Ein Duschschutz soll das Eindringen von Wasser in das Tracheostoma und in die Trachealkanüle beim Duschen verhindern. Dabei handelt es sich entweder um ein gewinkeltes Kunststoffrohr, das anstelle der HME-Kassette auf die Basisplatte (22 mm-Konnektor) aufgesteckt wird, oder um eine Duschmaske (Duschkappe) aus Gummi oder Kunststoff, auch latexfrei, die über das Tracheostoma gelegt wird.
Produkte dieser Produktart sind nicht zum Baden oder Schwimmen zugelassen.
Code:
12.24.12.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Tracheotomie als Schutz beim Duschen
Für die Bewegungstherapie im Wasser im Rahmen der Heilmittelversorgung nach § 32 SGB V oder für den Schulsport (Schwimmen), soweit der Hersteller das Gerät für den Schulsport ausdrücklich in der Gebrauchsanweisung zugelassen hat, wird ein Wasserschutz benötigt.
Das Gerät besteht im Prinzip aus drei Teilen:
- Einer Trachealkanüle, welche mit einer aufblasbaren Manschette (Cuff) zum Abdichten der Luftröhre versehen ist
- Einem Atemschlauch, der wasserdicht mit der Kanüle verbunden werden kann
- Einem Mundstück, das auf dem Atemschlauch befestigt und mit den Zähnen im Mund festgehalten werden kann
Alternativ kann für Versicherte, die das Mundstück nicht sicher halten können bzw. bei denen die Nasen-Mund-Tracheostoma-Atmung nicht funktioniert, ein auf der Wasseroberfläche schwimmender Schnorchel verwendet werden.
Die Versicherte oder der Versicherte atmet durch Nase, Rachenraum, Mund, Schlauch und Trachealkanüle ein und aus.
Die Abdichtung des Kanülenteils kann durch Anwendung eines wasserabstoßenden Gels (Arzneimittel) gefördert werden. Dies wird zudem oft mit einem Lokalanästhetikum kombiniert, wenn die Versicherte oder der Versicherte sonst keine Kanüle trägt und der Wasserschutz einen Hustenreiz auslöst.
Die Verordnung der Geräte erfolgt durch einen HNO-Arzt. Der Arzt stellt bei seiner Untersuchung die Kanülengröße fest.
Die individuelle Anpassung der Geräte, die Einweisung in die Anwendung und die ersten Schwimmübungen müssen durch eine qualifizierte Übungsleiterin oder einen qualifizierten Übungsleiter, z. B. einen Wassertherapiebeauftragten des Bundesverbandes der Kehlkopfoperierten e.V., erfolgen.
Code:
12.24.12.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Tracheotomie nach individueller Prüfung im Rahmen der Heilmittelversorgung nach § 32 SGB V und zur Teilnahme am Schulsport (Schwimmen), soweit der Hersteller das Wassertherapiegerät ausdrücklich für den Schulsport (Schwimmen) in der Gebrauchsanweisung zugelassen hat