Konfektionierte Damenleibbinden sind aus unelastischen Gewe-
ben, ggf. mit elastischen Einsätzen bzw. Seitenteilen, mit
Unterstützungsgurten und Verstärkungselementen. Verschluss-systeme ermöglichen eine Weitenregulierung.
Code:
05.11.03.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gemäß Rechtsverordnung nach § 34 SGB V ist eine Verordnung
zu Lasten der Krankenkasse nur bei folgenden Indikationen
möglich:
- bei frisch Operierten
- bei Bauchwandlähmung
- bei Bauchwandbruch
- bei Stoma-Trägern
Konfektionierte Herrenleibbinden sind aus unelastischen Ge-
weben, ggf. mit elastischen Einsätzen bzw. Seitenteilen, mit
Unterstützungsgurten und Verstärkungselementen. Verschluss-systeme ermöglichen eine Weitenregulierung.
Code:
05.11.03.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gemäß Rechtsverordnung nach § 34 SGB V ist eine Verordnung
zu Lasten der Krankenkassen nur bei folgenden Indikationen
möglich:
- bei frisch Operierten bei Bauchwandlähmung
- bei Bauchwandbruch
- bei Stoma-Trägern
Sonstige Leibbinden sind nicht geschlechtsspezifisch zuzu-
ordnen und konfektioniert. Sie sind aus unelastischen Gewe-
ben, ggf. mit elastischen Einsätzen bzw. Seitenteilen, mit
Unterstützungsgurten und Verstärkungselementen. Verschluss-systeme zur Weitenregulierung.
Code:
05.11.03.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gemäß Rechtsverordnung nach § 34 SGB V ist eine Verordnung
zu Lasten der Krankenkassen nur bei folgenden Indikationen
möglich:
- bei frisch Operierten
- bei Bauchwandlähmung
- bei Bauchwandbruch
- bei Stoma-Trägern
Maßgefertigte Leibbinden sind im wesentlichen aus unelasti-
schen Geweben gefertigt und mit Unterstützungsgurten und
Verstärkungselementen versehen. Verschlusssysteme ermögli-chen eine Weitenregulierung.
Code:
05.11.03.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Gemäß Rechtsverordnung nach § 34 SGB V ist eine Verordnung
zu Lasten der Krankenkasse nur bei folgenden Indikationen
möglich:
- bei frisch Operierten
- bei Bauchwandlähmung
- bei Bauchwandbruch
- bei Stoma-Trägern
Zusätze für Leibbinden sind im Einzelfall erforderliche Aus-
stattungsvarianten, wie z.B. Strumpfhalter.
Code:
05.11.03.4000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Je nach Art des Zusatzes
Konfektionierte Damenleibbinden sind aus unelastischen Gewe-
ben, mit elastischen Einsätzen bzw. Seitenteilen, mit Unter-stützungsgurten und Verstärkungselementen. Verschlusssyste-me ermöglichen eine Weitenregulierung.
Code:
05.11.03.5000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Lumbale Rückenbeschwerden bei Schwangerschaft