Erektile Dysfunktion (auch: erektile Impotenz) ist die Un-
fähigkeit des Mannes, eine für die Khabitation ausreichende
Erektion zu erlangen und zu erhalten.
Neben Operationen zur Wiederherstellung der arteriellen
Blutversorgung oder der Entfernung von Venen, die das Blut
zu schnell aus dem Penis abfließen lassen, haben sich als
Behandlungskonzepte der erektilen Dysfunktion auch der ope-
rative Einsatz von Penisimplantaten sowie die intrakavernöse
Injektion von Alphablockern und Spasmolytika an der Penis-
wurzel (Schwellkörper-Autoinjektions-Therapie = SKAT) be-
währt.
Als Alternative zu operativen Maßnahmen und längerfristiger
Anwendung von SKAT kommt die symptomatische Behandlung erek-
tiler Dysfunktionen mittels Vakuum-Erektionssystemen in Be-
tracht.
Derartige Geräte bewirken über das Vakuumprinzip (Erzeugung
eines Unterdrucks) in einem über den Penis gestülpten Zylin-
der eine kohabitationsbefähigende Versteifung (Erektion) des
männlichen Gliedes, indem mittels Unterdruck der Blutein-
strom in die Schwellkörper begünstigt wird.
Nach Erreichen der notwendigen Erektion wird der Blutabfluß
durch Spannbänder/Spannringe aus elastischem Material an der
Peniswurzel gedrosselt, solange der Ring dort verbleibt.
Die Vakuum-Erektionssysteme bestehen aus einem (oder mehre-
ren) abdichtbaren Vakuumzylinder(n) mit einem hand- oder
elektrisch betriebenen Pumpenkopf. Bei einigen angebotenen
Systemen kann die Einführöffnung des Zylinders durch Anset-
zen eines Anpassungszylinders im Durchmesser verändert wer-
den. Das Pumpengehäuse wird je nach Konstruktionsvariante auf
der Gegenseite des Zylinders aufgesetzt/eingeschoben bzw.
über einen Verbindungsschlauch mit dem Zylinder-Stutzen ver-
bunden. Das Zylinder-/Pumpensystem ermöglicht die Unterdruck-
einwirkung auf den Penis. Ein manuell zu bedienendes Ventil
am Zylinder ermöglicht den sofortigen Unterdruckausgleich.
Mittels elastischer Stauringe/Abstreifringe in unterschied-
lichen Größen wird die Blutabflußdrosselung an der Penis-
wurzel erzeugt.
Bei sachgerechter Anwendung ist relativ risikolos eine Erek-
tion zu erreichen.
Risiken liegen in der Erzeugung von oberflächlichen Unter-
blutungen der Haut/Schleimhaut durch den Unterdruck bzw. in
bleibenden Gefäßschäden im Gliedbereich bei zu langem Ver-
bleib der Drosselung an der Peniswurzel. Da die Versteifung
des Gliedes nur bis zum Stauring reicht, ist ein Verdrehen
und Abknicken des erigierten Penis oberhalb des Stauringes
möglich. Bei Nichtbeachtung dieses Umstandes sind Gewebs-
schädigungen ("Penisfraktur") möglich.
Die Arzneimittel-Richtlinien (17.1 f) und die Anlage 2 Nr.10
der Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien schließen Mittel und
Maßnahmen, die ausschließlich der Anreizung, Verstärkung und
Befriedigung des Sexualtriebes dienen, von der Verordung in
der vertragsärztlichen Versorgung aus. Altersbedingt nach-
lassende Kohabitationsfähigkeit allein stellt keinen regel-
widrigen Krankheitszustand im Sinne der gesetzlichen Kran-
kenversicherung dar. Dementsprechend begründen Vakuum-Erek-
tionssysteme, die der Anreizung, Verstärkung und Befriedi-
gung der nur altersbedingt nachlassenden "vita sexualis"
dienen, keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenver-
sicherung.
Bei Erfüllung medizinischer Besonderheiten (vg. Indikations-
bereiche) sind Vakuum-Erektionssysteme allerdings Hilfsmit-
tel im Sinne des § 33 SGB V. Im Gegensatz zu libidoanrei-
zenden Mitteln oder Aphrodisiaka dienen derartige Systeme
nicht der Anreizung, Verstärkung und Befriedigung des Sexu-
altriebes, sondern ermöglichen erst eine normale Erektions-
aktivität.
Da erektile Dysfunktion der Ausdruck von Erkrankungen/Schä-
digungen verschiedener Ursachen ist, muß vor Verordnung ex-
terner Erektionshilfen die auslösende Erkrankung/Schädigung
durch entsprechende Fachuntersuchungen (Urologie/Dermatolo-
gie/Andrologie/ggf. Innere Medizin oder Neurologie) diagno-
stiziert und die Möglichkeit kausaler Behandlung überprüft
und ausgeschöpft worden sein.
Da Vakuum-Erektionssysteme die erektile Dysfunktion ledig-
lich symptomatisch beeinflussen, ist ihre Verordnung in der
vertragsärztlichen Hilfsmittelversorgung nur dann zulässig,
wenn zuvor anderweitig beeinflußbare ursächliche Erkrankun-
gen ausgeschlossen wurden; weder die Diagnostik noch die
Therapie ursächlicher Erkrankungen der erektilen Dysfunktion
darf durch dieses Hilfsmittel ersetzt werden.
Ist die erektile Dysfunktion lediglich Nebenwirkung einer
medikamentösen Behandlung, ist zunächst mit dem behandelnden
Vertragsarzt abzuklären, ob durch alternative Medikation die
subsidiäre Folge einer erektilen Fehlfunktion vermieden wer-
den kann.
Bei psychischen Störungen ist zunächst die psychotherapeu-
tische Behandlung des Grundproblems indiziert, bevor es zur
Verordnung eines Vakuum-Erektionssystems kommt.
Vor der Verordnung eines Vakuumerektionssystems ist
- der Patient ausführlich über diese und alternative Behand-
lungsmethoden aufzuklären,
- unter ärztlicher Aufsicht mit der Handhabung des Gerätes
vertraut zu machen,
- vom verordnenden Arzt zu dokumentieren, daß beide Ge-
schlechtspartner das System und seine praktische Anwendung
akzeptieren.
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Ver-
ordnung des Vakuumappartes zum dauernden Verbleib beim Pa-
tienten gerechtfertigt.