Code:
32.09.01.0002
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
AenderungsDatum
Keine Angabe
AufnahmeDatum
2011-04-05
Hersteller
Ormed GmbH & Co. KG
Merkmale
Fremdkraftbetriebene CPM-Schulterbewegungsschiene Artromot-S mit Zusatzmodul RE und integrierter Sitzgelegenheit, Bewegungsmöglichkeit der Schulter in Adduktion/Abduktion, Extension/Flexion sowie Innen- und Außenrotation.
Art.-Nrn.: 80.00.005 mit 80.00.009
Höhe: 135 cm
Länge: 95 cm
Breite: 125 cm
Gewicht: 24 kg
Netzspannung: 220 bis 230 V~
Leistungsaufnahme: k.A.
Patientengröße: k.A.
Sitzhöhe: k.A.
max. Belastung
Bewegungselemente: k.A.
Stuhl: k.A.
mögl. Bewegungsumfang
Adduktion/Abduktion: 0° - 40° - 110°
Extension/Flexion: 0° - 30° - 150°
Innen-/Außenrotation: 60° - 0° - 60°
Geschwindigkeit: zweistufig einstellbar
Sicherheitsschaltung: -
Pausendauer: -
Timer: -
Lieferumfang: Schulterbewegungsschiene mit zusätzlichem
Modul für die Rotations- und
Elevationsbewegung
Hinweis:
CPM-Schulterbewegungsschienen können erforderlich sein, wenn der erforderliche Bewegungsumfang trotz regelmäßig einzusetzender Maßnahmen der physikalischen Therapie (insbesondere Krankengymnastik) und der erlernten Eigenübungen des Versicherten nur durch die zusätzliche Anwendung einer CPM-Bewegungsbehandlung erreicht werden kann.
Die möglichst im Rahmen eines Behandlungsplans abzugebende prognostische Einschätzung, ob eine dauerhafte Einschränkung des Bewegungsumfanges eintreten wird, ist abhängig von Schädigungen der Schultergelenkstruktur und der Schultergelenkfunktion (intraartikuläre Faktoren, die eine Bewegungseinschränkung fördern, wie Blutung, postinfektiöser Zustand) Entscheidend sind in diesem Zusammenhang die. Funktionen hinsichtlich der Bewegungsqualitäten, um im Weiteren die Armfunktion im alltagsrelevanten Funktionsraum zu ermöglichen.
Eingriffe, die in der Regel nicht zu wesentlichen funktionellen, dauerhaften Bewegungseinschränkungen führen, sind keine Indikation für eine CPM-Behandlung.
Die Versorgung mit einer CPM-Bewegungsschiene hat unmittelbar postoperativ als temporäre Maßnahme zu erfolgen.