Da die Haare ein direktes Einwirken der UV-Strahlung auf die Kopfhaut be- oder verhindern, wurden spezielle Geräte, sogenannte Psoriasiskämme, entwickelt.
Diese bestehen aus einem kammähnlichen Handgeräteteil und einem meist separaten Netzteil. Im Handgeräteteil befindet sich die Lampe (Brenner) und der Reflektor. Der Kammaufsatz ist abnehmbar und besteht i.d.R. aus Acrylglas.
Je nach abgestrahltem Spektrum können die Geräte bei verschiedenen Indikationen eingesetzt werden.
Sie dienen zur Behandlung der behaarten Kopfhaut, bzw. ohne Kammaufsatz als Bestrahlungsgerät für schwer zugängliche Körperstellen (z.B. Nacken, Achselhöhlen etc.).
Durch den Kammaufsatz werden die Haare bei der Behandlung gescheitelt und die UV-Strahlung auf die Kopfhaut geleitet. Um eine gleichmäßige Dosisverteilung auf der Haut zu er-zielen, muß der Kamm möglichst gleichmäßig durch das Haar gezogen werden.
Werden die Geräte ohne Kammaufsatz benutzt, ist zu beachten, daß die abgestrahlte Leistung erhöht ist. Um eine gleiche Dosis zu erreichen, müssen die Strahlungszeiten daher entsprechend verringert werden.
Der Versicherte/die Betreuungsperson muß sich für die Handhabung des Gerätes eignen.
Der Arzt muß den Versicherten und ggf. die Betreuungsperson am verordneten Gerät einweisen und auf mögliche Gefahren hinweisen. Erst dann darf das Gerät von der betreuenden Person oder dem Versicherten selbständig in Betrieb genommen werden.
Die Einweisung hat der Arzt letztendlich mit dem beim Versicherten verbleibenden Gerät vorzunehmen; hierdurch soll eine optimale Patientencompliance und medizinisch/technische Sicherheit erzielt werden.
Vom Versicherten ist ein Patiententagebuch zu führen. In das Tagebuch, das dem behandelnden Arzt regelmäßig vorzulegen ist, müssen alle Bestrahlungsparameter, wie Bestrahlungsabstände, -zeiten, behandelte Körperstellen, Reaktionen, Termine für Arztbesuche etc., eingetragen werden.
Der behandelnde Arzt muß in regelmäßigen Abständen zu Kontrolluntersuchungen aufgesucht werden.
Code:
06.30.01.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Lokal begrenzte, therapieresistente Fälle von schuppenden bzw. entzündlichen und entstellenden oder funktionsbehin-dernden Hauterkrankungen, die auf eine UV-Therapie ansprechen, z.B.
- Psoriasis der Nägel oder Psoriasis der Kopfhaut,
- Akne
- therapieresistente Herde, und nach Ganzkörperbestrahlung bei
Psoriasis oder Neurodermitis.
Je nach Indikation müssen die Spektren der Strahler beachtet werden.
Der Verordnung zur Heimbehandlung muß eine positive Anwendungsbeobachtung mit UV-Behandlung unter ärztlicher Aufsicht vorausgegangen sein.
Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 6 A
Punktbestrahlungsgeräte wurden speziell zur Behandlung von schwer zugänglichen Körperstellen und/oder lokal eng begrenzter Herde entwickelt.
Sie bestehen aus einem transportablen, netzbetriebenen Tischgerät. Über spezielle Optiken, Lichtleitkabel und Reflektoren wird das UV-Licht an die zu behandelnde Körperstelle geführt.
Je nach abgestrahltem Spektrum können die Geräte bei verschiedenen Indikationen eingesetzt werden.
Die Verordnung von Bestrahlungsgeräten setzt eine Erprobung mit positivem Ergebnis voraus.
Der Arzt muß den Versicherten und ggf. die Betreuungsperson am verordneten Gerät einweisen und auf mögliche Gefahren hinweisen. Erst dann darf das Gerät von der betreuenden Person oder dem Versicherten selbständig in Betrieb genommen werden.
Die Einweisung hat der Arzt letztendlich mit dem beim Versicherten verbleibenden Gerät vorzunehmen; hierdurch soll eine optimale Patientencompliance und medizinisch/technische Sicherheit erzielt werden.
Vom Versicherten ist ein Patiententagebuch zu führen. In das Tagebuch, das dem behandelnden Arzt regelmäßig vorzulegen ist, müssen alle Bestrahlungsparameter, wie Bestrahlungsabstände, -zeiten, behandelte Körperstellen, Reaktionen, Termine für Arztbesuche etc., eingetragen werden.
Der behandelnde Arzt muß in regelmäßigen Abständen zu Kontrolluntersuchungen aufgesucht werden.
Code:
06.30.01.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Lokal begrenzte, therpieresistente Fälle von schuppenden bzw. entzündlichen und entstellenden oder funktionsbehin-dernden Hauterkrankungen, die auf eine UV-Therapie ansprechen, z.B.
- Psoriasis der Nägel oder Psoriasis der Kopfhaut,
- Akne
- therapieresistente Herde, und nach Ganzkörperbestrahlung bei
Psoriasis oder Neurodermitis.
Je nach Indikation müssen die Spektren der Strahler beachtet werden.
Der Verordnung zur Heimbehandlung muß eine positive Anwendungsbeobachtung mit UV-Behandlung unter ärztlicher Aufsicht vorausgegangen sein.
Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 6 A