Diese Sitzschalen werden nach Abnahme der individuellen Kör-performen durch Maßnehmen (z.B. PC-Software-unterstütztes
Maßnehmen) oder Formabdruck (z.B. Gipsabdruck oder Vakuum-
verfahren), ohne die Verwendung von Rohlingen für das behin-derungsangepaßte Polster (sog. Innenschale) und die Außen-schale, hergestellt.
Diese Produkte werden unter Verwendung eines Modellpositives
hergestellt bzw. angepaßt.
Das fertige Hilfsmittel, das unter dieser Position abgerech-net werden kann, besteht aus einer Außenschale, einem geeig-neten Polstermaterial in behinderungsgerechter Ausführung (sog. Innenschale) sowie einem Bezug.
Sitzschalenversorgungen nach diesen sehr aufwendigen Verfah-ren können nur bei besonderen individuellen Voraussetzungen und der Unmöglichkeit, mit anderen Sitzschalenprodukten eine
sachgerechte Versorgung durchzuführen, angezeigt sein.
Sitzschalen geben eine günstige Sitzposition vor und bewir-ken so Stütz- und Lagerungseffekte für den Behinderten. Mit-tels dieser Produkte strebt man eine Aufrichtung des Beckens
und Streckung der Wirbelsäule sowie die seitliche Stützung des Beckens und des Thorax an.
Vertiefte Führung der Oberschenkel in leichter Abduktions-
stellung kann zusätzlich durch einen Spreizkeil erreicht werden.
Weiteres, in den meisten Fällen erforderliches Zubehör, sind
z.B. Nacken- und Kopfstützen, Beinstützen oder Fußkästen, Fixierungssysteme und Seiten- und Schulterstützen.
Sitzschalen werden mit Fahrgestellen für den Innenraum und den Außenbereich ausgerüstet. Unter der Voraussetzung der
selbständigen Fortbewegung kann auch ein Fahrgestell mit
Greifreifen notwendig sein.
Durch die wachstumsbedingten ggf. auch krankheitsbedingten Veränderungen der Körpermaße ist bei Kindern und Jugendli-chen die Nutzungsdauer einer bestimmten Sitzschalengröße be-grenzt. Abhängig von Intensität und Häufigkeit der Wachs-tumsschübe liegt sie durchschnittlich bei 2-3 Jahren. Um für
eine möglichst dauerhafte Versorgung die richtige Schalen-größe auswählen zu können, ist in Verbindung mit der Maßnah-me vor bzw. bei Einleitung der Versorgung abzuklären, wann der letzte Wachstumsschub zu verzeichnen war bzw. wann even-tuell mit dem folgenden gerechnet werden muß.
Code:
26.11.03.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Lähmung oder erhebliche Kraftminderung der Rumpfhaltemusku-latur, so daß ein aufrechtes Sitzen ohne umfassende Unter-stützung nicht möglich ist oder zu Fehlhaltung, Defor-
mierung und Schmerzen führt.
Fehlbildung und/oder Deformität des Körpers, die jegliches Sitzen ohne spezielle Stützung und Fixierung unmöglich macht oder erheblich erschwert.
Bei deformierenden Erkrankungen zur Lenkung des Körper-wachstums bei Kindern und Jugendlichen.
Die medizinische Notwendigkeit zur Verordnung von Sitz-schalen kann gegeben sein bei:
- infantiler Cerebralparese
- Myelodysplasie
- Muskeldystrophie
- verschiedenen Krankheitsbildern mit skoliotischen Wirbel-
säulendeformierungen.
Die Ausprägung der Behinderung und die grob abweichenden Formveränderungen des Körpers müssen eine solch aufwendige Versorgung notwendig machen, und konfektionierte Sitzscha-len und Sitzschalen unter Verwendung eines Rohlings dürfen für eine behindertengerechte Versorgung nicht ausreichend sein.
Eine ausführliche medizinische Begründung des verordnenden Arztes ist unbedingt erforderlich.
Dies ist bei einer frühzeitigen Neuversorgung ebenfalls
unbedingt erforderlich.