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Code: 11.41.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. - Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Abs. 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. - Für Produkte, die nicht im Sinne des § 3 Nr. 1 des MPG als Medizinprodukte gelten, gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien ebenfalls grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die einsatzbezogenen/Indikationsbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich durch: - Herstellererklärungen Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter belegen: - Die Hilfsmittel müssen an unterschiedliche Lagerungssituationen anpassbar sein. - Das Rückensystem muss von der Versicherten oder dem Versicherten an der Sitzgelegenheit befestigt und wieder abgenommen werden können. - Die Befestigungsmöglichkeiten dürfen die Bewegungsmöglichkeiten der Versicherten oder des Versicherten nicht einschränken, es sei denn, die Einschränkung ist zur korrekten Lagerung erforderlich. - Der Bezug muss von der Versicherten oder dem Versicherten gewechselt werden können. - Der Bezug muss bei mind. 60 °C mit haushaltsüblichen Mitteln in der Waschmaschine von der Versicherten oder dem Versicherten gereinigt werden können. - Mindestens ein Bezug im Lieferumfang enthalten - Sowohl das Rückensystem ohne Bezug als auch der Bezug müssen durch die Versicherte oder den Versicherten desinfiziert werden können. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Siehe Antragsformular III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: Der medizinische Nutzen des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch: - Angemessene medizinische Bewertungen auf der Basis von Fallserien/Anwendungsbeobachtungen Die angemessenen medizinischen Bewertungen müssen belegen, dass mit dem Produkt eine sachgerechte Versorgung im Sinne der spezifischen indikationsbezogenen Anforderungen erfolgen kann. Hierbei sind insbesondere: - das Mikroklima (Feuchtigkeitstransport) - die Druckentlastung und -verteilung - die Scherkraftminderung - die Positionierung der Versicherten in Kombination mit allen angemeldeten Komponenten (z. B. Bezüge) zu berücksichtigen. V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten/Parameter gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Sofern zutreffend: Hinweise zum Wiedereinsatz und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Wartungshinweise - Zusammenbau- und Montageanweisung - Hinweise auf Verwendung in Betten mit verstellbaren Liegeflächen - Hinweise auf eventuelle Risiken bei der Verwendung des Produktes in Betten mit Seitengittern - Tabellarische Aufführung der technischen Daten/Parameter, mindestens: - Räumliche Maße im gebrauchsfertigen Zustand - Verwendete Materialien - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Produktkennzeichnung gemäß medizinprodukterechtlichen Vorschriften VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: Zusätzliche Anforderungen an 11.41.01.8 Sonstige Rückensysteme: - Gerät zum Aufblasen (elektrisch oder manuell betrieben) im Lieferumfang enthalten