Ergänzungen für modulare respiratorische Systeme sind Ergänzungsmodule, die das respiratorische System um zusätzliche Funktionalitäten bzw. Beatmungsmodi ergänzen, die Bedienung des respiratorischen Systems vereinfachen oder der zusätzlichen Messung physiologischer Parameter dienen. Dies können sein: - Sprachausgabemodule dienen der erleichterten Bedienung des respiratorischen Systems durch blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen. Die jeweils auf dem Display des Grundgerätes angezeigten Texte werden über das Sprachmodul akustisch ausgegeben. - SpO2-Module erweitern das respiratorische System um die Möglichkeit der Überwachung der Sauerstoffsättigung (Pulsoxymetrie) bei der Versicherten oder dem Versicherten unter Beatmung. - Ergänzungsmodule zur Kohlendioxid-Messung ermöglichen das respiratorische System zur Messung des in- und exspiratorischen Kohlendioxid-Gehaltes im Beatmungszweig.
Code: 14.24.14.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger, hyperkapnischer, ventilatorischer Insuffizienz bei Störungen des Atemzentrums (z. B. Hirnstamminfarkt, primäre Hypoventilation/Undine Syndrom, traumatischen Hirnschäden, Multiple Sklerose, Syringomyelie), neuromuskulären Erkrankungen (z. B. spinale Muskelatrophie, amyotrophe Lateralsklerose, Postpoliosyndrom, Polyneuroradikulitis, Guillain-Barré-Syndrom, Phrenikusparesen, Muskeldystrophien, Polymyositis, Myasthenia gravis pseudoparalytica) oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD, Lungenfibrose, Trachealstenose, Mukoviszidose, Emphysem) - Bei Versorgung mit dem entsprechenden – im Einzelprodukt – benannten Beatmungsgerät zur außerklinischen/häuslichen Beatmung und Sicherstellung der Atmungsfunktion Die Ersteinstellung und Verordnung von Beatmungsgeräten zur außerklinischen Beatmung erfolgt in stationären Einrichtungen (zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beatmungszentren, Weaningzentren, Zentren für außerklinische Beatmung). Die außerklinische Beatmung erfolgt mit dem Beatmungsgerät, mit dem die Therapie-Einstellung zur außerklinischen/häuslichen Beatmung durchgeführt wurde. Ein Austausch von Beatmungsgeräten ist nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt und entsprechender Zustimmung zulässig. Die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät, auch des gleichen Herstellers, darf nur unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie sie für die Einleitung einer Beatmung erforderlich sind. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Beatmungsparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14A
Nicht besetzt
Code: 14.24.14.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt