DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten

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Code: 32.04.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen

Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angegeben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-
Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch
für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung
grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im
Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG
als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicher-
heit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen


Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/
Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Konstruktionsbeschreibungen,
- Technische Dokumentationen,
- Gebrauchsanweisung,
- Prospektmaterial,
- sonstige Eigenerklärungen des Herstellers.


Die Unterlagen / Herstellererklärungen müssen auch folgende Aussagen beinhalten:

- Ermöglichung einer passiven, durch die CPM-Schiene gesteuerten
Bewegung des Kniegelenkes.

- Anpassung der Gelenkachsen an die Anatomie der Körpergelenke
mittels gepolsterter Lagerungselemente.

- Auswechselbare, gepolsterte Lagerungselemente mit
Fixiermöglichkeit der gelagerten Extremitäten.

- Feinstufige oder stufenlose Einstellbarkeit von Zeit,
Geschwindigkeit und Bewegungsumfang.

- Zeitvorwahl für Gesamttrainingsdauer und Pausen zwischen den
einzelnen Bewegungsabläufen.

- Für den Patienten in Behandlungsposition erreichbare
Bedieneinheit.

- Möglichkeit für den Nutzer, per Nothandschalter die
Bewegungsschiene sofort abzuschalten.

- Vor Erreichen des Umkehrpunktes muss die Geschwindigkeit
automatisch reduziert und nach dem Umkehrpunkt kontinuierlich bis
zum eingestellten Wert wieder erhöht werden.

III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- nicht besetzt


III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes


Der mögliche Wiedereinsatz bei weiteren Patienten / Versicherten sowie die zum Wiedereinsatz erforderlichen Maßnahmen sind nachzuweisen durch:

- Konstruktionsbeschreibungen,
- Technische Dokumentationen,
- Gebrauchsanweisung,
- Prospektmaterial,
- sonstige Eigenerklärungen des Herstellers

Die Unterlagen / Herstellererklärungen müssen folgende Informationen beinhalten:

- Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz geeignet sein.

- Verwendung von korrosionsgeschütztem Material.

- Wartungsfreie Gelenke und Lager.


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- qualitativ angemessene biomechanische Studien

oder

- Studien zum Nachweis des medizinischen Nutzens

Die Studien müssen insbesondere folgende Parameter belegen:

- Die physiologische Gelenkachse des Kniegelenkes darf durch
die Schiene nicht beeinträchtigt und Bandstrukturen nicht gefährdet werden. Die weitgehende Übereinstimmung der Gelenk-/Drehachse der Schiene mit den Bewegungsachsen der zu behandelnden Patienten ist durch geeignete Untersuchungen zu belegen.

- Wirksames Lösen von Spasmen durch entsprechende
Spasmenschaltung mit einstellbarer Ansprechschwelle im
klinisch relevanten Bereich.


- Bedarfsgerechte Einstellmöglichkeit der Bewegungsparameter
Zeit, Geschwindigkeit und Bewegungsumfang (Beugewinkel).


- Kontinuierliche, bedarfsgerecht steuerbare, passive
Kniegelenkbewegungen.


- Bewegungsumfang Kniestreckung/Neutralstellung/Kniebeugung: mindestens 0° - 0° - 100°. Die eingestellten Bewegungsumfänge sind mit einer Toleranz von +/- 2° einzuhalten.


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Vorzulegen sind:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

Nachzuweisen ist:

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Patienten /
Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung

- Typenschild/Produktkennzeichnung


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt