DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten
nicht besetzt
Code: 52.40.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
nicht besetzt
Hausnotrufsysteme - angeschlossen an eine Zentrale - sind elektronische Meldesysteme, die bei Abgabe eines Notrufes über das öffentliche Fernsprechnetz eine Verbindung mit einer Hausnotrufzentrale herstellen. Sie bestehen aus einem Hausnotrufgerät und einem Funksender (sog. Funkfinger). Der Funksender wird als Armband, Clip oder Kette getragen und reagiert auf Knopfdruck oder Zug an einer Schnur.

Auch wenn der Notrufende selbst nicht mehr sprechen kann, senden die Hausnotrufgeräte eine eindeutige Kennung an den Notrufempfänger, um eine Identifizierung des Notrufenden zu ermöglichen. Bei Alarmauslösung identifiziert sich das Haus-
notrufgerät selbst. Es wird eine Sprechverbindung zum Not-
rufempfänger hergestellt. Ein Mikrofon und ein Lautsprecher im Hausnotrufgerät ermöglichen den Freisprechbetrieb, mit dessen Hilfe auch bei aufgelegtem Hörer Kontakt mit dem an-
gewählten Helfer aufgenommen und dessen Antwort verstanden werden kann. Gleichzeitig ist der Angerufene in der Lage, über das Telefon in den Raum "hinein zu rufen".

Die Hausnotrufzentrale muss insbesondere folgende Daten des Pflegebedürftigen mit dessen Einverständnis gespeichert haben:

- Name und Adresse
- Telefonnummer
- Informationen über die Grunderkrankungen, auch z.B. über
notwendige Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden
müssen
- Informationen über nahe Angehörige und Nachbarn, die ggf.
im Notfall zu benachrichtigen sind und unmittelbar Hilfe
leisten können
- Angaben, wo sich die Haus-/Wohnungsschlüssel befinden
- Name und Anschrift sowie Telefonnummer des behandelnden
Arztes
- ggf. Einverständnis zur Raumüberwachung

Bei einer Alarmmeldung an eine Hausnotrufzentrale erscheinen
auf dem Monitor eines Computers die in der Hausnotrufzentra-
le gespeicherten Daten des Pflegebedürftigen. Wenn eine Än-
derung der o.g. Daten eingetreten ist, ist eine entsprechen-
de Mitteilung seitens des Pflegebedürftigen an die Hausnot-
rufzentrale abzugeben. Die vorliegenden Daten und der Maß-
nahmenplan sind mit dem Pflegebedürftigen abzusprechen und entsprechend anzupassen.

Die notwendigen, vorher vereinbarten Maßnahmen können dann bei einer Alarmauslösung situationsangemessen umgehend ein-
geleitet werden.

Alle Hausnotrufgeräte verfügen über einen Selbsttest, der mindestens einmal wöchentlich alle Funktionen überprüft. In der Regel wird zwischen dem Pflegebedürftigen und der Haus-
notrufzentrale eine tägliche Rückmeldung über eine entspre-
chende Taste am Hausnotrufgerät vereinbart. Unterbleibt die-se zur verabredeten Zeit, werden die von der Hausnotrufzen-trale zuvor abgestimmten Aktivitäten ergriffen.

Hausnotrufsysteme sind vorrangig leihweise abzugeben.
Code: 52.40.01.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Hausnotrufsysteme kommen in Frage bei allein lebenden oder über weite Teile des Tages allein lebenden Pflegebedürfti-
gen, die mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen können und bei denen aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes jederzeit der Eintritt einer derartigen Notsituation erwartet werden kann. Der An-spruch besteht auch dann, wenn der Pflegebedürftige mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen/geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilfe-ruf selbständig abzusetzen.