Masken stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherten dar. Sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Masken werden mit Hilfe von Bändern, Kopfhauben o. ä. am Kopf fixiert.
Da die Masken nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Beatmung/Druckunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Maske. Die Masken sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können.
Nasenmasken umschließen mit ihrem Maskenkissen die Nase. Sie sind oft zusätzlich mit einer gepolsterten Stirnstütze versehen, die die Position der Maske stabilisieren soll. Nasenmasken weisen gegenüber Nasen-Mundmasken oder Ganzgesichtsmasken eine geringere Größe und ein kleineres Totraumvolumen auf. Die Möglichkeit Sekret abzuhusten, zu sprechen und ggf. zu essen oder zu trinken bleiben erhalten. Für deren Anwendung ist jedoch die Kooperation der Versi-cherten oder des Versicherten notwendig. Mögliche Mundleckagen bei höheren Inspirationsdrücken oder während des Schlafens führen zum Entweichen der Luft über den Mund bis ggf. hin zur völligen Ineffektivität der Beatmung bzw. Druckunterstützung.
Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code:
14.24.16.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen oder anderen Atmungsstörungen
a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der oberen Luftwege
b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B
Masken stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherten dar. Sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Masken werden mit Hilfe von Bändern, Kopfhauben o. ä. am Kopf fixiert.
Da die Masken nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Beatmung/Druckunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Maske. Die Masken sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können.
Nasen-Mundmasken (auch Full-Face-Masken genannt) umschließen Nase und Mund und ermöglichen die Beatmung bzw. Druckunterstützung wahlweise über die Nase und insbesondere auch über den Mund. Gegenüber Nasenmasken weisen sie einen höheren Totraum auf und decken einen größeren Bereich des Gesichtsfeldes ab, verhindern jedoch durch Mundatmung auftretende Leckagen, da dieser mit abgedeckt wird.
Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code:
14.24.16.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen oder anderen Atmungsstörungen
a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der oberen Luftwege
b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B
Masken stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherten dar. Sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Masken werden mit Hilfe von Bändern, Kopfhauben o. ä. am Kopf fixiert.
Da die Masken nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Beatmung/Druckunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Maske. Die Masken sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können.
Nasenmasken umschließen mit ihrem Maskenkissen die Nase. Sie sind oft zusätzlich mit einer gepolsterten Stirnstütze versehen, die die Position der Maske stabilisieren soll. Nasenmasken weisen gegenüber Nasen-Mundmasken oder Ganzgesichtsmasken eine geringere Größe und ein kleineres Totraumvolumen auf. Die Möglichkeiten Sekret abzuhusten, zu sprechen und ggf. zu essen oder zu trinken bleiben erhalten. Für die Anwendung der Nasenmasken ist jedoch die Ko-operation der Versicherten oder des Versicherten notwendig. Mögliche Mundleckagen bei höheren Inspirationsdrücken oder während des Schlafens führen zum Entweichen der Luft über den Mund bis ggf. hin zur völligen Ineffektivität der Beatmung bzw. Druckunterstützung.
Nasenmasken dieser Produktart verfügen über ein Abströmsystem in Form einer Auslassöffnung bzw. eines Auslassventils zur Kohlendioxid-Auswaschung.
Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code:
14.24.16.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen oder anderen Atmungsstörungen
a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der oberen Luftwege
b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B
Masken stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherten dar. Sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Masken werden mit Hilfe von Bändern, Kopfhauben o. ä. an der Nasenspitze fixiert und haben eine besonders kleine Auflagefläche.
Da die Masken nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Atemunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Maske. Die Masken sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können.
Nasenspitzenmasken (Nasenpolstermasken) sind Sonderformen der Nasenmasken. Sie verfügen über zwei olivenförmige Luftauslässe, die unmittelbar in die Nasengänge münden, die Polster liegen direkt an der Außenseite der Nasenöffnungen an und weisen dementsprechend eine lediglich geringe Auflagefläche auf. Die Luft wird direkt über die Luftauslässe der Maske in die Nase geleitet. Das Sichtfeld der Versicherten oder des Versicherten wird durch die Maske nicht bzw. kaum beeinträchtigt.
Nasenspitzenmasken dieser Produktart verfügen über ein Abströmsystem in Form einer Auslassöffnung bzw. eines Auslassventils zur Kohlendioxid-Auswaschung.
Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code:
14.24.16.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen Atmungsstörungen
a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der oberen Luftwege
b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B
Masken und Nasenkanülen stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherten dar. Sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Nasenkanüle wird mit Hilfe von Bändern so am Kopf befestigt, dass die Öffnungen in die Nase eingeführt werden können.
Da die Kanülen nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Kanüle abhängig von der Dauer der Atemunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Kanüle. Die Kanülen sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können.
Nasenkanülen mit integriertem Abströmsystem sind nasal applizierbare Masken, die von ihrem Aufbau her sogenannten Sauerstoffbrillen ähneln. Sie bestehen aus weichen, auswechselbaren Nasenstücken mit Atemdurchlass, die mit einem Schlauch verbunden sind. Mittels einer Kopfhalterung werden die Schlauchenden am Hals entlang auf die Brust geführt und laufen in einem Y-Adapter zusammen, der mit dem Atemschlauch des Therapiegerätes verbunden wird. Durch die Auswahl verschiedener Nasenstücke ist die Anpassung des Produktes möglich, um eine gute Abdichtung im Bereich der Nasenlöcher zu erzielen.
Nasenkanülen dieser Produktart verfügen über ein Abströmsystem in Form einer Auslassöffnung bzw. eines Auslassventils zur Kohlendioxid-Auswaschung.
Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code:
14.24.16.4000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen Atmungsstörungen
a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der oberen Luftwege
b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B
Masken stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherten dar. Sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Masken werden mit Hilfe von Bändern, Kopfhauben o. ä. am Kopf fixiert. Die Masken werden am/im Mund getragen.
Da die Masken nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Atemunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Maske. Die Masken sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können.
Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code:
14.24.16.5000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen Atmungsstörungen
a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der oberen Luftwege
b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B
Masken stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherten dar. Sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Masken werden mit Hilfe von Bändern, Kopfhauben o. ä. am Kopf fixiert.
Da die Masken nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Beatmung/Druckunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Maske. Die Masken sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können.
Nasen-Mundmasken (Full-Face-Masken) umschließen Nase und Mund und ermöglichen die Beatmung bzw. Druckunterstützung wahlweise über die Nase und insbesondere auch über den Mund. Gegenüber Nasenmasken weisen sie einen höheren Totraum auf und decken einen größeren Bereich des Gesichtsfeldes ab, verhindern jedoch durch Mundatmung auftretende Leckagen, da der Mund mit abgedeckt wird.
Nasen-Mundmasken dieser Produktart verfügen über ein Abströmsystem in Form einer Auslassöffnung bzw. eines Auslassventils zur Kohlendioxid-Auswaschung.
Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code:
14.24.16.6000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen oder anderen Atmungsstörungen
a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der oberen Luftwege
b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B
Masken stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherten dar. Sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Masken werden mit Hilfe von Bändern, Kopfhauben o. ä. am Kopf fixiert.
Da die Masken nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Beatmung/Druckunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Maske. Die Masken sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können.
Ganzgesichtsmasken (Vollgesichtsmasken, Total Face Mask) umschließen das gesamte Gesicht der Versicherten oder des Versicherten. Der transparente Maskenkörper überdeckt Nase, Mund und Augen und liegt mit seiner umlaufenden Dichtlippe auf dem Gesicht der Versicherten oder des Versicherten auf. Die Masken weisen i. d. R. eine gute Dichtigkeit auch bei höherem Beatmungsdruck auf und stellen eine Alternative dar, wenn Nasenmasken bzw. Mund-Nasenmasken nicht verwendet werden können.
Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code:
14.24.16.7000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen oder anderen Atmungsstörungen
- Wenn die Versorgung mit einer Nasen- oder Mund-Nasenmaske nicht ausreichend funktioniert
a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der oberen Luftwege
b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B
Masken stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherten dar, sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Masken werden mit Hilfe von Bändern, Kopfhauben o. ä. am Kopf fixiert.
Da die Masken nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Beatmung/Druckunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Maske. Die Masken sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können.
Nasenspitzenmasken (Nasenpolstermasken) sind Sonderformen der Nasenmasken, sie verfügen über zwei olivenförmige Luftauslässe, die unmittelbar in die Nasengänge münden. Die Polster liegen direkt an der Außenseite der Nasenöffnungen an und weisen dementsprechend eine lediglich geringe Auflagefläche auf. Die Luft wird direkt über die Luftauslässe der Maske in die Nase geleitet. Das Sichtfeld der Versicherten oder des Versicherten wird durch die Maske nicht bzw. kaum beeinträchtigt.
Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code:
14.24.16.8000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen Atmungsstörungen
a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der der oberen Luftwege
b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B
Masken stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherter dar. Sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Masken werden mit Hilfe von Bändern, Kopfhauben o. ä. am Kopf fixiert.
Da die Masken nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Beatmung/Druckunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Maske. Die Masken sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können.
Ganzgesichtsmasken (Vollgesichtsmasken, Total Face Maske) umschließen das gesamte Gesicht der Versicherten oder des Versicherten. Der transparente Maskenkörper überdeckt Nase, Mund und Augen und liegt mit seiner umlaufenden Dichtlippe auf dem Gesicht der Versicherten oder des Versicherten auf. Die Masken weisen i. d. R., auch bei höherem Beatmungsdruck, eine gute Dichtigkeit auf und stellen eine Alternative dar, wenn Nasenmasken bzw. Mund-Nasenmasken nicht verwendet werden können.
Ganzgesichtsmasken dieser Produktart verfügen über ein Abströmsystem in Form einer Auslassöffnung bzw. eines Auslassventils zur Kohlendioxid-Auswaschung.
Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code:
14.24.16.9000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen oder anderen Atmungsstörungen
- Wenn die Versorgung mit einer Nasen- oder Mund-Nasenmaske nicht ausreichend funktioniert
a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der oberen Luftwege
b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B