Gegossener oder tiefgezogener Schaft, mit oder ohne Polster,
oder im Zweischalensystem mit Verschlüssen, über Modellab-druck gearbeitet, zur zeitnahen, prothetischen Versorgung nach der Amputation für mind. einen Zeitraum von 6 Monaten. Ein Definitivschaft soll erst dann eingesetzt werden, wenn sich die Stumpfverhältnisse nachweislich durch Messprotokoll
der letzten 14 Tage stabilisiert haben. Zum Interimsschaft gehören auch alle notwendigen Nachpassarbeiten während die-ser Zeit. Die zusätzliche Versorgung mit einem Diagnose-schaft ist nicht erforderlich.
Zusätze zur Bauform:
- Weichwand-Innenschaft (Softsocket)
- Liner zur Haftvermittlung oder als Weichteilersatz
Code:
24.06.05.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Bei prothetischer Versorgung nach Amputation im Transmalleo-lären- oder Rückfußbereich.
Amputation nach "Chopart" (Rückfußstumpf)
Amputation nach "Pirogow" (Transmalleolärstumpf)
Amputation nach "Syme" (Transmalleolärstumpf)
Tiefgezogener, harter, durchsichtiger Schaft aus Kunststoff,
direkt auf dem Modell gefertigt, zur Kontrolle der genauen Passform und ggf. zur Durchführung einer dynamischen Lauf-probe des Versicherten.
Code:
24.06.05.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Bei prothetischer Versorgung nach transmalleolärer(über Knöchel) Amputation.
Ein Diagnoseschaft erfordert immer eine gesonderte Begrün-dung. Er wird nicht benötigt bei Holz- und Lederschäften.
Es ist nur ein Diagnoseschaft pro Definitivversorgung erforderlich.
Bei Folgeversorgung kann ein Diagnoseschaft bei komplizier-ten oder wesentlichen Stumpfveränderungen erforderlich sein.