Drahtlose Übertragungsanlagen: Sie bestehen aus Sender und Empfänger. Die Signalübertragung geschieht über Funk, Bluetooth oder Infrarot. Die Signale des portablen Senders werden mittels übertragbarer Empfänger, ggf. mit automatischer Einblendung vorrangig, auf das - über Audioanschluß angekoppelte - Hörgerät übertragen. In den Sendepausen bleibt die Übertragungsqualität und -intensität der Hörgeräte unbeeinflußt.
Code: 13.99.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
FM-Übertragungsanlagen können verordnet werden, sofern sie zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich sind, z. B. um im Rahmen der Frühförderung die Sprachentwicklung und/oder Sprachförderung hörbehinderter, hörhilfenversorgter bzw. Cochlea Implantat (CI)-versorgter Kinder zu fördern oder deren Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht zu gewährleisten. (§ 19 Abs. 3 Hilfsmittelrichtlinie)