DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten
Bei Erektionsringen handelt es sich um Ringe aus einem dehn-
baren, elastischen Material oder um Ringschläuche aus Sili-
kon-Latex mit nach außen hin formstabiler Wandung und zum
Zentrum hin einer dünnen Membrane.
Durch die Ringe wird ein Druck auf den Penis erzeugt, der
den venösen Rückfluß aus dem Glied drosseln soll. Die Ringe
werden in mehreren Durchmessern geliefert, so daß eine An-
passung an die anatomischen Verhältnisse möglich ist.

Bei Ringschläuchen kann unsachgemäßes Auffüllen der Erekti-
onsringe mit Luft zu einer Überdehnung und Zerstörung der
elastischen Innenmembrane kommen.

Bei korrekter Anwendung des richtig dimensionierten Systems
sind wesentliche Risiken nicht zu erwarten.

Bei gleichzeitiger Schwellkörper-Autoinjektions-Therapie
(SKAT), bei der der Patient selbst durchblutungsfördernde
Medikamente in den Schwellkörper seines Gliedes injiziert,
ist eine Gefährdungsmöglichkeit durch Verwendung von Erek-
tionsringen gegeben. Die Ringe können hier zu einer ver-
stärkten/verlängerten Medikamentenwirkung führen, so daß ein
Priapismus (Dauererektion) mit seinen Gefahren entstehen
kann.

Die Verwendung der Ringe in Verbindung mit SKAT ist nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des verordnenden Arztes erlaubt.

Erektionsringe drosseln den venösen Blutabfluß aus dem eri-
gierten Glied. Sie sind daher nur indiziert, wenn zwar die
arterielle Blutversorgung noch ausreicht, um eine Erektion
zu bewirken, diese aber - z.B. wegen eines venösen Lecks -
zu schlaff ausfällt oder zeitlich zu kurz bestehen bleibt,
um eine Kohabitation ausführen zu können.

Erektionsringe sind umgekehrt nicht indiziert bei Erektions-
schwäche in Folge arterieller Defizite, nicht bei neuroge-
ner, psychogener oder sonstiger Erektionsschwäche, insbeson-
dere nicht zur Verbesserung/Verlängerung der Erektion bei
Gesunden.

Die Arzneimittel-Richtlinien (17.1 f) und die Anlage 2 Nr.10
der Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien schließen Mittel und
Maßnahmen, die ausschließlich der Anreizung, Verstärkung und
Befriedigung des Sexualtriebes dienen, von der Verordnung in
der vertragsärztlichen Versorgung aus. Altersbedingt nach-
lassende Kohabitationsfähigkeit allein stellt keinen regel-
widrigen Krankheitszustand im Sinne der gesetzlichen Kran-
kenversicherung da. Dementsprechend begründen Erektions-Rin-
ge, sofern sie der Anreizung, Verstärkung und Befriedigung
der nur altersbedingt nachlassenden "vita sexualis" dienen,
keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei vorliegender, kritisch zu prüfender Indikation, können
jedoch Erektionsringe als Hilfsmittel im Sinne des § 33
SGB V gelten, wenn nur durch ihre Verwendung der Patient zu
einer den Geschlechtsverkehr ermöglichenden Erektion be-
fähigt wird.
Code: 99.27.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Erektionsringe sind angezeigt bei männlicher Impotenz
(Impotentia coeundi) durch:

- Störungen des venösen/kavernösen Gefäßsystems
des Gliedes (venöses Leck) mit der Folge einer
unzureichenden oder zu kurzen Erektion

KONTRA-INDIKATIONEN:

- Priapismus in der Vorgeschichte

- Blutgerinnungsstörungen mit Blutungsneigung

- andere Bluterkrankungen mit Bildung von Thromben im
Kapillarsystem, z.B. Sichelzellanämie