasensteuerung


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Ermöglichung einer im zulässigen Beugebereich selbstgewähl-
ten Kniebeugestellung
- Polyzentrische, einstellbare Achslage
- Gelenksicherung durch Momentandrehpunktverlagerung in der
Strecklage der Standphase und während der Beuge- und
Streckbewegung

24.04.21.0 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
exartikulationsgelenke mit mechanischer Streckun-
terstützung:

- Zulassung standphasengerechter Deaktivierung der geometri-
schen Standphasenflexionssicherung in der Vorfuß-Zehenbe-
lastung der Prothese
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch mechanische Unterstützung der Knieextension, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.
- Geringe, statische Gehgeschwindigkeitseinstellung der
Knieextension durch den Vorbringer

24.04.21.1 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
exartikulationsgelenke mit Gehgeschwindig-
keitsanpassung:

- Automatische, standphasengerechte Deaktivierung der
Standphasenflexionssicherung
- Individuelle, selbsttätige Gehgeschwindigkeitsanpassung
der Knieflexion-/extension
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Knie-
streckung durch mechanische Unterstützung der Knieexten-
sion, z.B. nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein

24.04.21.2 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
exartikulationsgelenke mit Gehgeschwindigkeitsan-
passung und Bouncy:

- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch schwungphasengesteuerte Streckunterstützung, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.
- Selbsttätige, standphasengerechte Deaktivierung der geo-
metrischen Standphasenflexionssicherung durch Vorfuß-
Zehenbelastung der Prothese
- Zulassung selbsttätiger, limitierter Standphasenflexion
durch elastische Beugesicherung (Bouncy)

24.04.21.3 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
exartikulationsgelenke mit Gehgeschwindigkeitsein-
stellung:

- Zulassung standphasengerechter Deaktivierung der geometri-
schen Standphasenflexionssicherung in der Vorfuß-Zehenbe-
lastung der Prothese.
- Manuelle Gehgeschwindigkeitseinstellung der Knieflexion-
und/oder -extension


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.22.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.40.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indika-tion(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

24.04.40.0 Anforderungen an monozentrische Kniegelenke mit
permanenter Sperre:

- Monozentrische Achsgeometrie
- Manueller, einrastbarer, permanent wirkender Verriege-
lungsmechanismus der gelenkigen Verbindung zwischen Ge-
lenkunterteil und Gelenkoberteil
- Automatische Standphasenverriegelung (Sperre)
- Manuelle, rastbare Entriegelungsmöglichkeit der Gelenk-
sperre
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System

24.04.40.1 Anforderungen an monozentrische Kniegelenke mit
zuschaltbarer Sperre und mechanischer Streckunter-
stützung:

- Monozentrische Achsgeometrie
- Manueller, einrastbarer, permanent wirkender Verriege-
lungsmechanismus der gelenkigen Verbindung zwischen Ge-
lenkunterteil und Gelenkoberteil
- Automatische Standphasenverriegelung (Sperre)
- Manuelle, rastbare Entriegelungsmöglichkeit der Gelenk-
sperre
- Vorrichtung zur Unterstützung der Kniestreckung des ent-
sperrten Kniegelenkes (Vorbringer)
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Bedingte (nicht-unabhängige) Gehgeschwindigkeitseinstel-
lung der Knieflexion-/extension, z.B. durch Achsreibung
(Friktion)
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System

24.04.40.2 Anforderungen an monozentrische Kniegelenke mit
Sperre, Gehgeschwindigkeitseinstellung und Bremse:

- Manueller, einrastbarer, permanent wirkender Verriege-
lungsmechanismus der gelenkigen Verbindung zwischen Ge-
lenkunterteil und Gelenkoberteil
- Vorrichtung zur Unterstützung der Kniestreckung des ent-
sperrten Kniegelenkes (Vorbringer)
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Manuelle Gehgeschwindigkeitseinstellung der Knieflexion-
und/oder -extension durch pneumatische oder hydraulische
Schwungphasensteuerung
- Lastabhängige einstellbare Bremse, z.B. durch Achsfriktion
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System

24.04.40.3 Anforderungen an polyzentrische Kniegelenke mit
permanenter Sperre:

- Manueller, einrastbarer, permanent wirkender Verriege-
lungsmechanismus der gelenkigen Verbindung zwischen Ge-
lenkunterteil und Gelenkoberteil
- Automatische Standphasenverriegelung (Sperre)
- Manuelle, rastbare Entriegelungsmöglichkeit der Gelenksperre
- Mehrachsige, gelenkige Verbindung zwischen Gelenkunterteil
und Gelenkoberteil mit polyzentrischer Gelenkdrehpunktverla-
gerung
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System

24.04.40.4 Anforderungen an polyzentrische Kniegelenke mit
zuschaltbarer Sperre und mechanischer Streck-
unterstützung:

- Mehrachsige, gelenkige Verbindung zwischen Gelenkunterteil
und Gelenkoberteil mit polyzentrischer Gelenkdrehpunktver-
lagerung
- Manueller, einrastbarer, permanent wirkender Verriege-
lungsmechanismus der gelenkigen Verbindung zwischen Ge-
lenkunterteil und Gelenkoberteil
- Manuelle, rastbare Entriegelungsmöglichkeit der Gelenksperre
- Automatische Standphasenverriegelung (Sperre)
- Vorrichtung zur Unterstützung der Kniestreckung des ent-
sperrten Kniegelenkes (Vorbringer)
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Polyzentrische, geometrische Momentandrehpunktverlagerung
nach hinten/oben in der Strecklage der Standphase und geo-
metrischer Gelenkverkürzung in der Schwungphase
- Einstellbarkeit des Momentandrehpunktes durch Verstellung
der Achsgeometrie
- Bedingte (nicht-unabhängige) Gehgeschwindigkeitseinstel-
lung der Knieflexion-/extension, z.B. durch Achsreibung
(Friktion)
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Mechanische Standphasensicherung durch permanente Kniesperre
in der maximalen Streckfunktion des Gelenkes
- Automatische, permanente Sperre des Kniegelenks in der
Kniestreckung
- Ermöglichung einer im zulässigen Beugebereich selbstgewähl-
ten Kniebeugestellung
- Entriegelungsmöglichkeit der Gelenksperre
- Bei gesperrtem Gelenk keine Schwungphasenknieflexion

24.04.40.1 Zusätzliche Anforderungen an monozentrische Knie-
gelenke mit zuschaltbarer Sperre und mechanischer
Streckunterstützung:

- Zulassung standphasengerechter Deaktivierung der Stand-
phasenflexionssicherung
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Knie-
streckung durch mechanische Unterstützung der Knieexten-
sion, z.B. nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein
- Geringe, statische Gehgeschwindigkeitseinstellung der
Knieextension durch den Vorbringer

24.04.40.2 Zusätzliche Anforderungen an monozentrische Knie-
gelenke mit Sperre, Gehgeschwindigkeitseinstellung
und Bremse:

- Manuelle Gehgeschwindigkeitseinstellung der Knieflexion-
und/oder -extension
- Gelenksicherung durch lastabhängige Bremsvorrichtung in
der Strecklage der Standphase
- Einstellbarkeit des zulässigen Standphasenbremsmomentes der
Gelenksicherung nach individuell funktionalen Bedürfnissen
- Deaktivierung der Gelenksicherung durch Entlastung der
Prothese
- Ermöglichung und Aufrechterhaltung einer im zulässigen
Beugebereich selbstgewählten Kniebeugestellung für den
sitzenden/hockenden Amputierten
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Knie-
streckung durch mechanische Unterstützung der Knieexten-
sion, z.B. nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein
- Deaktivierung der Gelenksicherung durch Entlastung der
Prothese
- Standphasengerechte Deaktivierung der Standphasengelenk-
sicherung
- Brems-Deaktivierungsschwelle einstellbar nach funktionalen
Anforderungen
- Brems-Friktion einstellbar nach funktionalen Anforderungen.

24.04.40.3 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische
Kniegelenke mit permanenter Sperre:

- Polyzentrische, einstellbare Achslage
- Konstruktiv nach oben verlagerter Drehpunkt

24.04.40.4 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
gelenke mit zuschaltbarer Sperre und mechanischer
Streckunterstützung:

- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch mechanische Unterstützung der Knieextension, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.
- Geringe, statische Gehgeschwindigkeitseinstellung der
Knieextension durch den Vorbringer
- Gelenksicherung durch Momentandrehpunktverlagerung in der
Strecklage der Standphase und während der Beuge- und
Streckbewegung
- Polyzentrische, einstellbare Achslage
- Zulassung standphasengerechter Deaktivierung der geometri-
schen Standphasenflexionssicherung in der Vorfuß-Zehenbe-
lastung der Prothese


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.41.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indi-kation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

24.04.41.0 Anforderungen an monozentrische Kniegelenke mit
mechanischer Streckunterstützung (Vorbringer):

- Monozentrische Achsgeometrie
- Vorrichtung zur Unterstützung der Kniestreckung des ent-
sperrten Kniegelenkes (Vorbringer)
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Bedingte (nicht-unabhängige) Gehgeschwindigkeitseinstel-
lung der Knieflexion-/extension z.B. durch Achsreibung
(Friktion)
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System

24.04.41.1 Anforderungen an monozentrische Kniegelenke mit
Gehgeschwindigkeitsanpassung:

- Monozentrische Achsgeometrie
- Vorrichtung zur Unterstützung der Kniestreckung des ent-
sperrten Kniegelenkes (Vorbringer)
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System
- Individuelle Gehgeschwindigkeitsanpassung der Knieflexion-/
extension durch pneumatische oder hydraulische
Schwungphasensteuerung
- Voneinander unabhängige Einstellbarkeit des Flexions-/
Extensionsbewegungswiderstandes

24.04.41.2 Anforderungen an monozentrische Gehgeschwindig-
keitsanpassung und Standphasensteuerung:

- Individuelle Gehgeschwindigkeitsanpassung der Knieflexion-/
extension durch pneumatische oder hydraulische Schwung-
phasensteuerung
- Voneinander unabhängige Einstellbarkeit des Flexions-/
Extensionsbewegungswiderstandes.


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Ermöglichung einer im zulässigen Beugebereich selbstgewähl-
ten Kniebeugestellung.

24.04.41.0 Zusätzliche Anforderungen an monozentrische Knie
gelenke mit mechanischer Streckunterstützung
(Vorbringer):

- Zulassung standphasengerechter Deaktivierung der Stand-
phasenflexionssicherung
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Knie-
streckung durch mechanische Unterstützung der Knieexten-
sion, z.B. nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein
- Geringe, statische Gehgeschwindigkeitseinstellung der
Knieextension durch den Vorbringer

24.04.41.1 Zusätzliche Anforderungen an monozentrische Knie-
gelenke mit Gehgeschwindigkeitsanpassung:

- Automatische, standphasengerechte Deaktivierung der
Standphasenflexionssicherung
- Individuelle, selbsttätige Gehgeschwindigkeitsanpassung
der Knieflexion-/extension
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch schwungphasengesteuerte Streckunterstützung der Knie-
extension, z.B. nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.

24.04.41.2 Zusätzliche Anforderungen an monozentrische
Kniegelenke mit Gehgeschwindigkeitsanpassung und
Standphasensteuerung

- Automatische, standphasengerechte Deaktivierung der
Standphasenflexionssicherung
- Individuelle, selbsttätige Gehgeschwindigkeitsanpassung
der Knieflexion-/extension
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Knie-
streckung durch mechanische Unterstützung der Knieexten-
sion, z.B. nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.42.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indi-kation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Vorrichtung zur Unterstützung der Kniestreckung des ent-
sperrten Kniegelenkes (Vorbringer)
- Mehrachsige, gelenkige Verbindung zwischen Gelenkunterteil
und Gelenkoberteil mit polyzentrischer Gelenkdrehpunktver-
lagerung
- Polyzentrische, geometrische Momentandrehpunktverlagerung
nach hinten/oben in der Strecklage der Standphase und
geometrischer Gelenkverkürzung in der Schwungphase.
- Einstellbarkeit des Momentandrehpunktes durch Verstellung
der Achsgeometrie.
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
135° auf einen Beugewinkel von mindestens 45°
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System

24.04.42.0 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
gelenke mit mechanischer Streckunterstützung
(Vorbringer):

- Kniestreckung durch mechanische Streckunterstützung (Vor-
bringer)
- Bedingte (nicht-unabhängige) Gehgeschwindigkeitseinstel-
lung der Knieflexion-/extension z.B. durch Achsreibung
(Friktion)

24.04.42.1 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
gelenke mit Gehgeschwindigkeitseinstellung:

- Kniestreckung durch mechanische Streckunterstützung (Vor-
bringer)
- Manuelle Gehgeschwindigkeitseinstellung der Knieflexion-
und/oder -extension durch pneumatische oder hydraulische
Schwungphasensteuerung

24.04.42.2 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
gelenke mit Gehgeschwindigkeitsanpassung und
Standphasensteuerung:

- Individuelle Gehgeschwindigkeitsanpassung der Knieflexion-/
extension durch pneumatische oder hydraulische
Schwungphasensteuerung
- Voneinander unabhängige Einstellbarkeit des Flexions-/
Extensionsbewegungswiderstandes.

24.04.42.3 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
gelenke mit Gehgeschwindigkeitsanpassung und
Bouncy:

- Selbsttätige, standphasengerechte Deaktivierung der geome-
trischen Standphasenflexionssicherung durch Vorfuß-Zehen-
belastung der Prothese
- Limitierte Standphasenflexion durch "elastische Beugesi-
cherung", voneinander unabhängige Einstellbarkeit des
Flexions-/Extensionsbewegungswiderstandes
- Einstellbarkeit des Anschlags und Einstellbarkeit der Dea-
ktivierung der geometrischen Standphasenflexionssicherung
sowie der Gelenkverriegelung (elastische Beugesicherung)
- Einstellbarkeit der Anschläge und des Dämpfungsverhaltens
der elastischen Beugesicherung
- Individuelle, selbsttätige Gehgeschwindigkeitsanpassung
der Knieflexion-/extension durch pneumatische Schwungpha-
sensteuerung (für mittleren Gehgeschwindigkeitsbedarf von
unter 4 km/h)
- Individuelle, selbsttätige Gehgeschwindigkeitsanpassung
der Knieflexion-/extension durch hydraulische Schwung-
phasensteuerung (für höheren Gehgeschwindigkeitsbedarf von
über 4 km/h)


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen des
medizinischen Nutzens

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Ermöglichung einer im zulässigen Beugebereich selbstgewähl-
ten Kniebeugestellung
- Polyzentrische, einstellbare Achslage
- Gelenksicherung durch Momentandrehpunktverlagerung in der
Strecklage der Standphase und während der Beuge- und
Streckbewegung.

24.04.42.0 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
gelenke mit mechanischer Strechunterstützung
(Vorbringer):

- Zulassung standphasengerechter Deaktivierung der geome-
trischen Standphasenflexionssicherung in der Vorfuß-Zehen-
belastung der Prothese
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch mechanische Unterstützung der Knieextension, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.
- Geringe, statische Gehgeschwindigkeitseinstellung der
Knieextension durch den Vorbringer

24.04.42.1 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
gelenke mit Gehgeschwindigkeitseinstellung:

- Zulassung standphasengerechter Deaktivierung der geometri-
schen Standphasenflexionssicherung in der Vorfuß-Zehenbe-
lastung der Prothese.
- Manuelle Gehgeschwindigkeitseinstellung der Knieflexion-
und/oder -extension

24.04.42.2 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
gelenke mit Gehgeschwindigkeitsanpassung und
Standphasensteuerung:

- Automatische, standphasengerechte Deaktivierung der Stand-
phasenflexionssicherung
- Individuelle, selbsttätige Gehgeschwindigkeitsanpassung
der Knieflexion-/extension
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch mechanische Unterstützung der Knieextension, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.

24.04.42.3 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Knie-
gelenke mit Gehgeschwindigkeitsanpassung und
Bouncy:

- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch schwungphasengesteuerte Streckunterstützung, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.
- Selbsttätige, standphasengerechte Deaktivierung der geome-
trischen Standphasenflexionssicherung durch Vorfuß-Zehen-
belastung der Prothese
- Zulassung selbsttätiger, limitierter Standphasenflexion
durch elastische Beugesicherung (Bouncy)


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.43.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indi-kation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Vorrichtung zur Unterstützung der Kniestreckung des ent-
sperrten Kniegelenkes (Vorbringer)
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Lastabhängiges einstellbares Bremssystem
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System

24.04.43.0 Zusätzliche Anforderungen an Bremskniegelenke mit
mechanischer Streckunterstützung (Vorbringer):

- Kniestreckung durch mechanische Streckunterstützung (Vor-
bringer)
- Bedingte (nicht-unabhängige) Gehgeschwindigkeitseinstel-
lung der Knieflexion-/extension z.B. durch Achsreibung
(Friktion)

24.04.43.1 Zusätzliche Anforderungen an Bremskniegelenke mit
Gehgeschwindigkeitseinstellung:

- Kniestreckung durch mechanische Streckunterstützung (Vor-
bringer)
- Manuelle Gehgeschwindigkeitseinstellung der Knieflexion-
und/oder -extension durch pneumatische oder hydraulische
Schwungphasensteuerung

24.04.43.2 Zusätzliche Anforderungen an Bremskniegelenke mit
Gehgeschwindigkeitsanpassung:

- Individuelle Gehgeschwindigkeitsanpassung der Knieflexion-/
extension durch pneumatische oder hydraulische
Schwungphasensteuerung
- Voneinander unabhängige Einstellbarkeit des Flexions-/
Extensionsbewegungswiderstandes.

24.04.43.3 Zusätzliche Anforderungen an Bremskniegelenke mit
Gehgeschwindigkeitsanpassung und Bouncy:

- Selbsttätige, standphasengerechte Deaktivierung der geome-
trischen Standphasenflexionssicherung durch Vorfuß-Zehen-
belastung der Prothese
- Limitierte Standphasenflexion durch "elastische Beugesi-
cherung", voneinander unabhängige Einstellbarkeit des
Flexions-/Extensionsbewegungswiderstandes.
- Einstellbarkeit des Anschlags und Einstellbarkeit der Dea-
ktivierung der geometrischen Standphasenflexionssicherung
sowie der Gelenkverriegelung (elastische Beugesicherung)
- Einstellbarkeit der Anschläge und des Dämpfungsverhaltens
der elastischen Beugesicherung.
- Individuelle Gehgeschwindigkeitsanpassung der Knieflexion-/
extension durch pneumatische oder hydraulische Schwung-
phasensteuerung


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Ermöglichung einer, im zulässigen Beugebereich, selbstge-
wählten Kniebeugestellung
- Zulassung standphasengerechter Deaktivierung der Stand-
phasenflexionssicherung
- Gelenksicherung durch lastabhängige Bremsvorrichtung in
der Strecklage der Standphase
- Einstellbarkeit des zulässigen Bremsmomentes der Gelenk-
sicherung nach individuell funktionalen Bedürfnissen
- Deaktivierung der Gelenksicherung durch Entlastung der
Prothese
- Standphasengerechte Deaktivierung der Standphasengelenk-
sicherung
- Brems-Deaktivierungsschwelle einstellbar nach funktionalen
Anforderungen
- Bremsreibung (Friktion) einstellbar nach funktionalen
Anforderungen

24.04.43.0 Zusätzliche Anforderungen an Bremskniegelenke mit
mechanischer Streckunterstützung (Vorbringer):

- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch mechanische Unterstützung der Knieextension, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.
- Geringe, statische Gehgeschwindigkeitseinstellung der
Knieextension durch den Vorbringer

24.04.43.1 Zusätzliche Anforderungen an Bremskniegelenke mit
Gehgeschwindigkeitseinstellung:

- Manuelle Gehgeschwindigkeitseinstellung der Knieflexion-
und/oder -extension

24.04.43.2 Zusätzliche Anforderungen an Bremskniegelenke mit
Gehgeschwindigkeitsanpassung:

- Individuelle, selbsttätige Gehgeschwindigkeitsanpassung
der Knieflexion-/extension
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch mechanische Unterstützung der Knieextension, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.

24.04.43.3 Zusätzliche Anforderungen an Bremskniegelenke mit
Gehgeschwindigkeitsanpassung und Bouncy:

- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch schwungphasengesteuerte Streckunterstützung, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.
- Selbsttätige, standphasengerechte Deaktivierung der geome-
trischen Standphasenflexionssicherung durch Vorfuß-Zehen-
nbelastung der Prothese
- Zulassung selbsttätiger, limitierter Standphasenflexion
durch elastische Beugesicherung (Bouncy)


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.44.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richt-
linien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indi-kation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Manuell gesteuerte, voneinander unabhängige Einstellbarkeit
der Flexions-/Extensionsbewegungswiderstände
- Manuell gesteuerte, separate Einstellbarkeit von Treppengang
- Manuell gesteuerte, voneinander unabhängige Einstellbarkeit
von Gang auf schiefer Ebene
- Manuell gesteuerte, schrittpositionsabhängige Regelung der
Bremsmomente der Vorrichtung zur Standphasenflexion
- Manuell gesteuerte selbstregulierende Geschwindigkeits- und
Schwungphasensteuerung durch pneumatische oder hydraulische
Schwung- und Standphasensteuerung nach wechselnden funk-
tionalen Anforderungen des jeweiligen Nutzers
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Volle Kniestreckung zu Beginn des Fersenauftrittes
(Initialkontakt) durch schwungphasengesteuerte Streckun-
terstützung (Vorbringerfunktion)
- Kontinuierliche Gelenksicherung in allen Phasen des
Schrittzyklus
- Kontrolliert-limitierte Knieflexion in der Standphase
- Manuelle oder mechanisch gesteuerte Aktivierung/Deakti-
vierung und/oder Größenbestimmung der Gelenksicherung
(des Gelenkbremsmomentes)
- Unterstützung der Knieextension nach vorhergehender Beugung
- Voneinander unabhängige Einstellbarkeit der Flexions-/
Extensionsbewegungswiderstände
- Separate Einstellbarkeit von Treppengang
- Separate Einstellbarkeit vom Gehen auf schiefen Ebenen
- Ermöglichung und Aufrechterhaltung einer im zulässigen Beu-
gebereich selbstgewählten Kniebeugestellung


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.45.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indi-kation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Regelung der computergesteuerten Systeme in Echtzeit durch
permanente Messung und dynamische Anpassung aller Parameter
während eines Schrittzyklus
- Multiparametergesteuerte, voneinander unabhängige Einstell-
barkeit der Flexions-/Extensionsbewegungswiderstände
- Multiparametergesteuerte Einstellbarkeit von Treppen-
und Rampengangfunktion
- Multiparametergesteuerte, schrittpositionsabhängige
Regelung der Standphase, Kniebeugung unter Last
- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System

24.04.45.1 Zusätzliche Anforderungen an Kniegelenke mit
computergesteuerter Stand- und Schwungphase

- Multiparametergesteuerte selbstregulierende Geschwindig-
keitsanpassung nach wechselnden funktionalen Anforderungen
des jeweiligen Nutzers
- Multiparametergesteuerte, schrittpositionsabhängige
Regelung der Stand- und Schwungphase


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Unterstützung der Knieextension nach vorhergehender Beugung
- Reaktion der computergesteuerten Systeme nahezu ohne
Verzögerung, d.h. mehrfache Änderung der Steuerparameter
während eines Schrittes
- Kontinuierliche, elektronisch unterstützte Gelenksicherung
in allen Phasen des Schrittzyklus
- Möglichkeit des alternierenden Treppenabgangs
- Möglichkeit des Rampengangs
- Kontrolliert limitierte Knieflexion in der Standphase

24.04.45.0 Zusätzliche Anforderungen an Kniegelenke mit
computergesteuerter Standphase:

- Einstellbare Gehgeschwindigkeit
- Ausgelegt für eine Gehgeschwindigkeit von ca. 2 bis 3 km/h
- Permanente elektronische (microprozessorgesteuerte) Über-
wachung und Unterstützung der Standphasensicherung (über
den gesamten Schrittzyklus)
- Stabilisierung des Gelenkes ab Fersenauftritt bis zum
Übergang in die Schwungphase
- Einstellbare Standphasendämpfung

24.04.45.1 Zusätzliche Anforderungen an Kniegelenke mit
computergesteuerter Stand- und Schwungphase:

- Automatische Anpassung an wechselnde Gehgeschwindigkeit (in
Echtzeit)
- Ausgelegt für eine Gehgeschwindigkeit von ca. 3 bis 6 km/h
- Permanente elektronische (microprozessorgesteuerte)
Überwachung der Standphasensicherung und der Schwungphase
(über den gesamten Schrittzyklus)
- Einstellbare Stand- und Schwungphasendämpfung


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.46.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.50.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indi-kation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Monozentrische Achsgeometrie
- Manueller, einrastbarer, permanent wirkender Verriege-
lungsmechanismus der gelenkigen Verbindung zwischen Ge-
lenkunterteil und Gelenkoberteil
- Automatische Standphasenverriegelung (Sperre)
- Manuelle, rastbare Entriegelungsmöglichkeit der Gelenksperre
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Wadenformteil aus selbsttragenden Materialien wie Holz,
Kunststoff (z.B. Hartschaum)
- Oberschenkelschaftansatz aus selbsttragenden Materialien
wie Holz, Kunststoff (z.B. Hartschaum)

24.04.50.1 Zusätzliche Anforderungen an wasserfeste
monozentrische Kniegelenke mit permanenter Sperre:

- Wasserfeste und korrosionsgeschütze Ausführung
- Beständig gegen haushaltsübliche Reiniger und Körperhygiene-
produkte (z.B. Duschlotionen)


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Mechanische Standphasensicherung durch permanente Kniesperre
in der maximalen Streckfunktion des Gelenkes
- Automatische, permanente Sperre des Kniegelenks in der Knie-
streckung
- Ermöglichung einer im zulässigen Beugebereich selbstge-
wählten Kniebeugestellung
- Entriegelungsmöglichkeit der Gelenksperre
- Bei gesperrtem Gelenk keine Schwungphasenknieflexion


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.51.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indi-kation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Monozentrische Achsgeometrie
- Bedingte (nicht-unabhängige) Gehgeschwindigkeitseinstel-
lung der Knieflexion-/extension z.B. durch Achsreibung
(Friktion)
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Wadenformteil aus selbsttragenden Materialien wie Holz,
Kunststoff (z.B. Hartschaum)
- Oberschenkelschaftansatz aus selbsttragenden Materialien
wie Holz, Kunststoff (z.B. Hartschaum)

24.04.51.1 Zusätzliche Anforderungen an monozentrische Knie-
gelenke mit mechanischer Streckunterstützung:

- Kniestreckung durch mechanische Streckunterstützung (Vor-
bringer)


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen des
medizinischen Nutzens

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Ermöglichung einer im zulässigen Beugebereich selbstge-
wählten Kniebeugestellung

24.04.51.1 Zusätzliche Anforderungen an monozentrische Knie-
gelenke mit mechanischer Streckunterstützung:

- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch mechanische Unterstützung der Knieextension, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.
- Geringe, statische Gehgeschwindigkeitseinstellung der
Knieextension durch den Vorbringer und die Achsfriktion


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.52.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indi-kation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Vorrichtung zur Unterstützung der Kniestreckung des ent-
sperrten Kniegelenkes (Vorbringer)
- Mehrachsige, gelenkige Verbindung zwischen Gelenkunterteil
und Gelenkoberteil mit polyzentrischer Gelenkdrehpunktver-
lagerung
- Polyzentrische, geometrische Momentandrehpunktverlagerung
nach hinten/oben in der Strecklage der Standphase und geo-
metrischer Gelenkverkürzung in der Schwungphase
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
135° auf einen Beugewinkel von mindestens 45°
- Kniestreckung durch mechanische Streckunterstützung (Vor-
bringer)
- Bedingte (nicht-unabhängige) Gehgeschwindigkeitseinstel-
lung der Knieflexion-/extension z.B. durch Achsreibung
(Friktion)
- Wadenformteil aus selbsttragenden Materialien wie Holz,
Kunststoff (z.B. Hartschaum)
- Oberschenkelschaftansatz aus selbsttragenden Materialien
wie Holz, Kunststoff (z.B. Hartschaum)


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Ermöglichung einer im zulässigen Beugebereich selbstge-
wählten Kniebeugestellung
- Polyzentrische Achslage
- Gelenksicherung durch Momentandrehpunktverlagerung in der
Strecklage der Standphase und während der Beuge- und
Streckbewegung
- Zulassung standphasengerechter Deaktivierung der geometri-
schen Standphasenflexionssicherung in der Vorfuß-Zehenbe-
lastung der Prothese
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch mechanische Unterstützung der Knieextension, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.
- Geringe, statische Gehgeschwindigkeitseinstellung der
Knieextension durch den Vorbringer und Achsfriktion


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 24.04.53.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und ange-geben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeich-
nung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör
im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richt-
linien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im
Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der
Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grund-
sätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne
des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemel-deten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indi-kation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Kniestreckung durch mechanische Streckunterstützung (Vor-
bringer)
- Bedingte (nicht-unabhängige) Gehgeschwindigkeitseinstellung
der Knieflexion-/extension z.B. durch Achsreibung (Friktion)
- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes
zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von
120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°
- Lastabhängiges einstellbares Bremssystem
- Wadenformteil aus selbsttragenden Materialien wie Holz,
Kunststoff (z.B. Hartschaum)
- Oberschenkelschaftansatz aus selbsttragenden Materialien
wie Holz, Kunststoff (z.B. Hartschaum)


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte
in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen
Fassung oder andere mind. gleichwertige Prüfungen

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der
unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Ermöglichung einer im zulässigen Beugebereich selbstge-
wählten Kniebeugestellung
- Gelenksicherung durch lastabhängige Bremsvorrichtung in
der Strecklage der Standphase
- Einstellbarkeit des zulässigen Bremsmomentes der Gelenk-
sicherung nach individuell funktionalen Bedürfnissen
- Deaktivierung der Gelenksicherung durch Entlastung der
Prothese
- Standphasengerechte Deaktivierung der Standphasengelenk-
sicherung
- Zu Beginn des Fersenauftrittes muss die volle Kniestreckung
durch mechanische Unterstützung der Knieextension, z.B.
nach vorheriger Beugung, gewährleistet sein.
- Geringe, statische Gehgeschwindigkeitseinstellung der
Knieextension durch den Vorbringer und der Achsreibung
(Friktion)
- Bremsreibung (Friktion) einstellbar nach funktionellen
Anforderungen


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular, Abschnitt V.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung
- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt
- Angabe des Produktgewichtes
- Angabe des Mobilitätsgrades


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt