Aufgrund der medizinischen, technischen und audiologischen Erkenntnisse sowie der Rechtsentwicklung ergeben sich für die Versorgung mit Hörgeräten neue Anforderungen an Hörgeräte, die in den Produktuntergruppen 13.20.10 ‚Hörgeräte für an Taubheit grenzende Versicherte‘ und 13.20.12 ‚Hörgeräte für schwerhörige Versicherte, ausgenommen für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte‘ formuliert sind. Bereits im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Hörgeräte, die diese neuen Anforderungen erfüllen, werden in die entsprechenden Produktarten der Produktuntergruppen 13.20.10 und 13.20.12 umgruppiert. Dort werden künftig auf Antrag neu angemeldete Hörgeräte gelistet. Hörgeräte, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, werden im Hilfsmittelverzeichnis gestrichen. Sobald unter den zur Löschung vorgesehenen Produktarten keine Produkte mehr gelistet sind, wird die Löschung durchgeführt.
Code: 13.20.13.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt