DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten
Diese Sitzschalen werden individuell, unter Verwendung eines
industriell hergestellten Rohlings, auf die Bedürfnisse des Behinderten angepaßt. Das Endprodukt, das unter dieser Posi-tion abgerechnet werden kann, besteht aus einer Außenschale,
einem geeigneten Polstermaterial in behindertengerechter Ausführung (sog. Innenschale) sowie einem Bezug.

Der Grundaufbau des behinderungsangepaßtem Polsters (sog. Innenschale) und der Außenschale dieser Systeme kann sehr verschieden sein.

Der am häufigsten verwendete Schalenkörper besteht aus einer
tragenden Außenschale, aus z.B. Glasfiberkunststoff und einem behinderungsgerechten Schaumstoffpolster (Innenscha-le), das geschlossen oder in Segmenten unterteilt ist. Die Unterstützungshöhe reicht bei den meisten Produkten bis zum Scheitelpunkt des Kyphosebogens der Wirbelsäule bzw. wenige Zentimeter darüber hinaus. Teilweise sind die Schulterblät-ter ausgespart, um die aktive Armbewegung zu fördern. Die haltungsgerechte Lagerung von Kopf und Nacken erfolgt mit extern befestigten, in Höhe, Neigung und Distanz zum Körper einstellbaren Stützen.

Bei wenigen Systemen ist die Kopfstütze in das Rückenteil
integriert.

Mit der anatomisch geformten sog. Innenschale (behinderungs-
angepaßtes Polster) werden alle beabsichtigten Stütz- und Lagerungswirkungen erreicht. Die individuelle Anpassung die-ser Innenschalen an die Körpermaße, den Korrekturbedarf und die Deformitäten, erfolgt abhängig von der jeweiligen Sy-stemspezifik und dem notwendigen Änderungs-/Ergänzungsumfang
nach verschiedenen Verfahren.

1.) Polsterung bzw. Abtragung:

An den erforderlichen Stellen wird die Polsterdicke der
sog. Innenschale durch Aufpolstern verstärkt oder durch
Abtragung reduziert. Dies ist vor allem bei einfachen
Korrekturen oder Anpassungen an veränderte Körpermaße
möglich. Geeignet ist dieses System bei Innenschalen
mit einzelnen Polstersegmenten für Sitz-, Rücken- und
Seitenfläche.

2.) Ausschäumung am Körper:

Der zu Versorgende wird in der Außenschale sitzend, in
der beabsichtigten, korrigierten Sitzposition gehalten.
Mittels handverschäumbarem Weichschaum mit kurzer Reak-
tionszeit werden die zwischen Körper und Innenseite der
Schale bestehenden Hohlräume ausgefüllt.

Dieses Verfahren sollte vor allem bei sehr ausgeprägten
Deformitäten und Mißbildungen sowie bei aufwendigem, um-
fassenden Stütz- und Korrekturbedarf eingesetzt werden.
Dieses System ist besonders für Sitzschalen mit einzel-
nen Polstersegmenten für Sitz, Rücken- und Seitenfläche
geeignet.


3.) Ein weiteres Sitzschalensystem zur individuellen Anpas-
sung ist das sog. "Matrix-System".

Aus einer Vielzahl sternförmig aufgebauter Einzelteile
(Module), die in sich und gegeneinander in mehreren
Freiheitsgraden drehbar sind, wird eine Matte zusammen-
gesetzt. Diese ist unter Lösen bzw. Fixieren der einzel-
nen Schraub-/ Klemmverbindungen in die gewünschte Scha-
lenform zu bringen.

Nachträgliche Formänderungen sind jederzeit möglich. Ein
ebenfalls einstellbares, aus einzelnen Rohrelementen ge-
fügtes Stützskelett stabilisiert die Schale von außen.
Der so erzielte Schalenkörper wird nach abgeschlossener
Formgebung innen mit Weichschaum gepolstert und mit tex-
tilem Bezug ausgestattet.

Ein Nachteil dieser Versorgungsart ist das hohe Eigen-
gewicht.

4.) Schaumstoffrohlingbasis:

Dieses System besteht aus einer noch zu bearbeitenden
Außenschale und einem Schaumstoffblock als sog. Innen-
schale (behinderungsangepaßtes Polster), die durch den
zugelassenen Leistungserbringer individuell angepaßt
werden.

Erst durch die Fertigstellung des Rohlings zu einer pas-
senden und gebrauchstauglichen Sitzschale wird das Pro-
dukt zu einem Hilfsmittel im Sinne dieser Produktgruppe.

Vor Herstellung dieses Hilfsmittel ist die Erstellung
eines Formabdrucks als Modellnegativ erforderlich (ggf.
auch ein Modellpositiv).

Sitzschalen geben eine günstige Sitzposition vor und bewir-ken so Stütz- und Lagerungseffekte für den Behinderten. Mit-tels dieser Produkte strebt man eine Aufrichtung des Beckens
und Streckung der Wirbelsäule sowie die seitliche Stützung des Beckens und des Thorax an.

Vertiefte Führung der Oberschenkel in leichter Abduktions-
stellung kann zusätzlich durch einen Spreizkeil erreicht
werden.

Weiteres, in den meisten Fällen erforderliches Zubehör, sind
z.B. Nacken- und Kopfstützen, Beinstützen oder Fußkästen, Fixierungssysteme und Seiten- und Schulterstützen.

Sitzschalen werden mit Fahrgestellen für den Innenraum und den Außenbereich ausgerüstet. Unter der Voraussetzung der
selbständigen Fortbewegung kann auch ein Fahrgestell mit
Greifreifen notwendig sein.

Durch die wachstumsbedingten ggf. auch krankheitsbedingten Veränderungen der Körpermaße ist bei Kindern und Jugendli-chen die Nutzungsdauer einer bestimmten Sitzschalengröße be-grenzt. Abhängig von Intensität und Häufigkeit der Wachs-tumsschübe liegt sie durchschnittlich bei 2-3 Jahren. Um für
eine möglichst dauerhafte Versorgung die richtige Schalen-größe auswählen zu können, ist in Verbindung mit der Maßnah-me vor bzw. bei Einleitung der Versorgung abzuklären, wann der letzte Wachstumsschub zu verzeichnen war bzw. wann even-tuell mit dem folgenden gerechnet werden muß.
Code: 26.11.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Lähmung oder erhebliche Kraftminderung der Rumpfhaltemusku-latur, so daß ein aufrechtes Sitzen ohne umfassende Unter-stützung nicht möglich ist oder zu Fehlhaltung, Defor-
mierung und Schmerzen führt.

Fehlbildung und/oder Deformität des Körpers, die jegliches Sitzen ohne spezielle Stützung und Fixierung unmöglich macht oder erheblich erschwert.

Bei deformierenden Erkrankungen zur Lenkung des Körper-wachstums bei Kindern und Jugendlichen.


Die medizinische Notwendigkeit zur Verordnung von Sitz-schalen kann gegeben sein bei:

- infantiler Cerebralparese

- Myelodysplasie

- Muskeldystrophie

- verschiedenen Krankheitsbildern mit skoliotischen Wirbel-
säulendeformierungen.


Diese Sitzschalen sind dann erforderlich, wenn der therapeu-
tische Effekt mit konfektionierten Sitzschalen (starre oder mit Rückenverstellung) nicht erreicht werden kann. Diese Art der Versorgung bedarf einer gesonderten ärztlichen Begründung.