Starre, konfektionierte Sitzschalen bestehen aus einer durchgehenden Außenschale aus z.B. Glasfiberkunststoff und weisen eine glatte, polierte Oberfläche auf.
In die Außenschale eingearbeitete Schlitze dienen der Befe-
stigung von Oberkörper- und Beckengurten (Fixierungsgurte) sowie von einlegbaren Polstern aus Schaumstoff. Diese Sitz-schalen sind vollständig mit behinderungsangepaßtem Polster-material (Schaumstoff) als sog. Innenschale ausgelegt und darüber mit einem flexiblen Bezug bezogen.
Sitzschalen geben eine günstige Sitzposition vor und bewir-ken so Stütz- und Lagerungseffekte für den Behinderten.
Mittels dieser Produkte strebt man eine Aufrichtung des Beckens und Streckung der Wirbelsäule sowie die seitliche Stützung des Beckens und des Thorax an.
Vertiefte Führung der Oberschenkel in leichter Abduktions-
stellung kann zusätzlich durch einen Spreizkeil erreicht
werden.
Weiteres, in den meisten Fällen erforderliches Zubehör, sind
z.B. Nacken- und Kopfstützen, Beinstützen oder Fußkästen,
Fixierungssysteme und Seiten- und Schulterstützen.
Sitzschalen werden mit Fahrgestellen für den Innenraum und den Außenbereich ausgerüstet. Unter der Voraussetzung der
selbständigen Fortbewegung kann auch ein Fahrgestell mit
Greifreifen notwendig sein.
Außerdem kann es unter bestimmten Umständen notwendig sein,
auch diese konfektionierten Sitzschalen individuell anzupas-sen.
Durch die wachstumsbedingten ggf. auch krankheitsbedingten Veränderungen der Körpermaße ist bei Kindern und Jugendli-chen die Nutzungsdauer einer bestimmten Sitzschalengröße be-grenzt. Abhängig von Intensität und Häufigkeit der Wachs-tumsschübe liegt sie durchschnittlich bei 2-3 Jahren. Um für
eine möglichst dauerhafte Versorgung die richtige Schalen-größe auswählen zu können, ist in Verbindung mit der Maßnah-me vor bzw. bei Einleitung der Versorgung abzuklären, wann der letzte Wachstumsschub zu verzeichnen war bzw. wann even-tuell mit dem folgenden gerechnet werden muß.
Code:
26.11.01.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Lähmung oder erhebliche Kraftminderung der Rumpfhaltemusku-latur, so daß ein aufrechtes Sitzen ohne umfassende Unter-stützung nicht möglich ist oder zu Fehlhaltung, Defor-
mierung und Schmerzen führt.
Fehlbildung und/oder Deformität des Körpers, die jegliches Sitzen ohne spezielle Stützung und Fixierung unmöglich macht oder erheblich erschwert.
Bei deformierenden Erkrankungen zur Lenkung des Körper-wachstums bei Kindern und Jugendlichen.
Die medizinische Notwendigkeit zur Verordnung von Sitz-schalen kann gegeben sein bei:
- infantiler Cerebralparese
- Myelodysplasie
- Muskeldystrophie
- verschiedenen Krankheitsbildern mit skoliotischen Wirbel-
säulendeformierungen.
Rückenverstellbare Sitzschalen bestehen aus einem Sitzteil und einer davon getrennten Rückenschale aus z.B. Glasfiber-kunststoff und weisen eine glatte, polierte Oberfläche auf.
Sitz- und Rückenteil sind über ein Drehgelenk miteinander verbunden. Der Unterschied zur starren Sitzschale ist die
Möglichkeit der Veränderung des Hüftbeugewinkels im Sinne
der Sitzanpassung oder des Lagerungswechsels zwecks Entla-stung. Von großer Bedeutung für die Qualität der Lagerung und Stützung bei wechselnder Winkeleinstellung ist die Lage der Drehachse. Bei den meisten geteilten Schalensystemen be-findet sich das Drehgelenk an der Nahtstelle zwischen Sitz- und Rückenteil der Außenschale. Dies führt zwangsläufig bei Veränderungen des Sitzwinkels zu einer Verschiebung aller Lagerungs-, Stütz- und Fixierelemente aus der angemessenen Ausgangsposition.
Eine wechselnde Sitzwinkelverstellung ist demnach entweder
nur bei geringen Körperfehlformen sinnvoll oder erfordert bei größeren Körperfehlformen eine Anpassung an die sich da-raus ergebende Veränderung der Sitzposition.
Bei einigen Sitzschalensystemen liegt die Drehachse im Be-reich der Hüftgelenkachse. Dies hat den Vorteil, daß alle Rücken- und Sitzanpassungen bei jeder Sitzwinkelveränderung in der therapeutisch gewünschten Position verbleiben.
In die Außenschale eingearbeitete Schlitze dienen der Befe-
stigung von Oberkörper- und Beckengurten (Fixierungsgurte) sowie von einlegbaren Polstern aus Schaumstoff. Diese Sitz-schalen sind vollständig mit behinderungsangepaßtem Polster-material (Schaumstoff) als sog. Innenschale ausgelegt und darüber mit einem flexiblen Bezug bezogen.
Sitzschalen geben eine günstige Sitzposition vor und bewir-ken so Stütz- und Lagerungseffekte für den Behinderten. Mit-tels dieser Produkte strebt man eine Aufrichtung des Beckens
und Streckung der Wirbelsäule sowie die seitliche Stützung des Beckens und des Thorax an.
Vertiefte Führung der Oberschenkel in leichter Abduktions-
stellung kann zusätzlich durch einen Spreizkeil erreicht
werden.
Weiteres, in den meisten Fällen erforderliches Zubehör, sind
z.B. Nacken- und Kopfstützen, Beinstützen oder Fußkästen,
Fixierungssysteme und Seiten- und Schulterstützen.
Sitzschalen werden mit Fahrgestellen für den Innenraum und den Außenbereich ausgerüstet. Unter der Voraussetzung der
selbständigen Fortbewegung kann auch ein Fahrgestell mit
Greifreifen notwendig sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein,
auch diese konfektionierten Sitzschalen individuell anzupas-sen.
Durch die wachstumsbedingten ggf. auch krankheitsbedingten Veränderungen der Körpermaße ist bei Kindern und Jugendli-chen die Nutzungsdauer einer bestimmten Sitzschalengröße be-grenzt. Abhängig von Intensität und Häufigkeit der Wachs-tumsschübe liegt sie durchschnittlich bei 2-3 Jahren. Um für
eine möglichst dauerhafte Versorgung die richtige Schalen-größe auswählen zu können, ist in Verbindung mit der Maßnah-me vor bzw. bei Einleitung der Versorgung abzuklären, wann der letzte Wachstumsschub zu verzeichnen war bzw. wann even-tuell mit dem folgenden gerechnet werden muß.
Code:
26.11.01.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Lähmung oder erhebliche Kraftminderung der Rumpfhaltemusku-latur, so daß ein aufrechtes Sitzen ohne umfassende Unter-stützung nicht möglich ist oder zu Fehlhaltung, Defor-
mierung und Schmerzen führt.
Fehlbildung und/oder Deformität des Körpers, die jegliches Sitzen ohne spezielle Stützung und Fixierung unmöglich macht oder erheblich erschwert.
Bei deformierenden Erkrankungen zur Lenkung des Körper-wachstums bei Kindern und Jugendlichen.
Die medizinische Notwendigkeit zur Verordnung von Sitz-schalen kann gegeben sein bei:
- infantiler Cerebralparese
- Myelodysplasie
- Muskeldystrophie
- verschiedenen Krankheitsbildern mit skoliotischen Wirbel-
säulendeformierungen.
Eine Versorgung mit rückenverstellbaren Sitzschalen kommt vor allem dann in Frage, wenn aufgrund des Krankheits-/Be-
hinderungsbildes dieses erforderlich ist.