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Klassifikation bearbeiten

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Code: 05.04.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angegeben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.




II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Die gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.



III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- indikations-/einsatzbezogene Prüfungen bei geschlossenen, körperteilumfassenden Konstruktionen entsprechend dem Forschungsvorhaben AiF-Nr. 11283 "Grundsatzuntersuchung zur physiologischen Funktion von medizinischen Bandagen und Erstellung eines Anforderungsprofils an die dazu verwendeten Textilien" oder durch andere, mindestens gleichwertige Prüfungen durch ein unabhängiges Prüfinstitut

und

- Vorlage eines Produktmusters

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen:


- Reinigungsmöglichkeit bei mindestens 30 Grad


05.04.01.0 Zusätzliche Anforderungen an Kniebandagen zur Weichteilkompression:

- Zweizugelastisches Trägermaterial

- Medizinischer Kompressionsverlauf entsprechend der KKL II

- Anatomisch geformt und/oder konstruiert

- Abgeschwächte Kompression an den Bandagenrändern, kein unzuträglicher Druck

- Druckverstärkende Pelotten aus elastischem Material


05.04.01.1 Zusätzliche Anforderungen an Patellasehnenbandagen:

- Unterhalb der Patella zirkulär umgreifende Konstruktion

- Element zur Kompression der Patellasehne

- Regulierbarer Verschluss zur Anpassung des Patellasehnendrucks


05.04.01.2 Zusätzliche Kniebandagen zur Weichteilkompression mit zusätzlichen Funktionselementen:

- Zweizugelastisches Trägermaterial

- Medizinischer Kompressionsverlauf entsprechend der KKL II

- Anatomisch geformt und/oder konstruiert

- Abgeschwächte Kompression an den Bandagenrändern, kein unzuträglicher Druck

- Druckverstärkende Pelotten aus elastischem Material

- Zusätzliche Funktionselemente, die mind. eine Gelenkfunktion des Kniegelenkes oder des Patellagleitlagers einschränken, sichern oder in anderer Form therapeutisch verändern


Die einsatz-/indikationsbezogenen Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Die physiologische Eigenschaft der verwendeten Materialien gemäß AiF-Prüfmethode und den darin enthaltenen Anforderungsprofilen oder vergleichbare Prüfung mit folgenden Werten:

-- Wärmeentwicklung nicht größer als 35°C
-- Relative Feuchtigkeit nicht mehr als 80 % zwischen Haut und dem körperteilumschließenden Material.


III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

05.04.01.0 Anforderungen an Kniebandagen zur Weichteilkompression:

- Prüfungen des medizinischen Nutzens nach anerkannten Prüfverfahren gemäß RAL-GZ 387:2000-09 Medizinische Kompressionsstrümpfe oder durch andere mindestens gleichwertige Prüfungen

Die Prüfungen müssen folgende Parameter belegen:

- Kompression der Weichteile


05.04.01.1 Anforderungen an Patellasehnenbandagen:

- Qualitativ angemessene medizinische Bewertungen

Die Bewertungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Entlastung der Patella durch Druck auf die Patellasehne

- Kein zusätzlicher Druck auf die Patella selbst


05.04.01.2 Anforderungen an Kniebandagen zur Weichteilkompression mit zusätzlichen Funktionselementen:

- Prüfungen des medizinischen Nutzens nach anerkannten Prüfverfahren gemäß RAL-GZ 387:2000-09 Medizinische Kompressionsstrümpfe oder durch andere mindestens gleichwertige Prüfungen

und

- Qualitativ angemessene medizinische Bewertungen

Die Bewertungen müssen auch folgenden Parameter belegen:

- Kompression der Weichteile

- Zusätzliche, therapeutisch relevante Veränderung in mind. einer Gelenkfunktion




V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens
folgenden Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
-- bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise
-- Angabe des verwendeten Materials

- Typenschild/Produktkennzeichnung auf der Verpackung


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

- nicht besetzt

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Code: 05.04.02.0000
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Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
nicht besetzt

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Anforderungen
nicht besetzt