HdO-Geräte werden derzeit in verschiedenen Varianten auf dem Markt angeboten, dies sind klassische HdO-Geräte (HdO) mit individuell hergestellter Otoplastik, HdO-Geräte mit Dünnschlauch, oder HdO-Gerät mit Ex-Hörer.
Die Geräte dieser Produktart sind entsprechend den Anforderungen der Produktuntergruppe immer mit
mindestens drei vom Hörakustiker auf den Hörverlust anpassbare, akustisch übertragende Hörprogramme oder automatische Anpassung der akustischen Übertragung an mindestens drei unterschiedliche Hörsituationen basierend auf der Einstellung durch den Hörakustiker an den individuellen Hörverlust (z.B. für das Sprachverstehen in Ruhe, das Sprachverstehen im Umgebungsgeräusch bzw. größeren Personengruppen und das Hören im Störschall).
Sie verfügen neben einer effektiven Störschallunterdrückung, die über eine Softwarestrategie und/oder über Mehrmikrofontechnik realisiert wird, über eine automatische Unterdrückung von Rückkoppelungsgeräuschen.
- Verstärkungsleistung:>= 25 dB gemäß DIN EN 60118-0:2016-09 und die Anforderungen der Untergruppe 13.20.10 werden nicht erfüllt
Ausschlaggebend für die Verstärkungsleistung von Hörgeräten sind die exakten Messdaten für das Gerät, erhoben nach DIN EN 60118-0:2016-09; für IO-Geräte zusätzlich in der Standardschale.
Hinweis:
Wenn die Aufnahmekapazität dieser Produktart nahezu erreicht ist, wird die Einzelproduktlistung in der Produktart 13.20.12.1 fortgeführt.
Code:
13.20.12.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Permanente Schwerhörigkeit, die keiner medikamentösen oder operativen Therapie zugänglich ist bzw. wenn diese abgelehnt wird.
Zu den Voraussetzungen einer Versorgung mit Hörhilfen wird auf den Abschnitt C der jeweils geltenden Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses verwiesen.
Eine Schwerhörigkeit allein stellt keine Indikation für eine Hörgeräteversorgung dar. Die Notwendigkeit einer Versorgung entsteht erst dann, wenn ein Hörverlust gemäß den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt und der dort geforderte Hörgewinn mit einer Hörhilfenversorgung erzielt werden kann.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherte willens ist, dass Hörgerät zu tragen, und er oder eine Bezugsperson in der Lage ist, das Hörgerät sachgerecht zu bedienen.
Grundsätzlich sind auch bei der Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses für Luftleitungshörgeräte die Kriterien der jeweils aktuellen Fassung der Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beachten.
Code:
13.20.12.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Permanente Schwerhörigkeit, die keiner medikamentösen oder operativen Therapie zugänglich ist, bzw. wenn diese abgelehnt wird.
Zu den Voraussetzungen einer Versorgung mit Hörhilfen wird auf den Abschnitt C der jeweils geltenden Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses verwiesen.
Eine Schwerhörigkeit allein stellt keine Indikation für eine Hörgeräteversorgung dar. Die Notwendigkeit einer Versorgung entsteht erst dann, wenn ein Hörverlust gemäß den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt und der dort geforderte Hörgewinn mit einer Hörhilfenversorgung erzielt werden kann.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherte willens ist, dass Hörgerät zu tragen, und er oder eine Bezugsperson in der Lage ist, das Hörgerät sachgerecht zu bedienen.
Grundsätzlich sind auch bei der Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses für Luftleitungshörgeräte die Kriterien der jeweils aktuellen Fassung der Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beachten.
Code:
13.20.12.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
identisch mit 13.20.12.0
Code:
13.20.12.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
identisch mit 13.20.12.0
Code:
13.20.12.4000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
identisch mit 13.20.12.0
Bei IO-Geräten liegen Mikrofon, Verstärker, Batterie und Hörer in einer Kompakteinheit unterschiedlicher Kleinheit vor:
- Concha-Gerät in der Ohrmuschel
- Semi-Concha-Gerät halb in der Concha, halb im äußeren Gehörgang
- Gehörgangsgerät ausschließlich im äußeren Gehörgang
- CIC-Gerät (Compleatly in the Canal) sitzt komplett im Gehörgang
Bei allen oben genannten Gerätearten wird die Schale individuell gefertigt.
Die Geräte dieser Produktart sind entsprechend den Anforderungen der Produktuntergruppe immer mit
mindestens drei vom Hörakustiker auf den Hörverlust anpassbare, akustisch übertragende Hörprogramme oder automatische Anpassung der akustischen Übertragung an mindestens drei unterschiedliche Hörsituationen basierend auf der Einstellung durch den Hörakustiker an den individuellen Hörverlust (z.B. für das Sprachverstehen in Ruhe, das Sprachverstehen im Umgebungsgeräusch bzw. größeren Personengruppen und das Hören im Störschall).
Sie verfügen neben einer effektiven Störschallunterdrückung, die über eine Softwarestrategie und/oder über Mehrmikrofontechnik realisiert wird, über eine automatische Unterdrückung von Rückkoppelungsgeräuschen.
- Verstärkungsleistung:>= 25 dB gemäß DIN EN 60118-0:2016-09 und die Anforderungen der Untergruppe 13.20.10 werden nicht erfüllt
Ausschlaggebend für die Verstärkungsleistung von Hörgeräten sind die exakten Messdaten für das Gerät, erhoben nach DIN EN 60118-0:2016-09; für IO-Geräte zusätzlich in der Standardschale.
Hinweis:
Wenn die Aufnahmekapazität dieser Produktart nahezu erreicht ist, wird die Einzelproduktlistung in der Produktart 13.20.12.6 fortgeführt.
Code:
13.20.12.5000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Permanente Schwerhörigkeit, die keiner medikamentösen oder operativen Therapie zugänglich ist, bzw. wenn diese abgelehnt wird.
Zu den Voraussetzungen einer Versorgung mit Hörhilfen wird auf den Abschnitt C der jeweils geltenden Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses verwiesen.
Eine Schwerhörigkeit allein stellt keine Indikation für eine Hörgeräteversorgung dar. Die Notwendigkeit einer Versorgung entsteht erst dann, wenn ein Hörverlust gemäß den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt und der dort geforderte Hörgewinn mit einer Hörhilfenversorgung erzielt werden kann.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherte willens ist, dass Hörgerät zu tragen, und er oder eine Bezugsperson in der Lage ist, das Hörgerät sachgerecht zu bedienen.
Grundsätzlich sind auch bei der Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses für Luftleitungshörgeräte die Kriterien der jeweils aktuellen Fassung der Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beachten.
identisch mit: 13.20.12.5
Code:
13.20.12.6000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
identisch mit: 13.20.12.5
identisch mit: 13.20.12.5
Code:
13.20.12.7000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
identisch mit: 13.20.12.5
Code:
13.20.12.8000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
identisch mit 13.20.12.5
identisch mit 13.20.12.0.
Als Stromquelle besitzen diese Hörgeräte einen herstellerspezifischen, fest eingebauten Akku, der nicht vom Hörgeräteträger, sondern nur vom Hersteller gewechselt werden kann.
Code:
13.20.12.9000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
identisch mit 13.20.12.0