Beatmungsgeräte zur intermittierenden, häuslichen Beatmung übernehmen regelmäßig für bestimmte Zeiten (z. B. nachts) die Atemarbeit ganz oder teilweise. Die Beatmung erfolgt assistiert (die Versicherte oder der Versicherte triggert die Beatmungsmaschine) oder kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor) mittels Maske. Eine speziell geschulte Person muss für die Geräteanwendung eingewiesen sein. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem und eine Maske mit der Maschine verbunden ist) gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Geräte verfügen über ein offenes Atemsystem (Leckagesystem), d. h. die Ausatmung wird nicht durch die Beatmungsmaschine kontrolliert. Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Einige der Beatmungsparameter werden gemessen und angezeigt. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) können durch verschiedene akustische oder optische Alarmsignale gemeldet werden. Zusatzausstattungen in Form von Anfeuchtersystemen bzw. Sauerstoffanschlusssystemen stehen für den Fall zur Verfügung, dass eine Befeuchtung der Atemluft oder eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff therapeutisch notwendig ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.13.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger, hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen nichtinvasiven Beatmung und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnendem Arzt und entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen und die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G
Beatmungsgeräte zur intermittierenden, häuslichen Beatmung übernehmen regelmäßig für bestimmte Zeiten (z. B. nachts) die Atemarbeit ganz oder teilweise. Die Beatmung erfolgt assistiert (die Versicherte oder der Versicherte triggert die Beatmungsmaschine) oder kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor). Eine speziell geschulte Person muss für die Geräteanwendung eingewiesen sein. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem und eine Maske oder eine Trachealkanüle mit der Maschine verbunden ist) gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Geräte verfügen über ein offenes Atemsystem (Leckagesystem), d. h. die Ausatmung wird nicht durch die Beatmungsmaschine kontrolliert. Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) können durch verschiedene akustische oder optische Alarmsignale gemeldet werden. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.13.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger, hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen nichtinvasiven und invasiven Beatmung und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnendem Arzt und entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen und die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G
Beatmungsgeräte zur intermittierenden, häuslichen Beatmung übernehmen regelmäßig für bestimmte Zeiten (z. B. nachts) die Atemarbeit ganz oder teilweise. Die Beatmung erfolgt assistiert (die Versicherte oder der Versicherte triggert die Beatmungsmaschine) oder kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor). Eine speziell geschulte Person muss für die Geräteanwendung eingewiesen sein. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem und eine Maske oder eine Trachealkanüle mit der Maschine verbunden ist) gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Geräte verfügen über ein offenes Atemsystem (Leckagesystem), d. h. die Ausatmung wird nicht durch die Beatmungsmaschine kontrolliert. Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) können durch verschiedene akustische oder optische Alarmsignale gemeldet werden. Die Beatmungsgeräte verfügen über einen integrierten, d.h. geräteeigenen eingebauten Akku bzw. Batterie. Zusatzausstattungen in Form von Anfeuchtersystemen bzw. Sauerstoffanschlusssystemen stehen für den Fall zur Verfügung, dass eine Befeuchtung der Atemluft oder eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff therapeutisch notwendig ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.13.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger, hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen nichtinvasiven und invasiven Beatmung und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnendem Arzt und entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen und die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G
Beatmungsgeräte zur intermittierenden, häuslichen Beatmung übernehmen regelmäßig für bestimmte Zeiten (z. B. nachts) die Atemarbeit ganz oder teilweise. Die Beatmung erfolgt assistiert (die Versicherte oder der Versicherte triggert die Beatmungsmaschine) oder kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor). Eine speziell geschulte Person muss für die Geräteanwendung eingewiesen sein. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem mit der Maschine verbunden ist) gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Geräte verfügen über ein geschlossenes Atemsystem (Ventilsystem), d. h. die Ausatmung wird durch die Beatmungsmaschine kontrolliert. Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Einige der Beatmungsparameter werden gemessen und angezeigt. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) können durch verschiedene akustische oder optische Alarmsignale gemeldet werden. Die Beatmungsgeräte verfügen über einen integrierten, d.h. geräteeigenen eingebauten Akku bzw. Batterie. Zusatzausstattungen in Form von Anfeuchtersystemen bzw. Sauerstoffanschlusssystemen stehen für den Fall zur Verfügung, dass eine Befeuchtung der Atemluft oder eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff therapeutisch notwendig ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.13.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger, hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen Beatmung und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt und entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen und die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G
Beatmungsgeräte zur intermittierenden, häuslichen Beatmung übernehmen regelmäßig für bestimmte Zeiten (z. B. nachts) die Atemarbeit ganz oder teilweise. Die Beatmung erfolgt assistiert (die Versicherte oder der Versicherte triggert die Beatmungsmaschine) oder kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor). Eine speziell geschulte Person muss für die Geräteanwendung eingewiesen sein. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem und eine Maske oder eine Trachealkanüle mit der Maschine verbunden ist) gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Geräte verfügen über ein offenes (Leckagesystem) und geschlossenes Atemsystem (Ventilsystem). Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Einige der Beatmungsparameter werden gemessen und angezeigt. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) können durch verschiedene akustische oder optische Alarmsignale gemeldet werden. Zusatzausstattungen in Form von Anfeuchtersystemen bzw. Sauerstoffanschlusssystemen stehen für den Fall zur Verfügung, dass eine Befeuchtung der Atemluft oder eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff therapeutisch notwendig ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.13.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger, hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen nichtinvasiven und invasiven Beatmung und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt und entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen und die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G
Beatmungsgeräte zur intermittierenden, häuslichen Beatmung übernehmen regelmäßig für bestimmte Zeiten (z. B. nachts) die Atemarbeit ganz oder teilweise. Die Beatmung erfolgt assistiert (der Versicherte triggert die Beatmungsmaschine) oder kontrolliert (die Beatmungsmaschine gibt den Atemrhythmus vor). Eine speziell geschulte Person muss für die Geräteanwendung eingewiesen sein. Das Beatmungsgerät erzeugt einen Überdruck, durch den die Lunge und der Brustkorb der Versicherten oder des Versicherten (die oder der über ein Schlauchsystem und eine Nasenmaske oder eine Trachealkanüle mit der Maschine verbunden ist)gedehnt werden und Atemluft verabreicht wird. Die Geräte verfügen über ein offenes (Leckagesystem) und geschlossenes Atemsystem (Ventilsystem). Die Beatmungsform und wichtige Beatmungsparameter (z. B. Frequenz, Volumen, Zeitvolumen) können am Gerät individuell eingestellt werden. Einige der Beatmungsparameter werden gemessen und angezeigt. Gerätestörungen und für die Versicherte oder den Versicherten ungünstige Betriebszustände (z. B. zu hoher Beatmungsdruck) können durch verschiedene akustische oder optische Alarmsignale gemeldet werden. Die Beatmungsgeräte verfügen über einen integrierten, d.h. geräteeigenen eingebauten Akku bzw. Batterie. Zusatzausstattungen in Form von Anfeuchtersystemen bzw. Sauerstoffanschlusssystemen stehen für den Fall zur Verfügung, dass eine Befeuchtung der Atemluft oder eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff therapeutisch notwendig ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.13.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger, hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Zur außerklinischen/häuslichen nichtinvasiven und invasiven Beatmung und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt und entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen und die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14G