Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.

Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Code: U69.10
Codesystem: http://hl7.org/fhir/ValueSet/icd-10

No additional information available.

Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
Code: U69.11
Codesystem: http://hl7.org/fhir/ValueSet/icd-10

No additional information available.

Temporäre Blutgerinnungsstörung
Code: U69.12
Codesystem: http://hl7.org/fhir/ValueSet/icd-10

No additional information available.

Diese Schlüsselnummer ist bei Vorliegen eines Herzstillstandes mit erfolgreicher Wiederbelebung

Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus
Code: U69.13
Codesystem: http://hl7.org/fhir/ValueSet/icd-10

No additional information available.