Bei dreirädrigen Gehhilfen handelt es sich um Produkte aus Rohrrahmen, die drei luftbereifte oder Vollgummiräder aufweisen. Diese Gehhilfen sind so gestaltet, dass sich die Versicherte oder der Versicherte beim Gehen im Bereich zwischen den hinteren Rädern bewegt. Diese Gehhilfen verfügen über Bremssysteme, die entweder über Bowdenzüge, betätigt durch Handgriffe, wirken, oder über Druckbremsen, die mit zunehmendem Aufstützdruck auf das Gestell wirksam werden. An einigen Produkten befinden sich Vorrichtungen bzw. Körbe zur Aufnahme von Lasten und Gegenständen, die zusammen mit diesen Gestellen transportiert werden können. Für den Transport sind diese Gehhilfen faltbar und zur Größenanpassung sind die Handgriffe höhenverstellbar.
Code: 10.50.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/des Gleichgewichts bei ausreichend erhaltener Gehfähigkeit/Koordination und beengten Wohnverhältnissen, wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist - Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens, zusätzlich Unterstützung bei Alltagsverrichtungen (Transportfunktion) ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 10A
Bei vierrädrigen Gehhilfen handelt es sich um Produkte aus Rohrrahmen, die vier luftbereifte oder Vollgummiräder aufweisen. Diese Gehhilfen sind so gestaltet, dass sich die Versicherte oder der Versicherte beim Gehen im Bereich zwischen den hinteren Rädern bewegt. Diese Gehhilfen verfügen über Bremssysteme, die über Bodenzüge, betätigt durch Handgriffe, wirken. An einigen Produkten befinden sich Vorrichtungen bzw. Körbe zur Aufnahme von Lasten und Gegenständen, die zusammen mit diesen Gestellen transportiert werden können. Für den Transport sind diese Gehhilfen faltbar und zur Größenanpassung sind die Handgriffe höhenverstellbar. Die Kippgefahr ist wesentlich geringer als bei Deltarädern.
Code: 10.50.04.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/des Gleichgewichts bei ausreichend erhaltener Gehfähigkeit/Koordination, wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist - Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens, zusätzlich Unterstützung bei Alltagsverrichtungen (Transportfunktion, Hinsetzen bei Erschöpfung) Bei Nutzung im Innenbereich ist auf ausreichend geräumige Wohnverhältnisse zu achten. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 10A
Bei vierrädrigen Gehhilfen mit erhöhter Belastbarkeit handelt es sich um Produkte aus Rohrrahmen, die vier luftbereifte oder Vollgummiräder aufweisen. Diese Gehhilfen sind so gestaltet, dass sich die Versicherte oder der Versicherte beim Gehen im Bereich zwischen den hinteren Rädern bewegt. Diese Gehhilfen verfügen über Bremssysteme, die über Bowdenzüge, betätigt durch Handgriffe, wirken. Rollatoren dieser Produktart sind aufgrund ihrer Konstruktion hochbelastbar und weisen eine sichere Belastbarkeit von mehr als 150 kg auf. An einigen Produkten befinden sich Vorrichtungen bzw. Körbe zur Aufnahme von Lasten und zum Transport von Gegenständen. Für den Transport sind diese Gehhilfen faltbar und zur Größenanpassung sind die Handgriffe höhenverstellbar.
Code: 10.50.04.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/des Gleichgewichts bei ausreichend erhaltener Gehfähigkeit/Koordination, wenn ein Rollator (10.50.04.1) aufgrund der Belastung durch hohes Körpergewicht ausscheidet und die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist - Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens, zusätzlich Unterstützung bei Alltagsverrichtungen (Transportfunktion, Hinsetzen bei Erschöpfung) Bei Nutzung im Innenbereich ist auf ausreichend geräumige Wohnverhältnisse zu achten. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 10A