Nicht besetzt
Code: 14.24.12.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt
Nicht besetzt
Code: 14.24.12.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt
Beatmungsgeräte zur dauernden, lebenserhaltenden häuslichen Behandlung übernehmen die Atemarbeit vollständig. Die Beatmung erfolgt kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor) oder mit einem von der Versicherten oder dem Versicherten getriggerten Beatmungsmodus. Eine speziell geschulte Person muss für die Geräteanwendung eingewiesen sein. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem und eine Maske oder eine Trachealkanüle mit der Maschine verbunden ist) gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Beatmung erfolgt über ein Einschlauchsystem und mittels offenem Leckagesystem oder geschlossenem Ventilsystem. Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Die für die sichere Applikation des Beatmungsgerätes notwendigen Beatmungs- und Überwachungsparameter werden gemessen und angezeigt. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) werden durch die entsprechenden akustischen und/oder optischen Alarmsignale gemeldet. Zusatzausstattungen in Form von Atemgasbefeuchtersystemen bzw. Sauerstoffanschlusssystemen stehen für den Fall zur Verfügung, dass eine Befeuchtung der Atemluft oder eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff therapeutisch notwendig ist. Basierend auf dem Grundgerät sind durch verschiedenartiges Zubehör und durch verschiedene Ausstattungsoptionen zahlreiche Systemkonfigurationen realisierbar. Bei lebenserhaltender Beatmung sollte im Hinblick auf notwendige Reinigungen, Wartungen und Kontrollen oder einen Defekt stets ein zweites baugleiches Gerät vorhanden sein, das getauscht werden kann und mit welchem im Notfall die Zeit bis zum Eintreffen des medizinisch-technischen Notdienstes überbrückt werden kann. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.12.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger, hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen lebenserhaltenden Beatmung und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnendem Arzt und entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G
Beatmungsgeräte zur dauernden, lebenserhaltenden häuslichen Behandlung übernehmen die Atemarbeit vollständig. Die Beatmung erfolgt kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor) oder mit einem von der Versicherten oder dem Versicherten getriggerten Beatmungsmodus. Eine speziell geschulte Person muss für die Geräteanwendung eingewiesen sein. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem und eine Maske oder eine Trachealkanüle mit der Maschine verbunden ist) gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Beatmung erfolgt über ein Einschlauch- oder Doppelschlauchsystem und mittels offenem Leckagesystem oder geschlossenem Ventilsystem. Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Die für die sichere Applikation des Beatmungsgerätes notwendigen Beatmungs- und Überwachungsparameter werden gemessen und angezeigt. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) werden durch die entsprechenden akustischen und/oder optischen Alarmsignale gemeldet. Zusatzausstattungen in Form von Atemgasbefeuchtersystemen bzw. Sauerstoffanschlusssystemen stehen für den Fall zur Verfügung, dass eine Befeuchtung der Atemluft oder eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff therapeutisch notwendig ist. Basierend auf dem Grundgerät sind durch verschiedenartiges Zubehör und durch verschiedene Ausstattungsoptionen zahlreiche Systemkonfigurationen realisierbar. Bei lebenserhaltender Beatmung sollte im Hinblick auf notwendige Reinigungen, Wartungen und Kontrollen oder einen Defekt stets ein zweites baugleiches Gerät vorhanden sein, das getauscht werden kann und mit welchem im Notfall die Zeit bis zum Eintreffen des medizinisch-technischen Notdienstes überbrückt werden kann. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.12.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger, hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen lebenserhaltenden Beatmung und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnendem Arzt und entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G