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Code: 01.35.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die unbedenkliche Verwendung des Produktes - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten durch: - Herstellererklärungen - Aussagekräftige Unterlagen gemäß Antragsformular zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels nach § 139 SGB V) Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Einfache Reinigung und Desinfizierung - Thermische Desinfizierbarkeit aller Teile, die mit Körperflüssigkeit in Kontakt kommen - Volumen des Milchbehälters mindestens 200 ml - Einstellbarer oder manuell durchführbarer Saugrhythmus III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen: Zusätzliche Anforderungen an 01.35.01.1 „Milchpumpen, elektrisch betrieben“: - Wartungsfreies Gerät III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Produktart: 01.35.01.1 „Milchpumpen, elektrisch betrieben“ müssen für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben gemäß Abschnitt V Antragsformular Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt