Bei Tinnitusgeräten (auch Tinnitusnoiser oder Tinnitusmasker genannt) handelt es sich aus technischer Sicht zunächst um Rausch(Geräusch-)generatoren, die kontinuierlich ein definiertes Geräusch erzeugen und in den Gehörgang abgeben. Produkte dieser Art besitzen keine Mikrofontechnik. Ihre äußere Bauform gleicht der von HdO- bzw. IO-Geräten. Mit den apparativ generierten Signalen wird folgendes Ziel verfolgt:
- Subjektiv wahrgenommene Ohrgeräusche (Tinnitus) ganz oder teilweise zu überdecken bzw. deren Wahrnehmung zu reduzieren oder durch Habituation eine Reduktion der psychischen Belastung zu erreichen.
Technisch gibt es zwischen den als Tinnitusmaskern oder -noisern bezeichneten Geräten keinen Unterschied. Tinnitusmasker werden so eingestellt, dass das Geräterauschen den Tinnitus überdeckt. Bei einem Noiser wird das Rauschen auf einen dem Ohrgeräusch gleich hohen oder leiseren Pegel eingestellt. Das betroffene Ohr nimmt das Ohrgeräusch und das Verdeckungsrauschen gleichermaßen wahr. Dies soll die Tinnituswahrnehmung reduzieren.
Code:
13.20.14.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Subjektiv wahrgenommene Ohrgeräusche, die länger als drei Monate bestehen.
Mindestens vierwöchige Probezeit des Rauschgenerators und anschließende Bestätigung des Therapieerfolges durch den verordnenden Arzt.
Im Weiteren ist die jeweils aktuelle Version der HilfsM-RL des G-BA maßgeblich.
Eine Schwerhörigkeit allein stellt keine Indikation für eine Hörgeräteversorgung dar. Die Notwendigkeit einer Versorgung entsteht erst dann, wenn ein Hörverlust gemäß den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt und der dort geforderte Hörgewinn mit einer Hörhilfenversorgung erzielt werden kann.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherte willens ist, dass Hörgerät zu tragen, und er oder eine Bezugsperson in der Lage ist, das Hörgerät sachgerecht zu bedienen.
s.h. auch
- AWMF Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie- Tinnitus in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
Bei diesen Geräten handelt es sich um Hörhilfen (HdO oder IO), welche zusätzlich die Eigenschaften eines Tinnitusgerätes (Tinnitusmasker oder -noiser) aufweisen. Sie besitzen zusätzlich zu den mindestens drei frei programmierbaren und akustisch übertragenden Hörprogrammen ein Tinnitusprogramm.
Hörgeräte dienen bei Schwerhörigkeit der Verstärkung und Modulation des akustischen Signals.
Tinnitusgeräte in Kombination mit einem Hörgerät geben ein definiertes Geräusch in den Gehörgang ab. Neben der Nutzschallverstärkung und -bearbeitung durch die Hörhilfe wird durch das Geräusch des Tinnitusgerätes das Ziel verfolgt:
- Subjektiv wahrgenommene Ohrgeräusche (Tinnitus) ganz oder
teilweise zu überdecken bzw. deren Wahrnehmung zu reduzieren oder durch Habituation eine
Reduktion der psychischen Belastung zu erreichen.
Die Geräte dieser Produktart sind entsprechend den Anforderungen der Produktuntergruppe immer mit mehrkanaligen (mindestens vier Kanälen), digitalen Verstärkern und mindestens drei frei programmierbaren und akustisch übertragenden Hörprogrammen oder mit einer automatischen Anpassung der akustischen Übertragung an mindestens drei unterschiedliche Hörsituationen, basierend auf der Einstellung durch den Hörgeräteakustiker, an den individuellen Hörverlust ausgestattet. Sie verfügen neben einer effektiven Störschallunterdrückung, die über eine Softwarestrategie und/oder über Mehrmikrofontechnik realisiert wird, auch über eine automatische Unterdrückung von Rückkoppelungsgeräuschen.
Die Verstärkungsleistung: > = 25 dB gemäß DIN EN 60118:2016-09 und die Anforderungen der Produktart 13.20.14.2 werden nicht erfüllt.
Ausschlaggebend für die Verstärkungsleistung von Hörgeräten sind die exakten Messdaten für das Gerät, erhoben nach DIN EN 60118-0:2016-09; für IO-Geräte zusätzlich in der Standardschale
Code:
13.20.14.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Subjektiv wahrgenommene Ohrgeräusche, die länger als drei Monate bestehen, bei gleichzeitigem Hörverlust, wenn die Versorgung mit Hörhilfen allein bezogen auf den Tinnitus unzureichend bleibt.
Es müssen ebenfalls die Indikationen für Hörgeräte erfüllt werden (s. Indikationen der Produktart 13.20.12).
Mindestens vierwöchige Probezeit des Rauschgenerators und anschließende Bestätigung des Therapieerfolgs durch den verordnenden Arzt.
Im Weiteren ist die jeweils aktuelle Version der HilfsM-RL des G-BA maßgeblich.
Eine Schwerhörigkeit allein stellt keine Indikation für eine Hörgeräteversorgung dar. Die Notwendigkeit einer Versorgung entsteht erst dann, wenn ein Hörverlust gemäß den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt und der dort geforderte Hörgewinn mit einer Hörhilfenversorgung erzielt werden kann.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherte willens ist, dass Hörgerät zu tragen, und er oder eine Bezugsperson in der Lage ist, das Hörgerät sachgerecht zu bedienen.
s. auch
- AWMF Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie- Tinnitus in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
Bei diesen kombinierten Tinnitusgerät-/Hörgeräten (Tinnitus-Instruments) handelt es sich um Hörhilfen (HdO), die zusätzlich die Eigenschaften von Tinnitusgeräten (Tinnitusmaskern oder -noisern) aufweisen. Sie besitzen zu den mindestens drei frei programmierbaren und akustisch übertragenden Hörprogrammen ein Tinnitusprogramm.
Die Hörgeräte dienen bei Schwerhörigkeit der Verstärkung und Modulation des akustischen Signals.
Tinnitusgeräte in Kombination mit einem Hörgerät geben ein definiertes Rauschen in den Gehörgang ab. Neben der Nutzschallverstärkung und -bearbeitung durch die Hörhilfe wird mit dem Geräusch des Tinnitusgerätes das Ziel verfolgt:
- Subjektiv wahrgenommene Ohrgeräusche (Tinnitus) ganz oder teilweise zu überdecken bzw. deren Wahrnehmung zu reduzieren oder durch Habituation eine Reduktion der psychischen Belastung zu erreichen.
Die Geräte dieser Produktart sind entsprechend den Anforderungen der Produktuntergruppe immer mit mehrkanaligen (mindestens vier Kanälen), digitalen Verstärkern und mindestens drei frei programmierbaren und akustisch übertragenden Hörprogrammen oder mit einer automatischen Anpassung der akustischen Übertragung an mindestens drei unterschiedliche Hörsituationen, basierend auf der Einstellung durch den Hörgeräteakustiker, an den individuellen Hörverlust ausgestattet. Sie verfügen neben einer effektiven Störschallunterdrückung, die über eine Softwarestrategie und/oder über Mehrmikrofontechnik realisiert wird, auch über eine automatische Unterdrückung von Rückkoppelungsgeräuschen.
Die Verstärkungsleistung beträgt >=65 dB gemäß DIN EN 60118-0:2016-09 und Ausgangsschalldruck von >= 125 dB gemäß DIN EN 60118-0:2016-09.
Ausschlaggebend für die Verstärkungsleistung von Hörgeräten sind die exakten Messdaten für das Gerät, erhoben nach DIN EN 60118-0:2016-09.
Code:
13.20.14.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Subjektiv wahrgenommene Ohrgeräusche, die länger als drei Monate bestehen, bei gleichzeitigem Hörverlust, wenn die Versorgung mit Hörhilfen allein bezogen auf den Tinnitus unzureichend bleibt.
Es müssen ebenfalls die Indikationen für Hörgeräte erfüllt werden (sh. Indikationen der Produktart 13.20.10).
Mindestens vierwöchige Probezeit des Rauschgenerators und anschließende Bestätigung des Therapieerfolges durch den verordnenden Arzt.
Im Weiteren ist die jeweils aktuelle Version der HilfsM-RL des G-BA maßgeblich.
Eine Schwerhörigkeit allein stellt keine Indikation für eine Hörgeräteversorgung dar. Die Notwendigkeit einer Versorgung entsteht erst dann, wenn ein Hörverlust gemäß den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt und der dort geforderte Hörgewinn mit einer Hörhilfenversorgung erzielt werden kann.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherte willens ist, dass Hörgerät zu tragen, und er oder eine Bezugsperson in der Lage ist, das Hörgerät sachgerecht zu bedienen.
sh. auch
- AWMF Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie- Tinnitus in Ihrer zum Zeitunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
Code:
13.20.14.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
identisch mit 13.20.14.1
identisch mit 13.20.14.1
Als Stromquelle besitzen diese Geräte einen herstellerspezifischen, fest eingebauten Akku, der nicht vom Hörgeräteträger, sondern nur vom Hersteller gewechselt werden kann.
Code:
13.20.14.8000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
identisch mit 13.20.14.1
identisch mit 13.20.14.2
Als Stromquelle besitzen diese Geräte einen herstellerspezifischen, fest eingebauten Akku, der nicht vom Hörgeräteträger, sondern nur vom Hersteller gewechselt werden kann.
Code:
13.20.14.9000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
identisch mit 13.20.14.2