CPAP-Spezialgeräte mit zwei Druckniveaus (Bilevel-CPAP) bestehen aus einem elektrischen Grundgerät mit Kompressor/Gebläse, mit dem der Druck am Ende der Einatmung (inspiratorischer Druck IPAP) und am Ende der Ausatmung (exspiratorischer Druck EPAP) auf zwei unterschiedliche positive Druckniveaus eingestellt werden kann (atemzuggesteuertes 2-Pegel-CPAP-Verfahren), sowie Zubehör in Form von z. B. Atemschläuchen und Masken, über die die Versicherte oder der Versicherte an das Grundgerät angeschlossen wird. Die einstellbaren positiven Drücke wirken im Sinne einer pneumatischen Schienung der im Schlaf erschlafften Schlund- und Rachenmuskulatur, wodurch die Häufigkeit und Dauer von nächtlichen Apnoephasen reduziert wird. Dabei wird das Grundgerät über die Spontanatmung der Versicherten oder des Versicherten gesteuert/geregelt, indem der Atemflow die Umschaltung triggert. Da die Bilevel-CPAP-Geräte die ganze Nacht über in Betrieb sind und in der Nähe des Bettes der Versicherte oder des Versicherten stehen, müssen sie entsprechend geräuscharm sein. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.22.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Funktionelle und strukturelle Schädigung der oberen Atemwege während des Schlafes (mäßig bis erheblich ausgeprägtes obstruktives Schlaf-Apnoe-Syndrom mit partieller oder vollständiger Obstruktion/ggf. mit Einschlafneigung am Tag) - Wenn die Behandlung mit einem CPAP- oder APAP-Gerät nicht möglich ist - Zur Sicherung der Atmungsfunktion (pneumatische Schienung der oberen Atemwege) während des Schlafes Die Einleitung einer Behandlung mit einem Bilevel-PAP-Spezialgerät hat in einem Schlaflabor entsprechend der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses „Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 3. Polygraphie und Polysomnographie im Rahmen der Differentialdiagnostik und Therapie der schlafbezogenen Atmungsstörungen“ im Rahmen einer Therapieeinstellung zu erfolgen. Die häusliche Behandlung erfolgt mit dem Gerät, mit dem die Therapie-Einstellung durchgeführt wurde. Bei einem Austausch des Gerätes ist eine erneute Einstellung im Schlaflabor erforderlich. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Therapieparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14A
CPAP-Spezialgeräte mit zwei Druckniveaus (Bilevel-CPAP) bestehen aus einem elektrischen Grundgerät mit Kompressor/Gebläse, mit dem der Druck am Ende der Einatmung (inspiratorischer Druck IPAP) und am Ende der Ausatmung (exspiratorischer Druck EPAP) auf zwei unterschiedliche positive Druckniveaus eingestellt werden kann (atemzuggesteuertes 2-Pegel-CPAP-Verfahren), sowie Zubehör in Form von z. B. Atemschläuchen und Masken, über die die Versicherte oder der Versicherte an das Grundgerät angeschlossen wird. Die einstellbaren positiven Drücke wirken im Sinne einer pneumatischen Schienung der im Schlaf erschlafften Schlund- und Rachenmuskulatur, wodurch die Häufigkeit und Dauer von nächtlichen Apnoephasen reduziert wird. Dabei wird das Grundgerät über die Spontanatmung der Versicherten oder des Versicherten gesteuert/geregelt, indem der Atemflow die Umschaltung triggert. Da die Bilevel-CPAP-Geräte die ganze Nacht über in Betrieb sind und in der Nähe des Bettes der Versicherten oder des Versicherten stehen, müssen sie entsprechend geräuscharm sein. Die Geräte verfügen über einen integrierten Warmluftbefeuchter zur Anfeuchtung der Atemluft. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code: 14.24.22.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Funktionelle und strukturelle Schädigung der oberen Atemwege während des Schlafes (mäßig bis erheblich ausgeprägtes obstruktives Schlaf-Apnoe-Syndrom mit partieller oder vollständiger Obstruktion/ggf. mit Einschlafneigung am Tag) - Wenn die Behandlung mit einem CPAP- oder APAP-Gerät nicht möglich ist - Zur Sicherung der Atmungsfunktion (pneumatische Schienung der oberen Atemwege) während des Schlafes Die Einleitung einer Behandlung mit einem Bilevel-PAP-Spezialgerät hat in einem Schlaflabor entsprechend der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses „Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 3. Polygraphie und Polysomnographie im Rahmen der Differentialdiagnostik und Therapie der schlafbezogenen Atmungsstörungen“ im Rahmen einer Therapieeinstellung zu erfolgen. Die häusliche Behandlung erfolgt mit dem Gerät, mit dem die Therapie-Einstellung durchgeführt wurde. Bei einem Austausch des Gerätes ist eine erneute Einstellung im Schlaflabor erforderlich. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Therapieparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14A