DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten

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Code: 51.40.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angegeben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-
Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch
für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung
grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im
Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG
als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicher-
heit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Pflegehilfsmittels für die beanspruchte(n) Pro-duktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen
Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- Vorlage eines Produktmusters

und

- einsatz-/indikationsbezogene Prüfungen entsprechend der
Prüfmethode Nr. 1/93 MDS-Hi durch ein unabhängiges Prüfin-
stitut oder durch andere mind. gleichwertige Prüfungen (nur
für wiederverwendbare Bettschutzeinlagen)

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Erleichterung der Blasenentleerung bzw. des Stuhlganges im
Bett/Stuhl durch den Pflegebedürftigen ggf. mit Hilfe des
Pflegenden

Zusätzliche Anforderungen an Bettpfannen (Stechbecken):

- Desinfizierbar

- Verwendung von Materialien, die einfach und hygienisch mit
haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sind.

- Deckel

Zusätzliche Anforderungen an Urinflaschen:

- Desinfizierbar

- Verwendung von Materialien, die einfach und hygienisch mit
haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sind.

- Deckel

Zusätzliche Anforderungen an Urinschiffchen:

- Desinfizierbar

- Verwendung von Materialien, die einfach und hygienisch mit
haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sind.

Zusätzliche Anforderungen an saugende Bettschutzeinlagen, wiederverwendbar:

- Mindestgröße 0,4 x 0,6 m

- Rücknässeschutz/Vliesschicht auf der Oberseite

- Flüssigkeitsundurchlässige Unterseite

Die Prüfungen bei wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen müssen
folgende Parameter belegen:

- Mindestsaugvolumen 624 ml/m², z.B. bei:

0,4 x 0,6 m = 150 ml
0,6 x 0,6 m = 225 ml
0,6 x 0,9 m = 337 ml

- Bei abweichenden Formaten muss das Saugvolumen entsprechend
sein (624 ml/m2).

(Unterlagen mit Zwischen-, Übergröße werden dem abgedeckten Format der jeweiligen Produktuntergruppe zugeordnet.)


III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Anforderung für saugende Bettschutzeinlagen, wiederverwendbar:

- Reinigungsmöglichkeit mit haushaltsüblichen Waschmitteln

- Waschbarkeit bei mindestens 90°C


III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt