Unter dieser Abrechnungsposition können Abstandhalter abgerechnet werden. Abstandhalter werden auf das Kanülenschild aufgesetzt und sorgen dafür, dass z.B. Schutzlätzchen, -tücher, -rollis, -schals und Kleidungsstücke nicht auf dem Tracheostoma aufliegen und so die Atmung erschweren. Abstandhalter werden von Kanülenträgern benötigt, sofern die verordneten Kanülen über keinen integrierten Abstandhalter verfügen.
Code:
12.99.07.0001
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
Vertragspartner nach § 127 SGB V
Aufnahmedatum
2019-07-05
Änderungsdatum
2019-07-05