Gehgestelle bestehen meist aus Leichtmetall und sind mit zwei Seitenteilen und einem vorderen Verbindungsteil ausgestattet. Die Seitenteile sind jeweils mit zwei Standfüßen versehen, die mit leicht flexiblen Laufgummis bestückt sind. Beide Seitenteile sind durch Verbindungsstücke auf der Vorderseite miteinander verbunden. Dadurch entsteht ein starres Gestell, das beim Laufen jeweils Schritt für Schritt nach vorne gesetzt wird. Die Versicherte oder der Versicherte bewegt sich dabei im Bereich zwischen den hinteren Standfüßen, wodurch eine hohe Standsicherheit gewährleistet wird. Zwei an den Seitenteilen angebrachte, höhenverstellbare Griffe dienen zum Anheben und damit zum Fortbewegen des Gehgestells. Manche Konstruktionen weisen einen Faltmechanismus zur Transporterleichterung auf.
Code: 10.46.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/der Koordination/des Gleichgewichts - bei noch ausreichend erhaltener Reststehfähigkeit, wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist – Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens und Stehens (Gehtraining ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 10A
Bei diesen Produkten handelt es sich um Gehgestelle mit einer 4-Punkt-Auflage. Bei dem reziproken Gehgestell sind die Seitenteile gegeneinander gelenkig bewegbar, d. h. beim Fortbewegen bleiben immer zwei Standfüße auf dem Boden, während die Gegenseite des Gehgestells entsprechend dem Laufschritt nach vorne gesetzt wird. Diese Gehgestelle bestehen meistens aus Leichtmetall und haben vier Füße, die mit Gummipuffern versehen sind. Auf den Seitenteilen befinden sich Handgriffe. Die Gestelle sind faltbar und durch Federknopfmechanismen bzw. Schraubmechanismen auf die individuelle Körpergröße einstellbar:
Code: 10.46.01.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/der Koordination/des Gleichgewichts - aber noch ausreichend erhaltener Restgeh- und Reststehfähigkeit, wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist – Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens und Stehens (Gehtraining) ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 10A
Die zweirädrigen Gehgestelle bestehen aus Stahl- oder Aluminiumrohr. Zwei Seitenteile sind durch vordere Querstangen miteinander verbunden. Die Gehgestelle haben im vorderen Bereich zwei Räder und im hinteren Bereich zwei Gummipuffer. Die Versicherte oder der Versicherte befindet sich beim Gehen im Bereich der hinteren Auflagepunkte. Die hinteren Gummipuffer schleifen gewöhnlich über den Boden und sollen bei Gangunsicherheiten eine schnelle Standsicherheit des Gehgestells gewährleisten. An den beiden Seitenteilen des Gehgestells sind Handgriffe angebracht, die in der Höhe verstellbar sind. Manche Konstruktionen weisen einen Faltmechanismus zur Transporterleichterung auf.
Code: 10.46.01.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/der Koordination/des Gleichgewichts - aber noch ausreichend erhaltener Restgeh- und Reststehfähigkeit, wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist – Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens und Stehens (Gehtraining), wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 10A