Shunt-Ventile werden in eine tracheo-ösophageale Fistel eingesetzt. Unter gegebenenfalls ösophagoskopischer Kontrolle wird durch das Tracheostoma des Laryngektomierten eine Öffnung in der Hinterwand der Luftröhre (Trachea) angelegt und so eine Verbindung mit der Speiseröhre (Ösophagus) hergestellt. In die so entstandene tracheo-ösophageale Fistel wird das Shunt-Ventil dann eingesetzt.
Das Shunt-Ventil ermöglicht es in der Kombination z. B. mit einer Trachealkurzkanüle und einem Sprechventil (z. B. fingerfreies Sprechventil), das Tracheostoma zu verschließen, den Luftstrom in die Speiseröhre umzulenken und hier die lockeren Schleimhautfalten in Vibrationen zu versetzen und so wie bei der Ösophagusersatzstimme wieder zu sprechen. Durch das große Luftreservoir der Lungen kommt es hierbei aber zu einer vielfach verlängerten Phonationsdauer.
Die Zufuhr der Luft durch den Mund und die Nase in die Luftröhre kann nicht über das Ventil erfolgen. Ebenso wird eine Aspiration von Nahrung in die Luftröhre wirksam verhindert. Das Ventil besteht aus weichem Kunststoff (zumeist Silikon). Das Material muss zur Humananwendung geeignet sein.
Das Einsetzen einer Stimmprothese (Shunt-Ventil) wird vom behandelnden Arzt vorgenommen, während der tägliche Wechsel bei Shunt-Ventilen dieser Produktart (Wechselprothesen) von der Versicherten oder von dem Versicherten selbst oder einer geschulten Betreuungsperson durchgeführt werden kann. Deshalb sind Hilfsmittel im Sinne dieser Produktart nur Stimmprothesen, die gemäß den Herstellervorgaben von der Versicherten oder den Versicherten allein oder ggf. mithilfe einer geschulten Betreuungsperson gewechselt werden können.
Die Aufbereitung und der Wiedereinsatz von Stimmersatzhilfen bei einer anderen Versicherten oder einem anderen Versicherten sind ausgeschlossen
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12.24.01.0000
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nicht besetzt
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Bei Laryngektomie als Stimmersatz
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12.24.01.1000
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zur Löschung vorgesehen
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