Bei vierrädrigen Gehhilfen mit Schieberollstuhlfunktion handelt es sich um Produkte aus Rohrrahmen, die vier luftbereifte oder Vollgummiräder aufweisen. Sie verfügen über abnehmbare oder abklappbare Fußstützen und einen Sitz- sowie einen Rückengurt oder eine Rückenlehne. Durch einen leichten Umbau sind diese Rollatoren auch temporär als Schieberollstuhl einsetzbar. Diese Gehhilfen sind so gestaltet, dass sich die Versicherte oder der Versicherte (im Rollatorbetrieb) zwischen den hinteren Rädern bewegt oder (im Rollstuhlbetrieb) sitzend durch eine Begleitperson geschoben werden kann. Diese Hilfsmittel verfügen über Bremssysteme, die über Bowdenzüge, betätigt durch Handgriffe, wirken. Die Bremsen sind als Betriebs- sowie als Feststellbremse ausgelegt und können durch die Versicherte oder den Versicherten im Rollatorbetrieb oder durch die Begleitperson im Schieberollstuhlbetrieb betätigt werden. An einigen Produkten befinden sich Vorrichtungen bzw. Körbe zur Aufnahme von Lasten und Gegenständen, die zusammen mit diesen Gestellen transportiert werden können. Für den Transport sind diese Gehhilfen faltbar und zur Größenanpassung sind die Handgriffe höhenverstellbar. Die Kippgefahr ist geringer als bei den Deltarädern aber unter Umständen höher als bei herkömmlichen Rollstühlen. Vierrädrige Gehhilfen (Rollatoren) mit Schieberollstuhlfunktion sind kein Rollstuhlersatz. Der Rollmodus ist nur für kurze Strecken und zur Unterstützung/Entlastung bestimmt. Für Versicherte, die ausschließlich mithilfe eines Rollstuhles mobil sind, sind diese Hilfsmittel nicht geeignet. Diese Hilfsmittel sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 10.50.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/des Gleichgewichts bei ausreichend erhaltener Gehfähigkeit/Koordination, wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist - Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens, zusätzlich Unterstützung bei Alltagsverrichtungen (Transportfunktion, Hinsetzen bei Erschöpfung) Es besteht zusätzlich die Möglichkeit der temporären vollständigen Gewichtsentlastung beider Beine bei Sitzstabiliät; eine selbstständige oder fremdbestimmte Fortbewegung entweder durch Trippeln auf ebenem Untergrund oder durch Schieben (Fremdperson) im Sitzen sind möglich. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 10A
Bei vierrädrigen Gehhilfen mit Greifreifenrollstuhlfunktion handelt es sich um Produkte aus Rohrrahmen, die schwenkbare Vorderräder und Greifreifen-Antriebsräder hinten aufweisen. Sie verfügen über abnehmbare oder abklappbare Fußstützen und einen Sitz sowie einen Rückengurt oder einer Rückenlehne bzw. einem Rückenbügel. Durch einen leichten Umbau sind diese Rollatoren temporär auch als Rollstuhl einsetzbar. Diese Gehhilfen sind so gestaltet, dass sich die Versicherte oder der Versicherte im Rollatorbetrieb zwischen den hinteren Rädern gehend bzw. im Rollstuhlbetrieb mittels der Greifreifen an den großen Rädern über kurze Wegstrecken sitzend sich selbstständig fortbewegen kann. Diese Hilfsmittel verfügen über Bremssysteme, die über Bowdenzüge, betätigt durch Handgriffe, wirken. Die Bremsen sind als Betriebs- sowie als Feststellbremse ausgelegt und können durch die Versicherte oder den Versicherten im Rollatorbetrieb und im Greifreifenrollstuhlbetrieb betätigt werden. An einigen Produkten befinden sich Vorrichtungen bzw. Körbe zur Aufnahme von Lasten und Gegenständen, die zusammen mit diesen Gehhilfen transportiert werden können. Für den Transport sind die Hilfsmittel faltbar und zur Größenanpassung sind die Handgriffe höhenverstellbar. Vierrädrige Gehhilfen (Rollatoren) mit Greifreifenrollstuhlfunktion sind kein Rollstuhlersatz. Der Rollmodus ist nur für kurze Strecken und zur Unterstützung/Entlastung bestimmt. Für Versicherte, die ausschließlich mithilfe eines Rollstuhles mobil sind, ist das Hilfsmittel nicht geeignet. Die vierrädrigen Gehhilfen (Rollatoren) mit Greifreifenrollstuhlfunktion sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code: 10.50.05.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/des Gleichgewichts bei ausreichend erhaltener Gehfähigkeit/Koordination, wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist - Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens, zusätzlich Unterstützung bei Alltagsverrichtungen (Transportfunktion, Hinsetzen bei Erschöpfung) Zusätzlich besteht die Möglichkeit der selbstständigen Fortbewegung unter Entlastung beider Beine durch die Nutzung der Greifreifen bei ausreichender Gebrauchsfähigkeit beider Arme (vorwiegend im Nahbereich). Bei Nutzung im Innenbereich ist auf ausreichend geräumige Wohnverhältnisse zu achten. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 10A