Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit
Nachzuweisen ist:
Die Funktionstauglichkeit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.
II. Sicherheit
Nachzuweisen ist:
Die Sicherheit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG.
- Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht.
III. Besondere Qualitätsanforderungen
III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen
Nachzuweisen ist:
Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld durch:
- Herstellererklärungen
- Aussagekräftige Unterlagen
Die Herstellererklärungen und aussagekräftigen Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Der Bezug muss von der Versicherten oder dem Versicherten gewechselt werden können.
- Der Bezug muss bei mindestens 60 °C mit haushaltsüblichen Mitteln in der Waschmaschine von der Versicherten oder dem Versicherten gereinigt werden können.
- Mindestens ein Bezug ist im Lieferumfang enthalten.
- Die Matratze ohne Bezug muss durch die Versicherte oder den Versicherten mit haushaltsüblichen Mitteln gereinigt werden können.
- Sowohl die Matratze ohne Bezug als auch der Bezug muss durch die Versicherte oder den Versicherten desinfiziert werden können.
- Die Matratze muss ohne den Einsatz von weiteren Produkten direkt auf einer Liegefläche des (Pflege-)Bettes genutzt werden können (kein Auflagensystem).
- Die Steuergeräte/Aggregate müssen über eine Aufhängevorrichtung für Betten verfügen.
- Ein Steuergerät/Aggregat inklusive aller erforderlichen Schlauchverbindungen ist im Lieferumfang enthalten.
- Das erforderliche Netzkabel muss mindestens eine Länge von 3 m aufweisen.
- Der Fülldruck muss individuell an das Gewicht der Versicherten oder des Versicherten und an die jeweilige Belastungssituation angepasst werden können (manuell oder automatisch).
- Der maximale Fülldruck der Matratze muss dem erforderlichen Druck bei dem maximal zulässigen Gewicht der Versicherten oder des Versicherten entsprechen. Ausnahme: Verfügt die Matratze über eine manuell einstellbare, zeitlich begrenzte Maximaldruckfunktion, so kann der Fülldruck bei aktivierter Maximaldruckfunktion diesen Wert überschreiten.
- Alle manuell oder automatisch eingestellten Werte (z. B. Gewicht der Versicherten, Körperposition, Körperproportionen) müssen deutlich am Gerät ablesbar sein. Werden Werte angegeben, die nicht offensichtlich mit den Einstellparametern korrelieren (z. B. Angabe von Stufen anstelle des Gewichts der Versicherten oder des Versicherten), muss durch eine am Gerät fest angebrachte Tabelle oder einen Hinweis auf die Bedienungsanleitung eine eindeutige Zuordnung möglich sein.
- Am Gerät vorhandene Druckangaben müssen in kPa und/oder mmHg erfolgen.
- Die Dauer der Druckentlastungsphase muss in geeigneten Intervallen erfolgen, z. B. 2 Minuten, und muss nach spätestens 15 Minuten wiederholt werden.
- Kopf - und Fußende sowie Ober- und Unterseite müssen an der Matratze deutlich gekennzeichnet sein.
- Zellen im Kopfbereich, die nicht in den Wechseldruckzyklus miteinbezogen werden, müssen einen einstellbaren, konstanten Druck aufweisen.
- Prüfung der Betriebslautstärke des angemeldeten Produktes entsprechend der Prüfmethode Nr. 11 - 5 03/2004 MDS – Hi. Die Prüfung muss folgende Parameter belegen:
- Die Betriebslautstärke des Produktes darf nach Prüfung gemäß 11 - 5 03/2004 MDS - Hi einen Wert von 30 dB(A) nicht übersteigen.
Größe der Matratze:
- Länge: mindestens 190 cm
- Breite: mindestens 90 cm bis einschließlich 150 cm
III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer
- Nicht besetzt
III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes
Siehe Antragsformular III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes
IV. Medizinischer Nutzen
Nachzuweisen ist:
Der medizinische Nutzen des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:
- Angemessene medizinische Bewertungen auf der Basis von Fallserien/Anwendungsbeobachtungen
Die angemessenen medizinischen Bewertungen müssen belegen, dass mit dem Produkt eine sachgerechte Versorgung im Sinne der spezifischen indikationsbezogenen Anforderungen erfolgen kann.
Hierbei sind insbesondere:
- das Mikroklima (Feuchtigkeitstransport)
- die Druckentlastung und -verteilung
- die Scherkraftminderung
- die Positionierung der Versicherten
in Kombination mit allen angemeldeten Komponenten (z. B. Bezüge) zu berücksichtigen.
V. Anforderungen an die Produktinformationen
Nachzuweisen ist:
- Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V
Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben:
- Anwendungshinweise
- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
- Sofern zutreffend: Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen
- Wartungshinweise
- Zusammenbau- und Montageanweisung
- Hinweise auf Verwendung in Betten mit verstellbaren Liegeflächen
- Hinweise auf eventuelle Risiken bei der Verwendung des Produktes in Betten mit Seitengittern
- Tabellarische Aufführung der technischen Daten/Parameter, mindestens:
- Räumliche Maße im gebrauchsfertigen Zustand
- Zulässiges Gewicht der Versicherten (Ober- und Untergrenzen)
- Gewicht des Hilfsmittels im gebrauchsfertigen Zustand
- Maximaler Fülldruck
- Beschreibung der Wechseldruckintervalle (Ablauf, Entlastungszeiten, Zykluszeiten etc.)
- Verwendete Materialien für Matratze und Bezüge
- Angabe der Anzahl der Zellen und der Zellengröße
- Beschreibung der Sicherheitsvorkehrungen gegen Durchliegen
- Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form
- Produktkennzeichnung gemäß medizinprodukterechtlichen Vorschriften
VI. Sonstige Anforderungen
Nachzuweisen ist:
Zusätzliche Anforderungen an 11.29.08.1 Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, manuell geregelt; 11.29.08.3 Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, automatisch geregelt:
- Ein kontinuierlicher, definierter Austritt von Luft aus den perforierten Zellen der Matratze muss gegeben sein.
- Die Matratzen müssen am Produkt als Matratze mit Luftstrom gekennzeichnet sein.
Zusätzliche Anforderung an 11.29.08.0 Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen, manuell geregelt; 11.29.08.1 Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, manuell geregelt:
- Alle individuell veränderbaren Werte müssen manuell durch die Versicherte oder den Versicherten geregelt werden können.
Zusätzliche Anforderung an 11.29.08.2 Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen, automatisch geregelt; 11.29.08.3 Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, automatisch geregelt:
- Alle individuell veränderbaren Werte müssen automatisch durch das Gerät und gegebenenfalls manuell durch die Anwender geregelt werden können.
Zusätzliche Anforderung an 11.29.08.2 Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen, automatisch geregelt; 11.29.08.3 Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, automatisch geregelt; 11.29.08.6 Nicht besetzt; 11.29.08.7 Nicht besetzt:
- Alle individuell veränderbaren Werte müssen automatisch durch das Gerät und gegebenenfalls manuell durch die Anwender geregelt werden können.