DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten

No available description.

Code: 28.29.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angegeben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-
Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch
für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung
grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im
Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG
als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicher-
heit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/
Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich
durch:

- Herstellererklärungen

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Grundplatte mit Fußfixierung

- Einstellbare, gepolsterte Beckenfixierung

- Gepolsterte Körperkontaktflächen

- Befestigungsmöglichkeit für Therapietisch (bei Produkten zur
selbständigen Fortbewegung als Option)

- Verwendung von einfach, hygienisch zu reinigenden Materia-
lien (mit haushaltsüblichen Mitteln)

- Einstellbare, gepolsterte Beinfixierung

- Einstellbarkeit auf individuelle Körpermaße

- Verstellbarkeit der täglich notwendigen Einstellungen ohne
Zuhilfenahme von Werkzeug

Zusätzliche Anforderung an fahrbare Stehständer:

- Alle Rollen schwenkbar, mind. zwei mit Richtungs- und Brem-
senfeststeller

Zusätzliche Anforderungen an Stehständer zur Wandmontage:

- Befestigungsmaterial beiliegend

- Montageanleitung zur Wandmontage

Zusätzliche Anforderungen an Stehständer zur selbständigen Fortbewegung:

- Bremsvorrichtung (Fahr- und Standbremse)


III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/ Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Herstellererklärungen

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Verwendung von korrosionsgeschütztem Material


III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz geeignet sein.


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene medizinische Bewertungen/Prüfungen

Die medizinischen Bewertungen/ Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Gewährleistung einer therapeutisch erforderlichen bzw. dem
Krankheitsbild entsprechenden Position

- Sicherung aller Gelenke/Körperabschnitte, die nicht aus
eigener Kraft stabilisiert werden können

- Freie Beweglichkeit der nicht gelähmten, noch kontrollier-
baren Körperabschnitte

- Individuelle Anpassbarkeit des Systems an verschiedene
Krankheitsbilder

- Auf engstem Raum drehbar


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/ Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/ Parameter
-- Hinweise auf den Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung

- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

No available description.

Code: 28.29.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angegeben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-
Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch
für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung
grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im
Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG
als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicher-
heit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Grundplatte mit Fußfixierung

- Verstellbarkeit der täglich notwendigen Einstellungen ohne
Zuhilfenahme von Werkzeug

- Einstellbare, gepolsterte Beinfixierung

- Einstellbare, gepolsterte Beckenfixierung

- Gepolsterte Körperkontaktflächen

- Verwendung von einfach, hygienisch zu reinigenden Materia-
lien (mit haushaltsüblichen Mitteln)

- Einstellbarkeit auf individuelle Körpermaße

- Schrägverstellmöglichkeit zwischen mind. 45° und 80°, von
der Horizontalen ausgehend

- Anbringmöglichkeit von Kopfplatten/-stützen bei Produkten
mit Therapiemöglichkeit in Rückenlage

- Befestigungsmöglichkeit für Therapietisch (bei Produkten zur
selbständigen Fortbewegung als Option)

Zusätzliche Anforderung an fahrbare Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung:

- Alle Rollen schwenkbar, mind. zwei mit Richtungs- und
Bremsenfeststeller

Zusätzliche Anforderungen an Schrägliegebretter mit Kippvor-richtung zur selbständigen Fortbewegung:

- Bremsvorrichtung (Fahr- und Standbremse)


III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Herstellererklärungen

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Verwendung von korrosionsgeschütztem Material


III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz geeignet sein.


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene medizinische Bewertungen/Prüfungen

Die medizinischen Bewertungen/Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Gewährleistung einer therapeutisch erforderlichen bzw. dem
Krankheitsbild entsprechenden Position

- Individuelle Anpassbarkeit des Systems an verschiedene
Krankheitsbilder

- Schrägverstellmöglichkeit auch während der Anwendung

- Auf engstem Raum drehbar

- Sicherung aller Gelenke/Körperabschnitte, die nicht aus
eigener Kraft stabilisiert werden können

- Freie Beweglichkeit der nicht gelähmten, noch kontrollier-
baren Körperabschnitte


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchs-
anweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden
Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/ Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/ Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung

- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt
NN

No available description.

Code: 28.29.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
nicht besetzt