DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten

No available description.

Code: 09.37.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angege-ben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Nachweis gilt durch CE-Kennzeichnung gemäß Richtlinie 93/42
EWG als erbracht.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstaug-
lichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien
ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Nachweis gilt durch CE-Kennzeichnung gemäß Richtlinie 93/42
EWG als erbracht.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

und

- durch einsatz-/indikationsbezogene Prüfung entsprechend der
Prüfmethode 09-02 03/2007 MDS-Hi

Die Herstellererklärungen und Produktmuster müssen auch fol-gende Parameter belegen:

- Gerät ohne Fremdhilfe für den Patienten nutzbar

- Das Gerät muss netzunabhängig und mobil einsetzbar sein und
am Körper getragen werden können.

- Eine Möglichkeit der Intensitätseinstellung muss für den
Anwender vorhanden sein.

- Das Gerät muss mit handelsüblichen Akkus oder Batterien
betrieben werden können.

- Ein Batterie-/Akkuwechsel muss ohne Zuhilfenahme von Werk-
zeug möglich sein.

- Am Gerät muss eine Tragehilfe/Halterung zum einfachen Trans-
port und mobilen Einsatz des Gerätes angebracht sein (z.B.
Gürtelclip).

- Das Gerät muss über einen Therapiespeicher (sogenannte
Compliancekontrolle) verfügen, der es dem Arzt erlaubt,
Nutzungsdaten (mindestens Betriebsdauer, Einschaltzeiten)
über einen Zeitraum von mind. 30 Tagen abzurufen.

- Der Therapiespeicher muss manipulationssicher sein.

- Der Therapiespeicher muss durch den behandelnden Arzt aus-
lesbar sein.

- Es muss mindestens eine automatische Modulationsform zu-
schaltbar sein.

Zusätzliche Anforderung an Mehrkanalgeräte (09.37.01.1 und 09.37.01.3)

- Die Intensitäten müssen für jeden Kanal getrennt einstellbar
sein.

Die einsatz-/indikationsbezogene Prüfungen müssen auch folgen-de Parameter belegen:

- Die technischen Daten des Produktes gemäß Prüfmethode 09-02
03/2007 MDS-Hi


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- Nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- Das Basisgerät, nicht aber die Behandlungselektroden muss
für einen Wiedereinsatz geeignet sein.

- Frequenz und Impulsdauer müssen durch den Arzt oder Patien-
ten kontinuierlich linear oder in eindeutig gekennzeichne-
ten Stufen einstellbar sein oder es müssen mindestens drei
unterschiedliche Behandlungsprogramme, welche Frequenz und/
oder Impulsbreite automatisch variieren und durch den Her-
steller speziellen Indikationen zugeordnet wurden, durch
den Patienten abgerufen werden können.

Zusätzliche Anforderung an Geräte ohne vorgegebene Behand-lungsprogramme:

- Der einstellbare Frequenzbereich muss mindestens 10 Hz bis
120 Hz - bei Stufeneinstellung mindestens in 5 Hz-Schritten
einstellbar - umfassen.

- Die einstellbare Impulsdauer muss mindestens 100 µs bis 150
µs - bei Stufeneinstellung mindestens in 10 µs-Schritten
einstellbar - umfassen.


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/ Indikation(en) durch:

- Studien zum Nachweis der Wirksamkeit, zur Sicherung des
Erfolges der Krankenbehandlung bzw. des Behinderungsaus-
gleiches bei den beanspruchten Indikationen

Die Studien müssen auch folgende Parameter belegen:

-- Die Behandlung muss für den Patienten schmerzfrei,
reproduzierbar und nebenwirkungsarm durchgeführt werden
können.


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Ab-
schnitt V. Die technischen Daten müssen gemäß Prüfmethode
09-02 03/2007 MDS-Hi ermittelt werden.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchs-
anweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden
Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes / Indikationen mit Angabe/
Zuordnung der verwendeten Impuls- / Stromformen
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforderli-
chen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angaben zu verwendbarem / zugelassenen Zubehör (z.B.
Elektroden, Elektrodenkabel)
-- Hinweise zur korrekten Elektrodenanlage inklusive einer
schematischen Darstellung des menschlichen Körpers, in
welche der Therapeut die Elektrodenlage kennzeichnen
kann.

- Typenschild


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

Im Lieferumfang befindliche Elektroden und Zubehörteile müssen
die Anforderungen der Untergruppe 09.99.01 bzw. 09.99.02 er-füllen

Im Lieferumfang muss enthalten sein:

- mind. ein kompletter Satz Elektroden

- mind. ein kompletter Satz Elektrodenkabel

- mind. ein Batterie-/Akkusatz ggf. mit Ladegerät

Zusätzliche Anforderung an biphasische Schmerztherapiegeräte (09.37.01.0, 09.37.01.1)

Es müssen niederfrequente, biphasische, symmetrische oder asymmetrische und ausgewogene Impulsströme ohne Gleichspan-nungsanteil abgegeben werden. Ermittlung des Gleichspannungs-anteils gemäß Prüfmethode 09-02 03/2007 MDS-Hi.

No available description.

Code: 09.37.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angege-ben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Nachweis gilt durch CE-Kennzeichnung gemäß Richtlinie 93/42
EWG als erbracht.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstaug-
lichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richt-
linien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Nachweis gilt durch CE-Kennzeichnung gemäß Richtlinie 93/42
EWG als erbracht.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstaug-
lichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richt-
linien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

und

- durch einsatz-/indikationsbezogene Prüfung entsprechend der
Prüfmethode 09-02 03/2007 MDS-Hi

Die Herstellererklärungen und Produktmuster müssen auch fol-gende Parameter belegen:

- Gerät ohne Fremdhilfe für den Patienten nutzbar

- Eine Möglichkeit der Intensitätseinstellung muss für den
Anwender vorhanden sein.

- Netzunabhängig zu betreibendes Gerät

- Das Gerät muss mit handelsüblichen Akkus oder Batterien
betrieben werden können.

- Ein Batterie-/Akkuwechsel muss ohne Zuhilfenahme von
Werkzeug möglich sein.

- Das Gerät muss über einen Therapiespeicher (sogenannte
Compliancekontrolle) verfügen, der es dem Arzt erlaubt
Nutzungsdaten (mindestens Betriebsdauer, Einschaltzeiten)
über einen Zeitraum von mind. 30 Tagen abzurufen.

- Der Therapiespeicher muss manipulationssicher sein.

- Der Therapiespeicher muss durch den behandelnden Arzt
auslesbar sein.

Zusätzliche Anforderung an EMG-gesteuerte Geräte (09.37.02.2 und 09.37.02.5)

- Elektrische Muskelaktivitäten werden über Oberflächenelek-
troden gemessen.

- Optischer und/oder akustischer Feedback an den Patienten

- Die EMG-Eingangsempfindlichkeit muss manuell einstellbar
sein oder sich automatisch einstellen.

- Es müssen individuelle Behandlungsprogramme durch den Arzt
gespeichert werden können.

Zusätzliche Anforderung an Mehrkanalgeräte (09.37.02.1 und 09.37.02.4 und ggf. auch 09.37.02.5 sofern Gerät Mehrkanalig ist)

- Die Intensitäten müssen für jeden Kanal getrennt einstell-
bar sein.

Die einsatz-/indikationsbezogene Prüfungen müssen auch fol-gende Parameter belegen:

- Die technischen Daten des Produktes gemäß Prüfmethode 09-02
03/2007 MDS-Hi


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- Nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

- Das Basisgerät, nicht aber die Behandlungselektroden muss
für einen Wiedereinsatz geeignet sein.

- Frequenz, Impulsdauer, Impulspausen und Schwellcharakteris-
tik müssen durch den Arzt oder Patienten kontinuierlich
linear oder in eindeutig gekennzeichneten Stufen einstell-
bar sein oder es müssen mindestens drei unterschiedliche
Behandlungsprogramme, welche Frequenz, Impuls- und Schwell-
parameter automatisch variieren und durch den Hersteller
speziellen Indikationen zugeordnet wurden, durch den Patien-
ten abgerufen werden können.

Zusätzliche Anforderung an Geräte ohne vorgegebene Behand-lungsprogramme:

- Der einstellbare Frequenzbereich muss mindestens 10 Hz bis
50 Hz - bei Stufeneinstellung mindestens in 5 Hz-Schritten
einstellbar - umfassen.

- Die einstellbare Impulsdauer muss mindestens 100 µs bis 300
µs - bei Stufeneinstellung mindestens in 10 µs-Schritten
einstellbar - umfassen.


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- Studien zum Nachweis der Wirksamkeit, zur Sicherung des
Erfolges der Krankenbehandlung bzw. des Behinderungsaus-
gleiches bei den beanspruchten Indikationen

Die Studien müssen auch folgende Parameter belegen:

-- Die Behandlung muss für den Patienten schmerzfrei,
reproduzierbar und nebenwirkungsarm durchgeführt werden
können.


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V. Die technischen Daten müssen gemäß Prüfmethode
09-02 03/2007 MDS-HI ermittelt werden.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchs-
anweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden
Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes / Indikationen mit Angabe/
Zuordnung der verwendeten Impuls- / Stromformen
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angaben zu verwendbarem / zugelassenen Zubehör (z.B.
Elektroden, Elektrodenkabel)
-- Hinweise zur korrekten Elektrodenanlage inklusive einer
schematischen Darstellung des menschlichen Körpers, in
welche der Therapeut die Elektrodenlage kennzeichnen
kann.

- Typenschild


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

Im Lieferumfang befindliche Elektroden und Zubehörteile müs-sen die Anforderungen der Untergruppe 09.99.01 bzw. 09.99.02 erfüllen.

Im Lieferumfang muss enthalten sein:

- mind. ein kompletter Satz Elektroden

- mind. ein kompletter Satz Elektrodenkabel

- mind. ein Batterie-/Akkusatz ggf. mit Ladegerät

Zusätzliche Anforderung an biphasische Muskelstimulations-geräte (09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.2)

Es müssen niederfrequente, biphasische, symmetrische oder asymmetrische und ausgewogene Impulsströme ohne Gleichspan-nungsanteil abgegeben werden. Ermittlung des Gleichspannungs-anteils gemäß Prüfmethode 09-02 03/2007 MDS-Hi.

No available description.

Code: 09.37.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angege-ben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Nachweis gilt durch CE-Kennzeichnung gemäß Richtlinie 93/42
EWG als erbracht.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstaug-
lichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richt-
linien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Nachweis gilt durch CE-Kennzeichnung gemäß Richtlinie 93/42
EWG als erbracht.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

und

- durch einsatz-/indikationsbezogene Prüfung entsprechend der
Prüfmethode 09-02 03/2007 MDS-Hi

Die Herstellererklärungen und Produktmuster müssen auch fol-
gende Parameter belegen:

- Gerät ohne Fremdhilfe für den Patienten nutzbar

- Die Stimulation erfolgt über Oberflächen-, Rektal- oder
Vaginalelektroden.

- Eine Reinigung der Rektal- und Vaginalelektroden muss mit
haushaltsüblichen Mitteln möglich sein.

- Eine Möglichkeit der Intensitätseinstellung muss für den
Anwender vorhanden sein.

- Das Gerät muss über einen Therapiespeicher (sogenannte
Compliancekontrolle) verfügen, der es dem Arzt erlaubt
Nutzungsdaten (mindestens Betriebsdauer, Einschaltzeiten)
über einen Zeitraum von mind. 30 Tagen abzurufen.

- Der Therapiespeicher muss manipulationssicher sein.

- Der Therapiespeicher muss durch den behandelnden Arzt aus-
lesbar sein.

- Das Gerät muss durch den Arzt programmiert werden können
oder über mindestens zwei vorgegebene Behandlungsprogramme
verfügen.

- Die Behandlungsprogramme müssen gegen ungerechtfertigte
Änderung durch den Patienten geschützt werden können.

- Netzunabhängig zu betreibendes Gerät

- Das Gerät muss mit handelsüblichen Akkus oder Batterien
betrieben werden können.

- Ein Batterie-/Akkuwechsel muss ohne Zuhilfenahme von
Werkzeug möglich sein.

Zusätzliche Anforderung an Geräte mit Biofeedback (09.37.03.1)

- Optischer und/oder akustischer Feedback an den Patienten

- Elektrische Muskelaktivitäten (EMG) werden über Oberflä-
chenelektroden oder Rektal-/ Vaginalelektroden gemessen.

- Die EMG-Eingangsempfindlichkeit muss manuell einstellbar
sein oder sich automatisch einstellen.

- Die Lautstärke muss bei akustischem Feedback eingestellt
werden können.

Die einsatz-/indikationsbezogene Prüfungen müssen auch fol-gende Parameter belegen:

- Die technischen Daten des Produktes gemäß Prüfmethode 09-02
03/2007 MDS-Hi


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- Nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

Das Basisgerät, nicht aber die Behandlungselektroden muss für einen Wiedereinsatz geeignet sein.


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:

- Studien zum Nachweis der Wirksamkeit, zur Sicherung des
Erfolges der Krankenbehandlung bzw. des Behinderungsaus-
gleiches bei den beanspruchten Indikationen

Die Studien müssen auch folgende Parameter belegen:

- Die Behandlung muss für den Patienten schmerzfrei,
reproduzierbar und nebenwirkungsarm durchgeführt werden
können.


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V. Die technischen Daten müssen gemäß Prüfmethode
09-02 03/2007 MDS-Hi ermittelt werden.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchs-
anweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden
Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes / Indikationen mit Angabe/
Zuordnung der verwendeten Impuls- / Stromformen
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforderli-
chen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angaben zu verwendbarem / zugelassenen Zubehör (z.B.
Elektroden, Elektrodenkabel)
-- Hinweise zur korrekten Elektrodenanlage

- Typenschild


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

Es müssen niederfrequente, biphasische, symmetrische oder asymmetrische und ausgewogene Impulsströme ohne Gleichspan-nungsanteil abgegeben werden. Ermittlung des Gleichspannungs-anteils gemäß Prüfmethode 09-02 03/2007 MDS-Hi.

Im Lieferumfang befindliche Elektroden und Zubehörteile müssen
die Anforderungen der Untergruppe 09.99.01 bzw. 09.99.02 erfüllen

Im Lieferumfang muss enthalten sein:

- mind. ein kompletter Satz Elektroden

- mind. ein kompletter Satz Elektrodenkabel

- mind. ein Batterie-/Akkusatz ggf. mit Ladegerät

No available description.

Code: 09.37.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
Anforderungen gemäß § 139 SGB V

In dem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angege-ben, welche Dokumentationen beizubringen sind.

I. Funktionstauglichkeit

Nachzuweisen ist:

Die Funktionstauglichkeit des Produktes.

- Nachweis gilt durch CE-Kennzeichnung gemäß Richtlinie 93/42
EWG als erbracht.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstaug-
lichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richt-
linien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.


II. Sicherheit

Nachzuweisen ist:

Die unbedenkliche Verwendung des Produktes.

- Nachweis gilt durch CE-Kennzeichnung gemäß Richtlinie 93/42
EWG als erbracht.

- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als
Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit
durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien eben-
falls grundsätzlich als erbracht.


III. Besondere Qualitätsanforderungen

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen

Nachzuweisen ist:

Die einsatzbezogenen/indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produkt-art/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:

- Herstellererklärungen

und

- durch Vorlage eines Produktmusters

und

- durch einsatz-/indikationsbezogene Prüfung entsprechend der
Prüfmethode 09-02 03/2007 MDS-Hi

Die Herstellererklärungen und Produktmuster müssen auch fol-gende Parameter belegen:

- Gerät ohne Fremdhilfe für den Patienten nutzbar

- Eine Möglichkeit der Intensitätseinstellung muss für den
Anwender vorhanden sein.

- Netzunabhängig zu betreibendes Gerät

- Das Gerät muss mit handelsüblichen Akkus oder Batterien
betrieben werden können.

- Ein Batterie-/Akkuwechsel muss ohne Zuhilfenahme von Werk-
zeug möglich sein.

- Das Gerät muss über einen Therapiespeicher (sogenannte
Compliancekontrolle) verfügen, der es dem Arzt erlaubt,
Nutzungsdaten (mindestens Betriebsdauer, Einschaltzeiten)
über einen Zeitraum von mind. 30 Tagen abzurufen.

- Der Therapiespeicher muss manipulationssicher sein.

- Der Therapiespeicher muss durch den behandelnden Arzt aus-
lesbar sein.

- Die Stimulation erfolgt über Oberflächenelektroden.

Zusätzliche Anforderung an EMG-gesteuerte Geräte

- Elektrische Muskelaktivitäten werden über Oberflächen-
elektroden gemessen .

- Die EMG-Eingangsempfindlichkeit muss einstellbar sein.

Zusätzliche Anforderung an Einkanal-Peronaeusstimulator (09.37.04.0):

- Am Gerät muss eine Tragehilfe / Halterung zum einfachen
Transport und mobilen Einsatz des Gerätes angebracht sein
(z.B. Gürtelclip, Beinfixierung).

Die einsatz-/indikationsbezogene Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:

- Die technischen Daten des Produktes gemäß Prüfmethode 09-02
03/2007 MDS-Hi


III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer

Nachzuweisen ist:

- Nicht besetzt


III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes

Nachzuweisen ist:

Das Basisgerät, nicht aber die Behandlungselektroden, muss für einen Wiedereinsatz geeignet sein.


IV. Medizinischer Nutzen

Nachzuweisen ist:

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/ Indikation(en) durch:

- Studien zum Nachweis der Wirksamkeit, zur Sicherung des
Erfolges der Krankenbehandlung bzw. des Behinderungsaus-
gleiches bei den beanspruchten Indikationen

Die Studien müssen auch folgende Parameter belegen:

-- Die Behandlung muss für den Patienten schmerzfrei,
reproduzierbar und nebenwirkungsarm durchgeführt werden
können.


V. Anforderungen an die Produktinformationen

Nachzuweisen ist:

- Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular
Abschnitt V. Die technischen Daten müssen gemäß Prüfmethode
09-02 03/2007 MDS-Hi ermittelt werden.

- Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchs-
anweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden
Angaben:

-- Anwendungshinweise
-- Zweckbestimmung des Produktes / Indikationen mit Angabe/
Zuordnung der verwendeten Impuls- / Stromformen
-- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
-- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
-- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
-- Wartungshinweise
-- Technische Daten/Parameter
-- Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforder-
lichen Maßnahmen
-- Zusammenbau- und Montageanweisung
-- Angaben zu verwendbarem / zugelassenen Zubehör (z.B.
Elektroden, Elektrodenkabel)
-- Hinweise zur korrekten Elektrodenanlage inklusive einer
schematischen Darstellung des menschlichen Körpers, in
welche der Therapeut die Elektrodenlage kennzeichnen
kann.

- Typenschild


VI. Sonstige Anforderungen

Nachzuweisen ist:

Es müssen niederfrequente, biphasische, symmetrische oder asymmetrische und ausgewogene Impulsströme ohne Gleichspan-
nungsanteil abgegeben werden. Ermittlung des Gleichspannungs-anteils gemäß Prüfmethode 09-02 03/2007 MDS-Hi.

Im Lieferumfang befindliche Elektroden und Zubehörteile müssen
die Anforderungen der Untergruppe 09.99.01 bzw. 09.99.02 erfüllen.

Im Lieferumfang muss enthalten sein:

- mind. ein kompletter Satz Elektroden

- mind. ein kompletter Satz Elektrodenkabel

- mind. Batterie-/Akkusatz ggf. mit Ladegerät
NN

No available description.

Code: 09.37.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Anforderungen
nicht besetzt