DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten

No available description.

Code: 51.45.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angegeben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-
Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch
für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktions-
tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen
Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte
im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung
grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im
Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG
als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicher-
heit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Verwendung von Materialien, die einfach und hygienisch mit
haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sind.

- Verwendung von Schnellkupplungen für Wasserzufluss und -ab-
lauf, sofern Zulauf- bzw. Ablaufleitungen mit der Hausin-
stallation verbunden werden

51.45.01.0 Zusätzliche Anforderungen an Kopfwaschsysteme:

- Halsausmuldung

- Beckenförmige Ausführung

- Wasserablaufvorrichtung mit Verschlussmöglichkeit

51.45.01.1 Zusätzliche Anforderungen an Ganzkörperwasch-
systeme:

- Wasserdichte, flexible Folienwanne mit seitlicher Begrenzung
oder vergleichbare Lösung zur Nutzung im vorhandenen Bett

- Wasserablaufvorrichtung

- Schlauchbrause mit Abstellventil

- Kupplungen der Wasseranschlüsse mit Auslaufsicherung

51.45.01.2 Zusätzliche Anforderungen an Duschwagen:

- Wasserdichte Duschwanne mit seitlicher Begrenzung

- Stufenlose Höhenverstellbarkeit der Liegefläche, auch bei
belasteter Liegefläche

- Alle Rollen schwenkbar mit Bremse und Richtungsfeststeller

- Wasserablaufvorrichtung

- Schlauchbrause mit Abstellventil

- Kupplungen der Wasseranschlüsse mit Auslaufsicherung

51.45.01.3 Zusätzliche Anforderungen an freistehende Kopf-
waschbecken:

- Halsausmuldung

- Beckenförmige Ausführung

- Freistehende und werkzeugfrei höhenverstellbare Ausführung

- Wasserablaufvorrichtung mit Verschlussmöglichkeit

51.45.01.4 Zusätzliche Anforderungen an Hygienesitze:

- Freier Zugang zum Anal-/Intimbereich bei teilentkleidetem
Sitzen

- Auflegbar auf Badewannen

- Anpassbar an die Wannenbreite

- Sitzrichtung quer zur Längsachse der Badewanne

- Abfluss des Brauchwassers in die Badewanne

- Gepolsterte Körperkontaktflächen

- Oberschenkelauflage und Rückenlehne


III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:

- Herstellererklärungen

Die Herstellererklärungen müssen folgende Parameter belegen:

- Korrosionsgeschützte Ausführung


III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- Das Produkt muss für den Wiedereinsatz geeignet sein.

- Desinfektionsmöglichkeit mit haushaltsüblichen Mitteln

Zusätzliche Anforderungen an Duschwagen und Hygienesitze (Produktarten 51.45.01.2 und 51.45.01.4):

- belastungsstabile Ausführung, ausgelegt auf ein Nutzerge-
wicht von mind. 100 kg


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Verfahrensbeschreibung zur Reinigung und Desinfektion

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung

- Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt (nur bei
körperlastaufnehmenden Produkten)


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- Erforderliche Schläuche, Adapter und Ventile im Lieferum-
fang enthalten
NN

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Code: 51.45.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
nicht besetzt