Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Code: U69.10 - Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Codesystem: http://hl7.org/fhir/ValueSet/icd-10
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note: Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.
Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
Code: U69.11 - Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
Codesystem: http://hl7.org/fhir/ValueSet/icd-10

No additional information available.

Temporäre Blutgerinnungsstörung
Code: U69.12 - Temporäre Blutgerinnungsstörung
Codesystem: http://hl7.org/fhir/ValueSet/icd-10

No additional information available.